Vereinsrecht

Vereinsrecht

Das Vereinsrecht regelt eingetragene Vereine. Ein Verein ist ein Zusammenschluss von Personen mit gemeinsamen, ideellen Zielen. Mindestanzahl sind zwei Personen. Der Verein darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Mitgliederversammlungen, Vorstandswahlen, Auflösung, etc. unterliegt speziellen Regelungen. 

 

 

Registrierkassenpflicht für Kulturvereine

In der Regierungsvorlage für die Steuerreform 2015 wird für Betriebe, die überwiegend Barumsätze tätigen, eine Registrierkassenpflicht ab einen Umsatz von 15.000 Euro eingeführt. Jede Barbewegung muss mit einem manipulationssicheren elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln erfasst werden. Es sind aber auch Ausnahmeregelungen vorgesehen wenn die Erfüllung dieser Verpflichtung unzumutbar wäre. Dies gilt nur für Betriebe, die nicht in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten ausgeführt werden (zB Maronibrater, „Kalte

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Steuerliche Verbesserungen für gemeinnützige Vereine

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