Rosenkranz macht sich für Nazis stark
Nein, es handelte sich diesmal um kein Kunstprojekt, gegen das die Rechte Stellung bezog, sondern hier fehlte es an Bildung in einem anderen Bereich. H.J. Rosenkranzs Englisch ist mangelhaft und sein Deutsch ein wenig unpräzise.
Im Sommer 2009 klagte die IG Kultur Österreich Horst Jakob Rosenkranz. Das Verfahren zog sich bis zum Sommer 2010. Bei Klagseinbringung wussten wir noch nicht, wie viel öffentliche Aufmerksamkeit dem Namen Rosenkranz bald darauf zuteil werden würde. Dass sich die politischen Ansichten der Präsidentschaftskandidatin ganz in der Nähe der Ideologie ihres Mannes befanden, hat sich im Wahlkampf gezeigt. Allerdings nicht so explizit und deutlich wie bei Horst Jakob Rosenkranz in den Publikationen der Partei „Kritische Demokraten-KD“. H.J. Rosenkranz macht sich dort nämliche ernste Sorgen um die Sicherheit von Nazis in Österreich. In der Zeitschrift fakten, die von den „Kritschen Demokraten-KD“ herausgegeben wird, hat er in der Ausgabe 5/09 namentlich genannten Personen – unter ihnen der Geschäftsführerin der IG Kultur Österreich – die Anstiftung zum Mord an Nazis angedichtet und seiner Entrüstung und Sorge Ausdruck verliehen.
Nein, es handelte sich diesmal um kein Kunstprojekt, gegen das die Rechte Stellung bezog, sondern hier fehlte es an Bildung in einem anderen Bereich. H.J. Rosenkranzs Englisch ist mangelhaft und sein Deutsch ein wenig unpräzise.
Shut down Nazis
Auf der Titelseite der genannten Zeitschrift wurde unter der Überschrift „Wer im Glashaus sitzt ...“ (was sich im folgenden Kontext durchaus wie eine Drohung liest) ein hetzerischer Kommentar zu einem Gruppenfoto der AUGE/UG publiziert. Die AUGE/UG ist der Zusammenschluss alternativer, grüner aber auch parteiunabhängiger GewerkschafterInnen. Das Foto wurde für eine Wahlkampfbroschüre zur Arbeiterkammerwahl produziert. Der Kommentar beschäftigte sich aber nicht mit Themen der Arbeiterkammerwahl, sondern mit dem T-Shirt eines der Abgebildeten. Lukas Wurz, ein parlamentarischer Mitarbeiter der Grünen, trägt auf dem Bild ein T-Shirt mit der Aufschrift „Shut down Nazis“ und einem Piktogramm für das Ein- und Ausschalten technischer Geräte. In der Übersetzung der Zeitschrift fakten wird dann aus „shut down“, „niederschießen“ und so endet der Kommentar mit dem Satz: „... ein Leiberl mit der knappen und brutalen Aufforderung ,Shut down Nazis‘ (Schießt Nazis nieder). Öffentliche Aufforderungen zum Mord regen in Österreich niemanden auf – wenn sie von links kommen“.
Da es sich bei der „Aufforderung zum Mord“ jedoch um einen strafrechtlich relevanten Tatbestand handelt und dieser den mit ihren Namen und ihren jeweiligen ArbeitgeberInnen abgebildeten Personen zugeschrieben wurde, beriet sich die IG Kultur Österreich mit ihrem Anwalt Dr. Harald Karl. Dieser brachte daraufhin beim Landesgericht Korneuburg eine Klage wegen Verletzung des Werknutzungsrechtes an dem Foto der Geschäftsführerin der IG Kultur Österreich ein. Dies war insofern möglich, als die Rechte seinerzeit vom Fotografen Lukas Ilgner an die IG Kultur Österreich verkauft wurden.
Laut Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes ist die Zeitschrift fakten neben der Aula die bedeutendste rechtsextreme Zeitschrift Österreichs, die sich vor allem auf – mit Sozialdemagogie verknüpfte – ausländerfeindliche Propaganda und die Verteidigung neonazistischer Straftäter, die als „Opfer politischer Verfolgung“ und „Dissidenten“ gesehen werden, konzentriert. Daneben wird mit nationalistischen Parolen gegen die EU agitiert.
Das Verfahren
Die beklagte Partei, die von der Rechtsanwaltskanzlei Gheneff-Rami-Sommer vertreten wurde, gestand zwar den Übersetzungsfehler ein, vertrat jedoch die Ansicht, dass „...die richtige Übersetzung mit ,abschalten‘, ,ausschalten‘ oder ,außer Betrieb setzen‘ kaum weniger radikal“ sei. Demgegenüber führte das Landesgericht Korneuburg als Erstgericht in seiner einstweiligen Verfügung aus, dass „der oberste Gerichtshof ... zwar in seiner jüngeren Rechtssprechung wiederholt die Zulässigkeit eines ,großen Bildzitats‘ auch außerhalb wissenschaftlicher Publikationen unter Hinweis auf das Recht der freien Meinungsäußerung bejaht“ habe, „doch könnten unwahre Tatsachenbehauptungen niemals mit diesem Grundrecht gerechtfertigt werden. Der Vorwurf, der Träger des T-Shirts mit der Aufschrift ,Shut down Nazis‘ rufe zum Mord an Andersdenkenden auf, sei falsch. Der Aufruf Nazis auszuschalten sei damit nicht gleichwertig und werde vom Verbotsgesetz ausdrücklich angeordnet.“ Die „Kritischen Demokraten“ gingen daraufhin in die zweite Instanz. Aber das Oberlandesgericht Wien schloss sich der Meinung des Landesgerichtes Korneuburg an und verurteilte die beklagte Partei zur Schadenersatzzahlung an die IG Kultur Österreich und zur Übernahme der Prozesskosten.
So erfreulich dieser Ausgang für die IG Kultur Österreich ist, viel spannender sind zwei kleine Nebensätze, die sich in der Urteilsbegründung finden. Der eine wurde bereits zitiert, nämlich, dass das Ausschalten von Nazis vom Verbotsgesetz ausdrücklich angeordnet wird und der andere, dass „sich die beklagte Partei offenbar sehr für die Belange der Nazis einsetzt“. Das kam jetzt nicht von links und auch nicht von Stermann/Grissemann, sondern von unabhängigen Richtern. Es ist natürlich möglich, dass die „Kritischen Demokraten“ die österreichischen Gerichte auch für kommunistische Tarnorganisationen halten – das war die Definition der Anwälte für das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes –, aber gegen weltumspannende Verschwörungstheorien und gegen Dummheit ist eben kein Kraut gewachsen.
Gabi Gerbasits ist Geschäftsführerin der IG Kultur Österreich.