Vereinsrecht

Vereinsrecht

Das Vereinsrecht regelt eingetragene Vereine. Ein Verein ist ein Zusammenschluss von Personen mit gemeinsamen, ideellen Zielen. Mindestanzahl sind zwei Personen. Der Verein darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Mitgliederversammlungen, Vorstandswahlen, Auflösung, etc. unterliegt speziellen Regelungen. 

 

 

Rechnungslegungsvorschriften für Vereine

Ein neues Fachgutachten soll mehr Klarheit für die Rechnungslegung von Vereinen schaffen. Dringende Leseempfehlung für alle, die mit der Leitung eines Vereins betraut bzw. für die Erstellung des Jahresabschlusses oder der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung samt Vermögensübersicht verantwortlich sind.  
Vorsicht bei der Übernahme eines gemeinnützigen Vereins: nach aktueller Rechtsprechung treffen vertretungsbefugte Personen besondere Prüfpflichten, wenn sie einen Verein übernehmen. Insbesondere das Vorliegen der Gemeinnützigkeit gem. §§ 34 ff BAO und die daraus resultierenden Steuer- und Abgabenerleichterungen dürfen nicht einfach als gegeben vorausgesetzt werden. Werden Vereinsstatuten ungeprüft übernommen und stellt sich später eine Abgabenschuld heraus, so haften die Vereinsobleute mit ihrem Privatvermögen, wenn es aus dem Vereinsvermögen nicht gedeckt werden kann.

Der jährlich indexierte Honorarspiegel der TKI – Tiroler Kulturinitiativen für freie, selbständige Kulturarbeit bezieht sich auf konzeptuelle, administrative und managerielle Tätigkeiten im Kunst- und Kulturbereich. Es handelt sich dabei um allgemeine und unverbindliche Informationen zur Leistungserbringung im Kultursektor sowie um eine Kalkulationshilfe zur Ermittlung eines fairen Unternehmer*innenlohns. 

Die angegebenen Honorare werden in Anlehnung an das Gehaltsschema für Vereine der GPA – Gewerkschaft der Privatangestellten errechnet. Sie

Gehaltsschema für Kulturvereine

Ein zentrales Instrument für die Berechnung von FAIR PAY ist das Gehaltsschema der IG Kultur für Kulturvereine. Es bietet eine Grundlage, um bei Fördereinreichungen Personalkosten für unselbständig Beschäftigte nach Fair Pay auf einer transparenten Basis zu kalkulieren. (Für Werkverträge siehe Honorarspiegel der TKI-Tiroler Kulturinitiativen.) Erstellt wurde das Gehaltsschema in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit Mitgliedern der IG Kultur im Jahr 2011. Die Basis für

Gehaltsschema für Vereine

Gehaltstabelle 2023 für Vereine, Verbände und Organisationen in Österreich, erstellt von der Gewerkschaft GPA. Diese ist an die Erhöhung des Handelskollektivvertrages angepasst.

Für 2023 gelten folgende Entgelterhöhungen:

Die Gehälter sind um 7%, aber jedenfalls um mind. 145 Euro zu erhöhen. In niedrigeren Gehaltsstufen ergibt sich daraus vereinzelt ein Plus von bis zu 8,44%. Die neu ermittelten Bezüge sind auf den nächsten vollen Euro zu runden.

Die gesellschaftsrechtlichen Sonderregeln, die auch für Vereine gelten, wurden erwartungsgemäß bis Ende Juni 2022 verlängert. Bis dahin sind virtuelle Versammlungen, Verschieben von Versammlungen und Verlängerung der Funktonsperioden von Leitungsorganen unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Eine Prüfung durch die Behörden kann grundsätzlich jeden Verein treffen: Gesundheitskasse oder Finanzbehörden führen eine Abgabenprüfung durch, Behörden kontrollieren nachträglich die widmungsgemäße Verwendung von Förderungen, etwa bei Zuschüssen aus dem NPO-Fonds oder der Kurzarbeitsbeihilfe. Beim Webinar am 27. April behandeln wir alle Fragen rund um die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, um im Fall einer Kontrolle gut vorbereitet zu sein. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.
Seit der jüngsten Änderung des Gesellschaftsrechtlichen Covid-19-Gesetzes können alle Vereine die Generalversammlung bis zum Jahresende 2021 verschieben und zusätzlich davor ablaufende Funktionsperioden der Vorstandsmitglieder verlängern und ins Vereinsregister eintragen lassen.

Vereinfachte Behördenwege für Vereine

Seit 2018 angekündigt, nun praktisch möglich: Vereine können nun gegenüber der Vereinsbehörde eine*n E-Government-Berechtigte*n nominieren, um selbst bestimmte Änderungen im Vereinsregister online vornehmen zu können! Das gilt z.B. für die Adressänderung, die Wahlanzeige oder geänderte Vorstandsmitglieder („organschaftliche Vertreter*innen).
Auch in Corona-Zeiten steht das Vereinsleben nicht still. Damit Vereine weiterhin handlungsfähig bleiben, wurden nun Sonderbestimmungen erlassen, die virtuelle Mitgliederversammlungen und Sitzungen ermöglichen sowie bestimmte Fristen verlängern. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Kulturverein gründen und betreiben

Ab sofort ist im Rahmen des Kulturinfoservice KIS mit dem Vereinsleitfaden „Kulturverein gründen und betreiben“ die zweite von insgesamt drei geplanten Veröffentlichungen erhältlich.

Im Mittelpunkt der in Zusammenarbeit mit der IG Kultur Wien entstandenen Broschüre „Kulturverein gründen und betreiben“ stehen die vereinsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie finanzielle und steuerliche Belange, wobei größter Wert auf Praxisnähe und einen möglichst niederschwelligen Zugang gelegt wird.

Der erste Teil der Broschüre

Seit 2015 wird bei GPLA Prüfungen (= Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben) auch die Abzugssteuer für „beschränkt steuerpflichtige“ Honorarempfänger genauer geprüft. Dieses Thema wird dadurch auch für Vereine heikler, die Gastprofessor_innen oder Künstler_innen aus dem Ausland einladen.

Worum geht es? Personen, die in Österreich keinen Wohnsitz haben und sich in Österreich nicht länger als sechs Monate aufhalten, unterliegen mit ihren Einkünften in Österreich der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Für