Investitionskostenzuschuss für jahresgeförderte Kulturinitiativen

Das BMKÖS unterstützt die Anschaffung technischer Ausstattung im Veranstaltungsbereich und beweglicher Investitionsgüter durch Investitionskostenzuschüsse für Kulturinitiativen, deren Jahresprogramm vom BMKÖS gefördert wird. Einreichfrist: 31. August 2023.

Zweck / Intention:
Unterstützung von Kulturinitiativen im Bereich bewegliche Investitionsgüter

Zielgruppe / Voraussetzungen:
Einreichberechtigt sind Kulturinitiativen, die von Abteilung IV/7 im Rahmen ihrer langjährigen Kulturarbeit gefördert werden

Kriterien und Bedingungen:
Unterstützt wird die Anschaffung technischer Ausstattung im Veranstaltungsbereich und beweglicher Investitionsgüter.

Folgende weitere Parameter werden berücksichtigt:

  • Auswahl des Bestgebots nach dem Bundesvergabegesetz (3 Anbote);
  • Einbeziehung der Länder und Gemeinden;
  • angemessene Eigenleistung.

Vergabemodus:
Die Vergabe erfolgt durch den Kulturinitiativenbeirat nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten im letzten Quartal des laufenden Jahres.

Einreichunterlagen:
vollständig ausgefülltes Förderungsformular mit folgenden Beilagen:

  • Beschreibung der geplanten Investitionsmaßnahmen und Begründung der Notwendigkeit (max. 2 A4-Seiten)
  • Kalkulation und Finanzierungsplan unter Anführung von Eigenmitteln, Sponsorengeldern und der Beteiligung der regionalen Gebietskörperschaften
  • 3 Anbote
  • Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
  • Statuten oder Firmenbuchauszug (nur bei Änderung) 
  • aktueller Vereinsregisterauszug 

Die Einreichung erfolgt elektronisch an das Postfach kmv@bmkoes.gv.at; mit dem Betreff „Name des/der Antragsteller:in – Investitionsförderung Kulturinitiativen"

Die Dokumente sind als PDFs anzuhängen und nach folgendem Muster zu benennen: 
„Vereinsname – Förderformular“, 
„Vereinsname – Kalkulation“…

Einreichfrist:
Einreichfirst ist der 31. August 2023.
 

Weitere Details zu den Einreichmodalitäten sind online abrufbar.