An Kritik und Diskussionen zur Kunst im öffentlichen Raum haben wir uns gewöhnt. Ganz gleich, ob es sich um die Muhr-Brunnen von Altbürgermeister Zilk handelt, um das lustige Geplänkel in Salzburg zur temporär aufgestellten "Penis-Skulptur" der Künstlergruppe Gelatin oder um die härteren Auseinandersetzungen bei Schlingensiefs Ausländer-raus-Container im Sommer 2000 in Wien.
Gibt man das Stichwort "Kunst im öffentlichen Raum" in die Google-Suchmaschine ein, befindet sich Hamburg noch immer an erster Stelle der aufgerufenen Einträge. Weil Hamburg neben Bremen als einzige Stadt ein eigenes Budget nur für diese Kunstsparte eingerichtet hat, genießt es nach wie vor eine Vorreiterstellung im deutschsprachigen Raum.
Im Titel dieser Kulturrisse-Ausgabe findet sich die Kategorie der Kunst eigentümlich eingeklemmt zwischen zwei einander ausschließende Kategorien: Public und Policy. Also Öffentlichkeit auf der einen Seite und etwas auf der anderen, das nur schwer aus dem Englischen zu übersetzen ist, aber im Kern mit dem Ausdruck Politikfeldadministration am besten getroffen wäre. Kunst- bzw. Kulturinstitutionen wären damit eingeklemmt zwischen zwei unterschiedlichen und miteinander konkurrierenden Politikvorstellungen.
Der bereits im Dezember 2003 ins Leben gerufene Fonds für Kunst im öffentlichen Raum hat sich eher als mythenumwobenes Gebilde herausgestellt, dem vor allem eines fehlt: Öffentlichkeit.
Die so genannte "Bolkesteinrichtlinie", benannt nach dem ehemaligen, für die Bereiche Binnenmarkt, Steuern und Zollunion zuständigen EU-Kommissar Frits Bolkestein, kann als "Zwilling" des internationalen Dienstleistungsabkommens GATS auf europäischer Ebene begriffen werden.
in Positionspapier der IG Kultur Österreich. Der "Vertrag über eine Verfassung für Europa" und seine geplante Ratifizierung Am 18. Juni 2004 wurde der vom europäischen Verfassungskonvent zwischen Februar 2002 und Juni 2003 ausgearbeitete Vertrag über eine Verfassung für Europa von allen 25 Mitgliedsländern angenommen und am 29. Oktober dieses Jahres durch die Staats- und Regierungschefs in Rom feierlich
Unter dem Titel "Öffentliche Kulturförderung und politische Repräsentation - Diskussion am Beispiel des österreichischen Jubiläumsjahres 2005" lud am Freitag, dem 19. November 2004, das Institut für Kulturmanagement und Kulturwissenschaft (IKM) in Kooperation mit der Forschungsgesellschaft für kulturökonomische und kulturpolitische Studien (FOKUS) zu einer Podiumsdiskussion in die Räumlichkeiten der Universität für Musik und
Österreich im Februar 2004: Anlässlich des 70-jährigen Gedenkens an die gewaltvolle Zerschlagung der Ersten Republik notierte der Leiter des Wiener Instituts für Zeitgeschichte in einem Zeitungskommentar, dass der Diktator Engelbert Dollfuß "durchaus Empathie" verdiene (Der Standard, 18.2.2004). Kurz zuvor war schon der bekannte Revisionist Gottfried Karl Kindermann in Wien zu Gast, um auf Einladung Andreas Khols in den Festsälen des Nationalrats über die angebliche
Resolution der IG Kultur Steiermark - Kulturbudget/Kulturentwicklung 2005, Anhebung des prozentuellen Kulturbudgetanteils am Landes-Gesamtbudget!
<bStellungnahme der IG Kultur Österreich zum Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm "Kultur 2007" (2007-2013)</b Das Kulturprogramm ist das Hauptinstrument zur Umsetzung der EU-Kulturpolitik, auf der Rechtsgrundlage des Artikels 151 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. In seiner derzeitigen Fassung ist das Programm wohl kaum in der Lage, die umfangreichen Intentionen des Artikels
Bürgermeister Schaden braucht kritische Kulturinitiativen im Kampf gegen die Aushungerungspolitik der Bundesregierung
Öffentliche Kunstfinanzierung kommt üblicherweise dann ins Gerede, wenn sie – wie in letzter Zeit häufig - gekürzt, bzw. für einzelne Institutionen ganz gestrichen wird. Im Mittelpunkt der Debatten stehen häufig die kunstpolitischen Zielsetzungen sowie die Frage, inwieweit der Staat seiner Verpflichtung, die "zeitgenössische Kunst, ihre geistigen Wandlungen und ihre Vielfalt im Geiste von Freiheit und Toleranz" zu fördern, durch sein faktisches Handeln nachkommt, sie vernachlässigt oder gar verhindert.