Die Urheber fordern nun seit Jahrzehnten die Abschaffung der cessio legis, auch mit dem Argument, dass nur so ein Verhandeln auf Augenhöhe mit den Produzenten möglich wird. Durch die Entscheidung des EuGH scheinen sie diesem Ziel einen Schritt näher.
Urheberrecht ist eine hoch komplexe und abstrakte Angelegenheit. Schon der Werkbegriff des Immaterialgüterrechts ist angewandte Metaphysik: Ein Werk ist nicht fassbar, es ist reiner Geist. In seinen Manifestationen wird das Werk zur Aufführung, Vervielfältigung oder Zurverfügungstellung.
Das Kernproblem ist, dass das bestehende Urheberrecht mit den zentralen Kulturtechniken der digitalen Revolution inkompatibel ist: dem Teilen (sharing) und Transformieren (remixing) von Inhalten. Wikipedia, Facebook und YouTube funktionieren alle nur deshalb, weil Nutzerinnen und Nutzer dort Inhalte mit anderen teilen.
Viele Kulturschaffende und Kulturinteressierte sind sich darin einig, dass die Maßnahmen des souveränen Staates Österreich nicht angemessen sind, da sie zu einer ständig prekären ökonomischen Situation von Kulturschaffenden führen. Und einige von ihnen meinen nun, dass sie den Königsweg zur nachhaltigen Verbesserung dieser Situation gefunden haben, nämlich die konsequente Durchsetzung des Urheberrechts.
Die Frage, die sich aufdrängt, ist, warum die Geschäftsmodelle fast 15 Jahre nach einer breitflächigen Digitalisierung und nach der Verbreitung von Filesharing-Technologien immer noch die gleichen sind? Wie kann es sein, dass ein derartiger Einschnitt in die ökonomischen Rahmenbedingungen keine Reaktion seitens der Industrie nach sich zieht und notwendige Adaptierungen nicht angegangen werden?
Relativ klar ist die Lage für die Kulturindustrien, wo sich die alten Industrien – die Verleger, Labels, Vertriebe usw. – dagegen wehren, von den neuen AkteurInnen – Google, Facebook, Amazon etc. – verdrängt zu werden. Das Urheberrecht ist die zentrale Waffe in diesem Kampf.
Während in Deutschland die Schließung jeder zweiten großen Kultureinrichtung diskutiert wird, können sich Kulturschaffende in Österreich an der Ansage der Kunstministerin wärmen: „Im Kulturbereich wird nicht eingespart.“
Seit Anfang Februar ist es nun also geschnürt – jenes Sparpaket, mit dessen Hilfe die österreichische Bundesregierung die finanzpolitischen Folgen der seit 2008 manifesten Wirtschaftskrise mit Blick auf das Ziel eines „ausgeglichenen Staatshaushaltes“ zu meistern beabsichtigt.
Spätestens seit dem Erfolg der Piratenpartei bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus im vergangenen Herbst bzw. seit den Protesten gegen das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) im heurigen Frühjahr sind sie wieder in aller Munde: die Debatten um Urheber- und Verwertungsrechte und ihre längst überfällige Reform.
+++UPDATE+++ Aus Österreich sind noch 1579 Stimmen notwendig, um unseren Beitrag zu den 100 000 Unterschriften zu leisten. Deswegen weitersagen...