Unter dem Namen Kunstfreiheit.ch lancierten wir Anfang Oktober einen offenen Brief an den Justizminister der Schweiz, Christoph Blocher, und die aktuell mit der Revision des Urheberrechts (UHR) befassten ParlamentarierInnen. Unterstützt von 40 prominenten ErstunterzeichnerInnen bringen wir die Einschätzung zum Ausdruck, dass die Neugestaltung des UHR nicht die Interessen der aktuell produzierenden, professionellen KünstlerInnen berücksichtigt.
Wir haben versucht, durch logbuch-artige Versatzstücke ein subjektives Szenario über Kulturarbeit in der EU zu kreieren. Das ist misslungen – auf dem gegebenen Textraum bleiben es nur einzelne Aspekte, die nicht das erstrebte schizophrene Gesamtbild reflektieren können.
Kulturpolitik muss die finanzielle Sicherung der autonomen und freien Kulturarbeit als prioritären Belang behandeln, damit Reflexion und Aufwertung der Subjektivität und nicht die bloße Reproduktion der vorhandenen Strukturen gefördert werden.
Da sich die große Politik als weitgehend resistent gegen Empörung erwies, kehrten die ProtagonistInnen zu ihren je eigenen Baustellen zurück, die Kulturschaffenden und KünstlerInnen etwa zum ewigen Dauerbrenner der adäquaten Verteilung staatlicher Fördermittel.
Nach dem österreichischen Versammlungsgesetz – wie viele andere Grundrechte auch in langwierigen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen erkämpft – ist eine staatliche Genehmigung für die Durchführung einer Versammlung nicht erforderlich. In §2 Versammlungsgesetz findet sich lediglich eine „Anzeigepflicht“, was bedeutet, dass der/die Veranstaltende die Abhaltung einer politischen Kundgebung oder Demonstration, welche nicht gegen bestehende Strafgesetze verstößt, 24 Stunden vorher bei der zuständigen Sicherheitsbehörde bekannt geben muss.
Pack schlägt sich, Pack verträgt sich. Die SPÖ hat ihre historische Möglichkeit vertan, vor den Verhandlungen zur Regierungsbildung mit allem Nachdruck zu postulieren, dass der Anspruch, zur Macht zurück zu kehren, mit der Forderung verbunden ist, dem Haiderismus eine klare Absage zu erteilen.
Eine der mühsamsten Eigenheiten elektronischer Kommunikation ist Penetranz. Mit der sich E-Mail und Konsorten in den Vordergrund computergestützter Arbeit drängen. Egal ob ein Pamphlet verfasst, eine Karikatur entworfen, eine Intrige geplant, ein Virus gecodet oder Krach gecutted wird. Pling, Blobb, Boing, Mails bimmeln, Fenster gehen auf – wieder ein neues Mail – und der gerade Gestalt annehmende niedrige Gedanke wird durch irgendeine Mistbotschaft abgewürgt.
Freies Radio funktioniert anders und muss deshalb auch anderen Ansprüchen genügen: Freies Radio ermuntert Menschen dazu, selbst aktive RadioproduzentInnen zu werden und Sendungenskonzepte umzusetzen, die ihre Form und ihr Bedürfnis nach Meinungsäußerung, Informationsvermittlung, künstlerischer Produktion oder auch „nur“ Unterhaltung widerspiegeln.
Bereits zum dritten Mal wurde 2006 der von der IG KULTUR WIEN (IGKW) initiierte INNOVATIONSPREIS (IP) vergeben. Anders als vergleichbare, innerhalb der Szene selbst bzw. von Seiten der entsprechenden IGs entwickelte Modelle wie etwa der KUPF-Innovationstopf (vgl. KR 02/06) oder das TKI Open (vgl. KR 01/06) ist der IP nicht als Projektförderung, sondern als Preis konzipiert.
Die Geschichte dieses Hauses als Erfolgsstory lautet: Damals, 1981, hat sich etwas Neues, Wildes, Aufbegehrendes gegen das Bestehende, gegen die Macht durchgesetzt und hat ihr – symbolisch ebenso wie real – Raum abgerungen. In diesem Sinne war es ein Sieg.
„Nachrichten aus Demokratien. Feministische Positionen und Auseinandersetzungen“ – so lautetet der Titel einer vom Verein für feministische Bildung, Kultur und Politik „Frauenhetz“ veranstalteten Tagung, die von 26. – 29.10. 2006 in Wien stattfand. Aus politisch-theoretischen, ökonomischen, historischen, soziologischen, philosophischen, postkolonialen und psychoanalytischen Perspektiven wurden in Vorträgen und Workshops feministische Kritik und Möglichkeiten der Demokratie diskutiert.
Zur Zeit meiner realsozialistischen Sozialisation wurde zumindest in der Schule in regelmäßigen Abständen die Rolle der Arbeit andiskutiert. Ob sie ein Recht oder eine Pflicht jedes einzelnen Bürgers sei, lautete stets die Frage, und ab da musste sich der/die Schüler/in den Weg bis zum Verfassungszitat „Das Recht auf Arbeit und die Pflicht zur Arbeit bilden eine Einheit“ selbst freilegen.