kulturförderung

Am Dienstag den 18.02.2025 fand in Kooperation mit der A9 des Landes Steiermark ein Webinar zur Ausschreibung und Antragstellung statt der Mehrjährigen Förderungsvereinbarungen 2026-2028 statt. Alle zentralen Informationen und Links zur Antragstellung findet ihr unten.
In Achtung der Bedeutung des Einflusses der freien Szene auf das Kulturleben vergibt das Land Kärnten im Jahr 2025 ein mit € 3.000,- dotiertes Stipendium für WEITERBILDUNGSMASSNAHMEN von Kulturschaffenden, die im Bereich der freien Kulturarbeit tätig sind.
Das Land Kärnten vergibt in Kooperation mit der Stadt Villach für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 30. September 2025 ein Stipendium inkl. Wohn- u. Arbeitsmöglichkeit an FILMSCHAFFENDE. Das Stipendium in der Höhe von € 3.600,- wird vom Land Kärnten gestiftet. Die Betriebs- und Mietkosten für die Wohnmöglichkeit und den Arbeitsplatz im FreiRaum Otelo trägt die Stadt Villach. Sämtliche darüber hinaus gehende Kosten hat der/die Künstler:in selbst zu tragen.
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom Juli bis Dezember 2025 ein mit € 5.250,- dotiertes Arbeitsstipendium (€ 875,-/Monat) an Filmschaffende.
Das Land Kärnten vergibt im Jahr 2025 für Projekte aus dem Bereich der bildenden Kunst Arbeitsstipendien. Insgesamt steht dafür im Jahr 2025 ein Betrag von € 10.500,- zur Verfügung. Das Budget kann anteilig an mehrere Bewerber:innen vergeben werden.

Das Land Kärnten vergibt im Jahr 2025 für Projekte aus dem Bereich der bildenden Kunst Arbeitsstipendien.  Insgesamt steht dafür im Jahr 2025 ein Betrag von € 10.500,- zur Verfügung. Das Budget kann anteilig an mehrere Bewerber:innen vergeben werden.

Förderungswürdig sind künstlerische Projekte (Vorbereitung, Konzeptualisierung, Weiterentwicklung und Realisierung) aus allen Bereichen der bildenden Kunst wie z. B. Malerei, Grafik, Bildhauerei, Installation etc. Die Vergabe des Stipendiums erfolgt

Der Dachverband Salzburger Kulturstätten lädt am 26. Februar zu Vernetzung und Austausch zum Thema: Der Kulturinitiativen-Beirat des Bundes.

Komm zur Kultur

Das Erfolgsprojekt „Komm zur Kultur“ fördert mittels Fahrtkostenzuschuss den Besuch professioneller Kärntner Kultureinrichtungen von Kindergärten, Schulen und Hortgruppen.
Wie schaut es um Themenschwerpunkte, Visionen und auch Versäumnisse im Ressort Kunst und Kultur in den Wahlprogrammen der kandidierenden Parteien zur Vorarlberger Landtagswahl am 13. Oktober 2024 aus? Wir haben uns eingelesen, mit kulturpolitischen und kulturstrategischen Schritten der vergangenen Jahre verglichen und im Sinne einer fairen, rechtlich und sozial abgesicherten Kulturarbeit analysiert. In etlichen Punkten bspw. beim Thema Fair Pay, Raumangebot und kultureller Teilhabe für alle Bevölkerungsschichten und Einkommensgrößen sind sich die Parteien einig. Interessant ist, dass vor allem die Kleinparteien Wesen und Bedeutung von Kunst und Kultur knackig auf den Punkt bringen, während Landtagsparteien viel Worte um wenig Umgesetztes und Umsetzbares machen.
Für Kulturförderungen führt die Abteilung 14 – Kunst und Kultur des Landes Kärnten/Koroška Einreichfristen ein. Dies dient der erleichterten Abstimmung der Akquirierung von Drittmitteln und gibt der Kulturabteilung Überblick über den Gesamtbedarf.
Fair Pay für Kulturarbeit - Kultur muss sich lohnen* - Auch in der Steiermark? Nach öffentlichen Bekenntnissen zu Fair Pay, aufwendigen Erhebungen und einer bereits kolportierten Budgeterhöhung von rund 1 Million Euro jährlich gibt es von der steirischen Landesregierung nur vage Aussagen und keine konkreten Entscheidungen.
Das BMKÖS und das BMBWF schreiben ein neues, gemeinsames Förderprogramm für Kunst- und Kultureinrichtungen aller Sparten mit Sitz in Österreich aus. Der OeAD setzt dieses operativ um. Unterstützt werden partizipative Kunst- und Kulturprojekte mit und für Schulen, die jungen Menschen unterschiedliche Bereiche von Kunst und Kultur näherbringen, ihr Interesse und ihre Neugier wecken und zur Stärkung ihrer (kulturellen) Kompetenzen beitragen.