kulturförderung

Die Stadt Innsbruck schreibt zum 15. Mal die Kunst- und Kulturinnovationsförderung stadt_potenziale aus. Der Fördertopf richtet sich an Kunst- und Kulturprojekte, die sich mit Urbanität bzw. Stadt als kulturellem Raum und Innsbruck im Speziellen auseinandersetzen. Inhaltlicher Fokus: Marktviertel | Einreichfrist: 30. Juni 2021 17 Uhr
Das Kunst- und Kulturessort des Bundes vergibt Arbeitsstipendien im Bereich Kabarett in Höhe von EUR 1.400 / Monat. Ziel ist, Kunstschaffende dieses Genres bei der Vorbereitung, Konzeptualisierung, Entwicklung und Umsetzung künstlerischer Projekte zu unterstützen. | Einreichfrist: 30.April 2021
Neue Einreichfrist: 15. April des laufenden Jahres | Die Einreichkriterien der Projektförderung Zeitgenössicher Zirkus des Bundesministeriums Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport wurden inhaltlich und hinsichtlich der Einreichfrist angepasst.
Um (rechts-)verbindliche Informationen zu erhalten, wie Fördernehmer*innen angesichts der Covid19-Maßnahmen mit Subventionen und anderen öffentlichen Vorgaben umgehen sollen, haben wir Kulturstaatssekretärin Ulrike Lunacek am 13.3. einen erster Fragenkatalog überreicht. Einiges konnte seit dem geklärt werden, vieles bleibt aber weiterhin unklar. Hier unser Follow-Up dazu mit weiterführenden Vorschläge und Nachfragen zu COVID-19 Maßnahmen im Kontext der Kunst- und Kulturförderung.
Regierungswechsel führen oft zu Verzögerungen und Unsicherheiten über die zukünftige Förderung – gerechtfertigt ist dies nicht. Dennoch gilt es einiges zu beachten: Infos zu Fristen, den nächsten Beiratsterminen und Auswirkungen des Regierungswechsels auf die Fördertätigkeit.
Kunst- und Kulturverbände und Kunst- und Kultureinrichtungen fordern die Abschaffung fixer Sitze für Regierungsparteien in Kulturbeiräten. Die Einbindung von Kunst- und Kultureinrichtungen in Bestellungs-Entscheidungen ist unerlässlich. ​​​​​​​
Einreichfrist: 11. Dezember 2018 | Das EU-Programm fördert transnationale Kooperationsprojekte zwischen mindestens 3 Kulturorganisationen in den Bereichen Mobilität/Internationalität, Publikumsentwicklung, Kapazitätenaufbau, interkultureller Dialog/Integration von MigrantInnen und Menschen mit Fluchterfahrung sowie zum Europäischen Kulturerbe.
Mit dem „Esterhazy-Urteil“ hat der Oberste Gerichtshof festgestellt: Eine Subventionsverweigerung durch eine Förderstelle kann eine Diskriminierung des Förderwerbers darstellen, Kulturinitiativen können Schadenersatz erkämpfen.
Die zweite Ausgabe der IG Kultur Steiermark Veranstaltungsreihe „Zukunftsdialoge“ hat sich in zwei Teilen mit dem Thema „Wert von Kunst und Kultur in der Kulturförderung“ beschäftigt.
Wie jeden Monat gibt es auf Radio Helsinki (Graz) kulturpolitische Nachrichten der IG Kultur Steiermark. Diesmal mit einem ausführlichen Interview mit Heidrun Primas, neue Sprecherin des Grazer Kulturbeirates.
Für die zweite Ausgabe der "Zukunftsdialoge" wird es neben einem Vortrag mit anschließender Diskussion auch einen offenen Lesekreis geben, der sich vertiefend mit dem Thema "Wert von Kunst und Kultur" beschäftigt.
Das Regierungsprogramm der Kunst- und Kulturschaffenden. Die wichtigste Feststellung aus der Sicht der Kunst- und Kulturschaffenden im Programm der neuen österreichischen Regierung ist ihre erklärte Absicht zur Einbeziehung der Künstlerinnen und Künstler und ihrer Vertretungen bei der Weiterentwicklung und Umsetzung des Programms. Damit wurde eine zentrale Forderung der Kunst- und Kulturschaffenden erfüllt.