Die Auswirkungen dieser Kürzungen im Kunstbetrieb werden gerade quer durch Europa sichtbar – Festivals mit eingeschränktem Programm, abgesagte Vorstellungen, gekürzte Tourneen, viele freie KunstproduzentInnen, die ihre Aktivitäten einstellen müssen, verunsicherte KünstlerInnen, die dennoch mit grimmiger Entschlossenheit weitermachen.
Im skandalträchtigen Kapitel „Der unumgängliche Rückbau der Infrastruktur“ kritisieren sie den Stillstand kulturpolitischen Handelns durch den – richtigen – Umstand, dass der Großteil der Gelder durch die Institutionen gebunden ist.
Das nicht plakatierte Plakat wurde zu einem wichtigen Beitrag in der Debatte über Entscheidungsprozesse. Der Zugriff von oben auf den Juryentscheid hat zwar die Förderung verhindert, aber die Qualität des Projekts bestätigt.
„Kultur muss sich lohnen“, der Slogan der Kampagne Fair Pay für Kulturarbeit, erscheint heute, nach nicht ganz einem Jahr ihrer Laufzeit, in einem ganz neuen Licht. Die InitiatorInnen der Kampagne hatten damit sowohl die „Entlohnung“ von KulturarbeiterInnen als auch den Nutzen für die kulturinteressierte Öffentlichkeit vor Augen.
Eine neue Studie untersucht Reichweiten und Potenziale des dritten Mediensektors in Oberösterreich. 
Natürlich eine frustrierende Situation, wenn politische Gegner_innen plötzlich unter Einhaltung einiger Bedingungen meine Fotos benutzen könnten. Wie die Erfahrungen zeigen, ist die FPÖ aber auch nicht zimperlich bei der unerlaubten Verwendung von Material, das unter herkömmlichen Copyright Lizenzen steht.
User_in @hrstl* schickte dieser Tage einen YouTube-Screenshot über die Kanäle, der Folgendes zeigte: „Leider ist dieses Video, das Musik von UMG (Universal Music Group) enthält, in Deutschland nicht verfügbar. Die GEMA hat die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt.“ Pikanterweise ist es das „Protestvideo“ von @kunsthatrecht namens Musik hat Recht.
Die Urheber fordern nun seit Jahrzehnten die Abschaffung der cessio legis, auch mit dem Argument, dass nur so ein Verhandeln auf Augenhöhe mit den Produzenten möglich wird. Durch die Entscheidung des EuGH scheinen sie diesem Ziel einen Schritt näher.
Urheberrecht ist eine hoch komplexe und abstrakte Angelegenheit. Schon der Werkbegriff des Immaterialgüterrechts ist angewandte Metaphysik: Ein Werk ist nicht fassbar, es ist reiner Geist. In seinen Manifestationen wird das Werk zur Aufführung, Vervielfältigung oder Zurverfügungstellung.
Das Kernproblem ist, dass das bestehende Urheberrecht mit den zentralen Kulturtechniken der digitalen Revolution inkompatibel ist: dem Teilen (sharing) und Transformieren (remixing) von Inhalten. Wikipedia, Facebook und YouTube funktionieren alle nur deshalb, weil Nutzerinnen und Nutzer dort Inhalte mit anderen teilen.