Einreichfristen NEU Land Kärnten
Für Kulturförderungen führt die Abteilung 14 – Kunst und Kultur des Landes Kärnten/Koroška Einreichfristen ein. Dies dient der erleichterten Abstimmung der Akquirierung von Drittmitteln und gibt der Kulturabteilung Überblick über den Gesamtbedarf.
Für Jahresförderungen gilt ab ab sofort die Einreichfrist 31. Oktober des Vorjahres, ausgenommen sind Jahresförderungen im Bereich Museen mit der gesonderten Einreichfrist 10. Oktober. Wir empfehlen, Einreichungen für die Jahresförderung bereits frühzeitig vor Ende der Frist abzugeben, um noch zeitlichen Spielraum für Eventualitäten zu lassen.
Förderansuchen für Einzelprojekte (alle Sparten außer Film) sind mind. 3 Monate vor Umsetzung des Vorhabens einzubringen.
Frühere Fristen dienen der Kulturabteilung zur Erleichterung der Bearbeitung. Wir erwarten, dass durch die Einreichfristen auch Förderzusagen sowie (Teil)Auszahlungen früher ausgesendet werden können.
Mit der Einführung von Einreichfristen wird eine weitere Änderung nötig: Voraussetzung für eine Förderzusage ist der Verwendungsnachweis des Vorvorjahres, statt wie bisher des Vorjahres. Beispielsweise ist für die Jahresförderung 2025 die korrekte Abrechnung der Jahresförderung 2023 vorausgesetzt. Davon ausgenommen sind Anträge von neuen Antragsteller:innen. Die Abrechnungen sind weiterhin fristgerecht laut Fördervertrag abzugeben.
Einreichfristen Kulturabteilung Land Kärnten
Sparte |
Förderart |
Frist |
Alle Sparten (außer Museen) |
Jahresförderung | 31. Oktober |
Museen |
Jahresförderung |
10. Oktober |
Festivals |
Einzelprojekte |
31. Oktober (wenn Beginn im 1. HJ) und |
Kunstfilm |
Einzelprojekte |
31. Jänner (wenn Projektbeginn im 1. HJ) und |
Alle anderen Sparten * |
Einzelprojekte |
Mind. drei Monate VOR Umsetzung des Projektes |
Publikationen |
Einzelprojekte |
Mind. drei Monate VOR Umsetzung des Projektes |
* Baukulturelles Erbe, Literatur, Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst, Fotografie, Kulturinitiativen und –zentren, internationaler Kulturaustausch
Sollten Schwierigkeiten bestehen, diese Frist einzuhalten, bittet die Kulturabteilung um ehestmögliche Kontaktaufnahme unter abt14.post@ktn.gv.at.
Aufgrund der Umstellung auf den rein digitalen Akt wird gebeten, das ONLINE-Formular zu verwenden. Hier alle Informationen zur Förderung Kunst und Kultur der Landeskulturabteilung und eine Anleitung zum Zwischenspeichern der Daten im ONLINE-Formular.
Bei Fragen steht die Kulturabteilung gerne zur Verfügung:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 14 – Kunst und Kultur
Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: +43 (0) 50536 – 34002
Fax: +43 (0) 50536 – 34030
Email: abt14.post@ktn.gv.at.
www.kulturchannel.at