kulturförderung

Innovation, freie Szene Mit dem Schlagwort Innovation wird heutzutage häufig getrennt, was marktwirtschaftlich fähig und was nicht tragfähig ist, beziehungsweise versucht marktkonform zu machen, was nicht ökonomischen Grundsätzen folgt. Wie kann man Innovation in der Kunst und Kultur denken, ohne sie diesen Anforderungen preis zu geben? Was bedeutet innovativ in ihrer eigenen Logik? Was ist ein innovatives Projekt in der freien Szene?</p Und wozu gibt es eigene Förderschienen neben
Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an Kunst und Kultur ist eine komplexe Materie, die es schwer macht eine allgemein gültige Position zu beziehen. Eine Positionierung ist deshalb meist & nur in Bezug auf eine konkrete Situation sinnvoll. Dabei gilt es vorweg festzuhalten, dass es tatsächlich um Spenden und nicht um Sponsoring geht, denn Sponsoring ist als Werbeausgabe/Betriebsausgabe ohnehin absetzbar und wird wie alle anderen betrieblichen Kosten
<div class="ig-wysiwyg" id="parent-fieldname-text" class="text"Die IG Kultur Österreich begrüßt grundsätzlich den Entwurf zum Gemeinnützigkeitsgesetz, der eine Absetzbarkeit von Spenden für Kultur vorsieht. Nicht bedacht wurden jedoch die Folgen der Eingrenzung der Begünstigung auf Einrichtungen, die bereits eine Kunst- oder Kulturförderung vom Bund oder Ländern erhalten.</p class="text"Einerseits müssen Institutionen, die sehr gut ohne öffentliche
Lange wurde um das Gemeinnützigkeitspaket gerungen, jetzt ist der Entwurf endlich in Begutachtung und er bringt auch Verbesserungen für Kulturinitiativen. Im Wesentlichen profitieren Kunst und Kultur von zwei Maßnahmen: einerseits der Ausweitung der Spendenbegünstigung und andererseits von der Befreiung von der Grunderwerbssteuer beim unentgeltlichen
An Landesrat Christian Buchmann und seine Abteilung erging ein offener Brief da, Ende August die Kulturinitiativen aufgefordert wurden, eine Kurzdarstellung ihres Vorhabens und einen aktualisierten Finanzplan für die Vertragserrichtung an die Kulturabteilung zu übermitteln. Die geforderte „Anpassung“ der im Frühjahr gestellten Anträge an die Subventionskürzungen ist eine Neuerung im Subventionsprozedere, die für die Kulturinitiativen zusätzlichen Aufwand
Im neuen Gemeinnützigkeitspaket wird es weiterhin zu einer massiven Benachteiligung für Kultureinrichtungen kommen. Die steuerliche Begünstigung "zusätzlicher Kunst- und Kultureinrichtungen" kommt nur einigen wenigen Institutionen zu und soll über ein neues Kultur-Förderinstitut abgewickelt werden.
Die IG Kultur Steiermark fordert "Kultur für alle". Diese Forderung bedingt eine Erhöhung des Anteils vom Kulturbudget am Landeshaushalt - 2% müssen in Zukunft für die Kultur gewährleistet sein, damit Kulturinstitutionen, Kulturschaffende und KünstlerInnen künstlerisch und kulturell tätig sein und "Neues" schaffen können.
Die Idee zum vorliegenden Schwerpunkt lieferte im Sommer diesen Jahres eine Kurzmeldung in der Süddeutschen Zeitung: Der Kunstbeutelträger gehe um in Hamburg, stand da zu lesen. Er (oder sie) sei anonym und verteile Geld. Nicht privates Mäzenat_innengeld wohlgemerkt, sondern öffentliche Fördermittel.
Die Europäische Kommission erarbeitete 2011 einen Vorschlag für eine Verordnung zum neuen Rahmen­programm für den Kultur-und Kreativsektor innerhalb des Finanzrahmens 2014–2020. Dabei sollen die bisherigen Programme „Kultur“ (2007–2013), MEDIA für den audiovisuellen Sektor (2007–2013) und MEDIA Mundus für die Zusammenarbeit mit Fachkräften aus Drittländern im audiovisuellen Bereich (2011–2013) in einem gemeinsamen Rahmen zusammengefasst und eine neue Fazilität für Finanzierungsmöglichkeiten (Garantiefonds) geschaffen werden.
Gut, soweit wie die Sozialrevolutionär_innen der frühen 1970er Jahre müssen wir vielleicht gar nicht gehen. Dennoch könnte das das Motto einer zeitgenössischen Kunstszene sein, denn in Zeiten sinkender Budgets wird das Ungleichgewicht zwischen aktuellem Kunstschaffen und der „Anbetung der Asche“, wie es Gustav Mahler nannte, immer dramatischer.
Die IG Kultur Steiermark wurde am Mi, 14.11.2012 in den Unterausschuss des Landtages, der mit der Novelle des Kultur- und Kunstförderungsgesetzes betraut wurde, als Expertin für den Kunst- und Kulturbereich eingeladen. Folgende Stellungnahme der IG Kultur Steiermark wurde im Unterausschuss vorgetragen und diskutiert, siehe unten. Der Unterausschuss beschloss keine Änderung an der vorgeschlagenen Novelle vorzunehmen. Die Gesetzesvorlage geht in den Ausschuss zurück und wird wahrscheinlich am 11.12.2012 beschlossen werden.
Seit 27. November 2012 gibt es eine „partielle allgemeine Ausrichtung“ (sic!) seitens des Rates zum EU-Kulturförderprogramm Creative Europe. Endgültig beschlossen kann es aber nur werden, wenn eine Einigung über die EU-Rahmenausgaben ab 2014 erzielt wird. Zudem hat das Europäische Parlament einen Bericht vorgelegt, der zahlreiche Änderungen im Text vorschlägt.