Politik

Kulturpolitisch Interessierte treffen wir heutzutage am Weg von einer IMAG in die andere. Und allein die Existenz dieser „Interministeriellen Arbeitsgruppen“ wird als Fortschritt gefeiert. Weil Ministerien offensichtlich im Regelfall nicht miteinander reden.
Auf Initiative des von Brüssel aus agierenden NGO-Zusammenschlusses Platform for Intercultural Europe (PIE) konzipierte die IG Kultur Österreich Ende November in Wien die zweitägige Veranstaltung Regional Practice Exchange. Intercultural Capacity-Building lautete der Untertitel des Meetings für ca. 30 geladene und vorwiegend aus der Kulturarbeit kommende AkteurInnen.
Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) ist das Schlüsselwort 2009: Seit Ende April gibt es Sitzungen zu unterschiedlichen Themenspektren mit dem Ziel, jeweils Maßnahmenpakete zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Künstler*innen in Österreich zu entwickeln.
Sowohl bestehende prekäre Arbeitsverhältnisse als auch undemokratische Entscheidungsprozesse bei Kollektivvertrag und UG-Novelle sowie Befürchtungen über die Auswirkungen neuer Regelungen brachten so manche auf die Barrikaden: Die bereits seit 1996 bestehende IG Externe (Interessengemeinschaft externe LektorInnen und freie WissenschaftlerInnen) formulierte Forderungen zur Umsetzung des Kollektivvertrags.
„Wir zahlen nicht für eure Krise!“ – hallt es weltweit durch die Universitäten. Die Signifikanz dieser Aussage liegt darin, dass sich ihre Schwungkraft nicht bloß auf Bildungsinstitutionen beschränkt, sondern auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen präsent ist und Aufmerksamkeit auf das grundsätzliche Scheitern des neoliberalen Kapitalismus und seiner Appropriation aller Lebensbereiche lenkt.
In Wirklichkeit ist Österreich nicht der erste Schauplatz radikaler Studierendenproteste in jüngster Vergangenheit. Von Frankreichs Bewegung gegen das CPE über Italiens anormale Welle („Onda anomala“) 2008 bis zum deutschen Bildungsstreik 2009 und den Hochschulbesetzungen in Griechenland und Kroatien lehnen sich Studierende in ganz Europa gegen die Prekarisierung von Arbeits- und Lebensverhältnissen auf.
Ohne die Piraterie der vergangenen Jahrhunderte würden wir womöglich immer noch im Dunkeln sitzen. Das gilt für künstlerische wie für alle andere Produktionen.
„Die freie Benutzung eines (urheberrechtlich geschützten) Werkes ist zulässig, um ein neues selbstständiges Werk hervorzubringen. Das neue Werk muss aber selbst alle Voraussetzungen eines geistigen Werkes aufweisen und die schöpferische Leistung des benutzten Werks zu einem gewissen Maße verdrängen.“ (§ 63 UrhG)
Ohne Zustimmung der jeweiligen AutorInnen, Verlage oder Verwertungsgesellschaften und ohne sich in seinem Verhalten an länderspezifischen Rechtssystemen zu orientieren, wurden sowohl freigewordene als auch verwaiste und urheberrechtlich immer noch geschützte Werke aus US-amerikanischen und europäischen Bibliotheksbeständen gescannt und für weitere Geschäftspläne – zunächst einmal – aufbereitet.
Die Diskussion um die Einführung einer Kulturflatrate – also die Einführung einer pauschalen, den UrheberInnen zugute kommenden Abgabe im Austausch gegen das freie Tauschen des kulturellen Contents – kommt langsam auch in Österreich an. Die Vorteile eines solchen Systems liegen klar auf der Hand: zusätzliches Geld für UrheberInnen und die Legalisierung existierender sozialer Verhaltenspraxen. Der größte Nachteil liegt in den Denkblockaden, die das Modell vor
Wichtigstes Ziel ist eine umfangreiche kulturelle und künstlerische Produktion, ohne die das Urheberrecht zum reinen Verwertungsoligopol für das kulturelle Erbe degenerieren würde.
Das „Fremdenpaket“ wurde wieder geändert. Enthalten sind jene Gesetze in Österreich, die am häufigsten geändert bzw. verschärft werden. So „effizient“, schnell und reibungslos kooperativ ist die österreichische Regierung in keinem anderen Bereich der Realpolitik. Quasi ein Vorbild für die EU.