kulturförderung

An Landesrat Christian Buchmann und seine Abteilung erging ein offener Brief da, Ende August die Kulturinitiativen aufgefordert wurden, eine Kurzdarstellung ihres Vorhabens und einen aktualisierten Finanzplan für die Vertragserrichtung an die Kulturabteilung zu übermitteln. Die geforderte „Anpassung“ der im Frühjahr gestellten Anträge an die Subventionskürzungen ist eine Neuerung im Subventionsprozedere, die für die Kulturinitiativen zusätzlichen Aufwand
An Landesrat Christian Buchmann und seine Abteilung erging ein offener Brief, da Ende August die Kulturinitiativen aufgefordert wurden, eine Kurzdarstellung ihres Vorhabens und einen aktualisierten Finanzplan für die Vertragserrichtung an die Kulturabteilung zu übermitteln. Die geforderte „Anpassung“ der im Frühjahr gestellten Anträge an die Subventionskürzungen ist eine Neuerung im Subventionsprozedere, die für die Kulturinitiativen zusätzlichen Aufwand bedeutet, ohne zu wissen, warum.
Ein breites Feld an Kunst- und Kulturschaffenden trifft sich am 10.Juli 2015 zur Bekundung ihrer gegenseitigen Solidarität und Betroffenheit über die folgenschweren Weichenstellungen in der Förderlandschaft. Ausschlag gaben die unverständlichen Kürzungen und der respektlose Umgang mit Personen und Einrichtungen, die für ihre hochqualifizierte Arbeit bekannt sind und einen essenziellen kulturpolitischen Auftrag erfüllen.
Am Freitag 3. Juli 2015 wurden die mehrjährigen Förderverträge beschlossen und veröffentlicht (hier zu den 162 Projektträgern). Diese 162 Projekte umfassen zusammen 6.599.300€ für 156 Kulturinitiativen. Das sind 8 Projekte mehr als bisher (+5,2%), welche aber nur 1,7% mehr an Fördermittel erhalten - die Folge sind Kürzungen im großen Umfang.
Anhand mehrerer Beispiele aus ganz Österreich (u.a. IG Kultur Steiermark-Mitglied Klanghaus Untergreith) beschreibt profil in seiner lesenswerten Titelstory, wie sehr Kulturinitiativen „ins Soziale ausstrahlen, wie markant ihre gesellschaftliche Wirkung sein kann und wie sehr im regionalkulturellen Unternehmertum auch politische Basisarbeit steckt."
Mit einem Anteil von spärlichen 1% Kulturförderungen aus dem Landesbudget ist die Steiermark das Schlusslicht unter den Bundesländern in Österreich. Jetzt sind alle Kulturinitiativen und Kunstschaffenden massiv in ihrer Existenz bedroht! Kurzsichtige Kürzungsmaßnahmen gefährden seit 2010 die innovativsten Kulturinitiativen, die maßgeblich für die Entwicklung und Neuerung im Kulturbereich verantwortlich sind!
Im neuen Gemeinnützigkeitspaket wird es weiterhin zu einer massiven Benachteiligung für Kultureinrichtungen kommen. Die steuerliche Begünstigung "zusätzlicher Kunst- und Kultureinrichtungen" kommt nur einigen wenigen Institutionen zu und soll über ein neues Kultur-Förderinstitut abgewickelt werden.
Bis dato (inkl. Regierungsbeschluss 12. März 2015) wurden für Förderungen nach dem Kunst- und Kulturförderungsgesetz 8,5 Mio Euro vergeben (6,5 Mio Euro für mehrjährige Fördervereinbarungen, 2.072.290 Mio Euro für Projekt-förderungen). Fehlen also noch ca. 1,5 Mio Euro, die angeblich heuer noch für die Förderungen nach dem Kunst- und Kulturförderungsgesetz zur Verfügung stehen.
Sehr geehrter Kulturlandesrat Dr. Buchmann! Wie Sie wissen, haben sich ca. 200 steirische Kulturinitiativen beim Call für die mehrjährigen Fördervereinbarungen beteiligt. Und das nicht ohne Grund: Planungssicherheit ist für Kulturinitiativen, die als Vereine und Betriebe geführt werden und somit in Arbeitgeber Position sind, von ungemeiner Wichtigkeit.
Dramatische Einsparungen von Seiten des Kulturressorts des Landes Steiermark im Bereich der Projekt- und Jahresförderung!
Das Kulturbudget schrumpft, immer mehr Kulturschaffende leben unter der Armutsgrenze, während die KSG (Kulturservicegesellschaft des Landes Steiermark) mit Fördergeldern überschüttet wird und nicht genug Hände hat, um sie auszugeben!
Das Kulturressort des Landes Steiermark war bisher bekannt für seine gute Verwaltung, vor allem in Bezug auf die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit, die Kommunikation auf Augenhöhe mit ihren Partnerinnen, den Kulturschaffenden, und die Einhaltung der Spielregeln, an die sich das Ressort durch ein Kulturförderungsgesetz selbst bindet.