Europa für Kultur: Neues Bekenntnis, alte Fragen

Die EU-Institutionen bekennen sich in der Erklärung „Europa für Kultur – Kultur für Europa“ zu Kultur als öffentlichem Gut und strategischer Aufgabe europäischer Politik. Ob dieser Anspruch im Finanzrahmen 2028–2034 auch zu ausreichenden Mitteln und zugänglichen Förderstrukturen führt, ist offen – gerade für gemeinnützige Kulturorganisationen. Eine Einschätzung.


Mit der Gemeinsamen Erklärung „Europa für Kultur – Kultur für Europa“ haben das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission erstmals eine gemeinsame politische Selbstverpflichtung zur Rolle von Kultur in Europa festgehalten. Bemerkenswert ist dabei: Kultur wird nicht nur als Wirtschafts- oder Standortfaktor beschrieben, sondern ausdrücklich auch als öffentliches Gut, als Grundlage demokratischer Gesellschaften und als strategische Aufgabe europäischer Politik.

Die Erklärung bekräftigt die Kunstfreiheit, die kulturelle Vielfalt, die kulturelle Teilhabe, faire Arbeitsbedingungen, den Schutz des Kulturerbes und den verantwortungsvollen Umgang mit künstlicher Intelligenz. Zugleich soll Kultur stärker in andere Politikbereiche eingebunden werden, beispielsweise in Bildung, Demokratie, regionale Entwicklung, Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation. 

 

Zwischen Erklärung und Finanzrahmen

Relevant ist die Erklärung insofern, als sie zu einem entscheidenden Zeitpunkt kommt. Denn derzeit verhandelt die EU über ihren nächsten mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2028 bis 2034, für den die Kommission insgesamt knapp 2 Billionen Euro vorsieht. Für AgoraEU, das die Kultur-, Medien- und Demokratieförderung unter einem Dach bündeln soll, sind 8,6 Milliarden Euro vorgesehen, was 0,43 % des Kommissionsvorschlags entspricht. Auf den Kulturbereich entfallen davon laut Kommissionsvorschlag 1,8 Milliarden Euro, also etwa 0,09 % des Gesamtbudgets. Das Europäische Parlament fordert eine Aufstockung von AgoraEU auf zumindest 10,72 Milliarden Euro

Beschlossen ist das jedoch noch nicht. Angestrebt wird eine Einigung bis Ende 2026, damit die Programme 2027 verabschiedet werden können und ab Januar 2028 ohne Unterbrechung starten. Ebenso entscheidend wie die Dotierung sind jedoch auch inhaltliche Fragen: Was wird gefördert? Und wer hat realistisch Zugang dazu? 


Kultur als Querschnittsaufgabe – oder doch nur ein Kulturprogramm?

Die EU-Kulturförderung soll zukünftig gemeinsam mit den Bereichen Medien, Demokratie, Rechte und zivilgesellschaftliche Anliegen in einem gemeinsamen Rahmen von AgoraEU erfolgen. Im Kulturstrang werden jedoch vor allem klassische Kultur- und Kreativbereiche sichtbar benannt. Welche Rolle künftig etwa soziokulturelle Praxis, spartenübergreifende Ansätze und interdisziplinäre Kulturarbeit jenseits eines klassischen Sparten- und Sektordenkens spielen werden, ist weniger deutlich. Klare Aussagen dazu sind jedoch schwierig, denn einerseits ist das Programm noch in Verhandlung und andererseits soll vieles erst in späteren Jahresprogrammen festgelegt werden. Das kann Flexibilität schaffen, birgt aber Risiken für Planbarkeit, Kontinuität und Zugänglichkeit. 

Aus Sicht der IG Kultur darf Kultur jedoch nicht allein im engeren Kulturförderprogramm verankert sein. Sie muss auch dort mitgedacht werden, wo über regionale Entwicklung, Forschung, Innovation, Demokratie, Bildung, Nachhaltigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt entschieden wird. Dafür braucht es mehr als Verweise auf Synergien: Notwendig sind klare Programmlinien, nachvollziehbare Zuständigkeiten und eine budgetäre Dotierung. In den relevanten EU-Programmen ist dies bislang kaum erkennbar. 

 

Status quo der EU-Förderung: Kooperation erwünscht, Zugang erschwert.

Wie schwierig der Zugang zu EU-Förderungen bereits heute ist, zeigen die Europäischen Kooperationsprojekte im Programm „Kreatives Europa”. Beim Call 2025 standen rund 58 Millionen Euro Fördermitteln Anträge über rund 474,5 Millionen Euro gegenüber. Von den 1.663 eingereichten Projekten wurden 122 vorselektiert. Die Erfolgsquote lag damit bei rund 7,3 Prozent, bei mittleren Kooperationsprojekten sogar nur bei 4,3 Prozent.

Für viele gemeinnützige Kulturorganisationen kommen zusätzliche Hürden hinzu: internationale Partnerschaften, Eigenmittel, Vorfinanzierung und ein hoher administrativer Aufwand. Damit wird europäische Kooperation zwar politisch gefordert, bleibt aber oft schwer zugänglich. Wenn Kultur als Querschnittsaufgabe ernst genommen wird, sind neue Förderstrukturen erforderlich, die auch kleinere Organisationen und nicht-kommerzielle Kulturarbeit tatsächlich erreichen.

 

Woran sich die Erklärung messen lassen muss

Die Gemeinsame Erklärung ist damit mehr als ein symbolischer Bezugspunkt. Sie formuliert den Anspruch, Kultur als öffentliches Gut und als strategische Aufgabe europäischer Politik zu behandeln. Die Erklärung liefert dafür wichtige Argumente. Entscheidend wird jedoch sein, ob daraus konkrete Strukturen entstehen: ausreichende Mittel, zugängliche Programmlinien und eine Verankerung von Kultur, die über klassische Spartenlogik und kommerzielle Verwertbarkeit hinausgeht.

Wie EU-Kommissar Glenn Micallef bei der Vorstellung der Erklärung in Richtung Kultursektor sagte: „Your work matters. Your working conditions matter. Your freedom to create matters.” An diesem Anspruch wird sich die weitere Ausgestaltung der europäischen Kulturförderung messen lassen müssen.

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InfoTermine:  

#Kampagnen Update 
online am 29.06. von 11:00 – 12:00 
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online am 29.06. von 14:00 – 16:00 
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