Was gilt rechtlich bei Diskriminierung und Belästigung in der Arbeitswelt – und was bedeutet das für kleine Kulturvereine und Initiativen konkret? Was umfasst das Gleichbehandlungsgesetz? Im Webinar am 15. April 2026 um 15:30 mit Nina Kren von der Gleichbehandlungsanwaltschaft geht es um rechtliche Grundlagen, Handlungspflichten im Anlassfall und die Frage, welche Beschwerdewege in kleinen Strukturen tatsächlich zur Verfügung stehen.
Seit dem 1. Juli 2025 sind Präventionskonzepte gegen Machtmissbrauch in manchen Fällen verpflichtend. Gemeinsam mit Heidi Fuchs (vera*) und Mag.a Sandra Konstatzky (Gleichbehandlungsanwaltschaft) sprechen wir darüber, was bei der Erstellung solcher Konzepte zu bedenken ist, welche Unterstützungsangebote es gibt und warum Prävention als Prozess in der eigenen Organisation verankert werden soll. Ergänzend teilt Cornelia Böhnisch, künstlerische Leitung und Choreografin im Toihaus Theater Salzburg, ihre Erkenntnisse aus der Praxis.
Am 19. März 2026 hat der Kärntner Landtag die erste Kunst- und Kulturstrategie des Landes beschlossen – eingebettet in die letzte Rede von Landeshauptmann Peter Kaiser. Der Beschluss markiert damit nicht nur einen kulturpolitischen Meilenstein, sondern auch einen politischen Übergang.
Die geplanten Kürzungen bei den direkten Förderungen des Bundes lösen auch in Kunst und Kultur Verunsicherung aus. Sollte der angekündigte Kürzungspfad umgesetzt werden, drohen bis 2029 Einschnitte von über 60 Millionen Euro. Noch ist das nicht festgeschrieben. Umso dringlicher sind jetzt klare politische Zusagen zur Absicherung freier Kunst- und Kulturarbeit.
Anknüpfend an das Webinar zum Jahresabschluss vertiefen wir am 9. April Fragen rund um die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung von Kulturvereinen anhand konkreter Praxisbeispiele. Eigene anonymisierte Beispiele können eingebracht und gemeinsam analysiert werden – für mehr Sicherheit in der Umsetzung und eine tragfähige Buchführung im Vereinsalltag.
Rettet das Kulturland Steiermark - Jetzt Petition unterstützen! Wir rufen zur Unterstützung der Petition von #kulturlandretten auf. In der Steiermark droht mit dem Wegfall der ORF-Landesabgabe ab 2027 ein Drittel der Finanzierungsgrundlage für Kunst und Kultur wegzubrechen. Das ist weder sachpolitisch zwingend noch alternativlos, sondern eine politische Entscheidung. Wer die Sicherung dieser Mittel verschleppt, nimmt die Aushungerung kultureller Infrastruktur bewusst in Kauf. Dabei sind Kunst und Kultur unverzichtbar: für demokratische Öffentlichkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und kritische Auseinandersetzung. Den politischen Angriffen darauf gilt es entschieden entgegenzutreten.
Die Abzugssteuer gehört zu den steuerlichen Themen, die Kulturvereine in der Praxis immer wieder beschäftigen – insbesondere dann, wenn internationale Künstler*innen für Auftritte in Österreich engagiert werden. Anknüpfend an den Beitrag „Rechtsauskunft: Steuern im Kulturverein – Fokus Abzugssteuer“ erreichten uns konkrete Rückfragen aus der Praxis. Diese haben wir im Rahmen der Reihe Beratungspraxis nochmals vertiefend aufgegriffen und gemeinsam mit der steuerlichen Expertise von KPMG Alpen-Treuhand GmbH näher ausgearbeitet.
Ein breites europäisches Bündnis fordert mehr Mittel für AgoraEU im EU-Mehrjahresbudget 2028–2034. Kultur, unabhängige Medien und zivilgesellschaftliche Strukturen sind zentrale Pfeiler demokratischer Resilienz in Europa. Die bisher vorgeschlagene Ausstattung reicht dafür nicht aus. Jetzt den offenen Brief unterzeichnen.
Hatten wir den Freiwilligenbericht hier nicht erst? Nicht ganz. Während die kürzlich analysierte Erhebung zur Freiwilligentätigkeit vor allem die blanken Zahlen lieferte, verspricht der nun vorgelegte Freiwilligenbericht, über die bloße Statistik hinaus die „Lage und Entwicklung des freiwilligen Engagements“ in Österreich darzustellen. Eine Auswertung der statistischen Grundlage und Schlüsse daraus bleibt er jedoch schuldig – wirklich aufschlussreich wird er nur dort, wo Organisationen selbst zu Wort kommen.
Wenn ein Kulturverein die Arbeit einstellt drängt sich auch die Frage auf, was mit den Archivalien und Dokumentationen geschieht. Aber was sollte überhaupt aufgehoben werden, und wen interessiert es?
Buffet beim Konzert, Getränke beim Vereinsabend oder Kuchenverkauf bei Veranstaltungen: Kleinstgastronomie gehört in vielen Kulturvereinen zum Alltag. Steuerlich ist sie jedoch heikel, da gastronomische Tätigkeiten grundsätzlich als begünstigungsschädlicher Betrieb gelten können. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei einfachen Angeboten im Rahmen von Kulturveranstaltungen oder bei kleinen Vereinsfesten – sehen die Vereinsrichtlinien jedoch Ausnahmen vor. Ausgabe 3 der Reihe „Aus der Beratungspraxis“ zu steuerrechtlichen Fragen.
Zum feministischen Kampftag 2026 greifen wir die jüngst ausgegebene Devise für einen feministischen Streik auf: Enough! Basta! Genug! Auch in Kunst und Kultur reicht es, dass wir uns mit Armut, Diskriminierung und Prekarität herumschlagen. Ein Aufruf von FIFTITU%, IG Kultur Österreich und IG Bildende Kunst.