Artists' mobility and visas: Weitere Entwicklungen

Der Endbericht "Artists' mobility and visas: A step forward" (Autorinnen Elena Di Federico and Marie Le Sourd) zu einem Workshop, welcher im November 2012 von On the Move durchgeführt wurde, ist als PDF-Download verfügbar.

Der Endbericht "Artists' mobility and visas: A step forward" (Autorinnen Elena Di Federico and Marie Le Sourd) zu einem Workshop, welcher im November 2012 von On the Move durchgeführt wurde, ist als PDF-Download verfügbar.

EU-KONSULTATION "SHORT STAY VISA"

Die EU führt eine öffentliche Konsultation zur Bewertung der 810/2009 Regelung (so genannte „Visa Code“, siehe Regulation No 810/2009 Visa Code durch und diese läuft bis 17. Juni 2013.

Der Visa Code ist eine gemeinsame Visapolitik für „short stay visa“ und gilt in 22 EU-MS (Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Litauen, Lettland, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Slowakei, Finnland und Schweden) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Zur Konsultation: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-is-new/public-consultation/2013/consulting_0025_en.htm (english, francais, espanol)

Ähnliche Artikel

Kampagnenlogo der Initiative "Stand Up for AgoraEU" - gegen die geplanten Kürzungen der EU-Kultur- und Demokratieförderprogramme Die EU betont die Bedeutung von Kultur und demokratischer Zivilgesellschaft für den europäischen Zusammenhalt. Die bisherigen Förderprogramme gelten als erfolgreich, österreichische Organisationen profitieren nachweislich davon. Trotzdem sollen ausgerechnet diese Programme um 30 Prozent gekürzt werden. Die IG Kultur Österreich fordert die Bundesregierung auf, sich entschieden gegen die Kürzung zu stellen und für eine deutliche Aufstockung der Mittel einzutreten.
Die Frist zur Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie ist am 7. Juni 2026 abgelaufen – ein österreichisches Umsetzungsgesetz gibt es weiterhin nicht. Was die Richtlinie für Kulturinitiativen bedeutet, welche Regeln schon jetzt – auch für kleine Vereine – gelten und welche Fragen noch offen sind.
Die EU-Institutionen bekennen sich in der Erklärung „Europa für Kultur – Kultur für Europa“ zu Kultur als öffentlichem Gut und strategischer Aufgabe europäischer Politik. Ob dieser Anspruch im Finanzrahmen 2028–2034 auch zu ausreichenden Mitteln und zugänglichen Förderstrukturen führt, ist offen – gerade für gemeinnützige Kulturorganisationen. Eine Einschätzung.