vereinsrecht

Für gemeinnützige Kulturvereine ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ein Instrument der Transparenz, der internen Steuerung und des Haftungsschutzes. Im Webinar „Jahresabschluss im Verein – Fokus Einnahmen-Ausgaben-Rechnung“ vom 26.02.2026 zeigte die Betriebswirtin Stefanie Schlögl, dass die Buchführung weit mehr ist als eine formale Verpflichtung. Die wichtigsten Details des Webinars zum Thema Einnahmen-Ausgaben-Rechnung haben wir im Rahmen unserer Reihe Basiswissen hier für euch zusammengefasst.
Haftungsfragen sind ein zentrales Thema für Kulturvereine, vor allem wenn es um die Haftung des Vereins bzw. dessen Vertreter*innen nach außen – also gegenüber Dritten – geht. Hier findet ihr einen Überblick über die wichtigsten Fragen.
Noch ist kein konkreter Fall eines insolventen Kulturvereins an uns herangetreten, dennoch mehren sich Anfragen zum Vorgehen im Ernstfall. Zentral ist sich frühzeitige zu informieren, denn im schlimmsten Fall haften vertretungsbefugte Vorstandsmitglieder persönlich für den entstanden Schaden. Können offene Rechnungen nicht mehr beglichen werden und ist keine Besserung absehbar, muss rechtzeitig gehandelt und Insolvenz angemeldet werden. Was das konkret bedeutet, hat Dr. Thomas Höhne in der aktuellen Ausgabe unserer Reihe „Rechtsauskunft“ hier zusammengefasst.
Gewerbeordnung Webinar Viele Kulturvereine betreiben im Rahmen ihrer Veranstaltungen oder Vereinslokale Ausschank, Barbetrieb bzw. Gastroangebote – mit dem Verständnis, dass dies im Sinne der Gemeinnützigkeit erfolgt. Zu beachten: Bei diesen Tätigkeiten kann die Gewerbeordnung (GewO) greifen, denn diese gilt auch für Vereine – unabhängig davon, ob sie gemeinnützig sind oder nicht.
Symbolbild: Möglichkeiten der finanziellen Aufwandsentschädigung / Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit Die monatlich steuerfreie 75-Euro-Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige in Kulturvereinen gehört der Vergangenheit an – an ihre Stelle tritt das neue Freiwilligenpauschale. Was es damit auf sich hat, welche Unterschiede zwischen dem kleinen und großen Pauschale bestehen, wer es auszahlen darf – und worauf Vereine bei Dokumentation und Auszahlung achten müssen: Steuerberaterin Dr. Karin Kovacs gibt Antworten auf zentrale Fragen aus der Praxis.
Beratungspraxis Haftungsfragen Wie verändert sich die Haftung für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder, wenn diese als Anerkennung für ihre Tätigkeit eine Freiwilligenpauschale erhalten? Welche Verantwortung übernehmen Rechnungsprüfer*innen? Wie wirkt sich die Entlastung des Vorstandes auf die Haftung aus? Wer kommt für Steuerschulden auf? Antworten auf häufige Fragen zum Thema Haftung und typische Problemstellungen aus dem Vereinsalltag aus unserer Beratungspraxis.
Update Statuten Wir haben das Update der Vereinsrichtlinien zum Anlass genommen, unsere Musterstatuten von RA Dr. Thomas Höhne prüfen zu lassen und in Zusammenarbeit zwei aktualisierte Versionen erstellt: eine für spendenbegünstigte, gemeinnützige Kulturvereine und eine allgemeine Vorlage für gemeinnützige Kulturvereine. Näher Details und die Musterstauten NEU findet ihr hier.
Hinweis aus der Beratungspraxis: werden Honorare an Vortragende oder freie Dienstnehmende ausgezahlt, sind diese bei Überschreiten bestimmter Grenzwerte dem Finanzamt zu melden („109a-Mitteilung“). Um welche Leistungen es geht und welche Ausnahmen es gibt, haben wir für euch überblicksmäßig zusammengefasst.
Vorsicht bei der Übernahme eines gemeinnützigen Vereins: nach aktueller Rechtsprechung treffen vertretungsbefugte Personen besondere Prüfpflichten, wenn sie einen Verein übernehmen. Insbesondere das Vorliegen der Gemeinnützigkeit gem. §§ 34 ff BAO und die daraus resultierenden Steuer- und Abgabenerleichterungen dürfen nicht einfach als gegeben vorausgesetzt werden. Werden Vereinsstatuten ungeprüft übernommen und stellt sich später eine Abgabenschuld heraus, so haften die Vereinsobleute mit ihrem Privatvermögen, wenn es aus dem Vereinsvermögen nicht gedeckt werden kann.
Die gesellschaftsrechtlichen Sonderregeln, die auch für Vereine gelten, wurden erwartungsgemäß bis Ende Juni 2022 verlängert. Bis dahin sind virtuelle Versammlungen, Verschieben von Versammlungen und Verlängerung der Funktonsperioden von Leitungsorganen unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Eine Prüfung durch die Behörden kann grundsätzlich jeden Verein treffen: Gesundheitskasse oder Finanzbehörden führen eine Abgabenprüfung durch, Behörden kontrollieren nachträglich die widmungsgemäße Verwendung von Förderungen, etwa bei Zuschüssen aus dem NPO-Fonds oder der Kurzarbeitsbeihilfe. Beim Webinar am 27. April behandeln wir alle Fragen rund um die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, um im Fall einer Kontrolle gut vorbereitet zu sein. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.

Workshop Haftungsfragen im Verein

Wenn etwas im Verein schiefgeht, wer haftet? Workshop mit Dr. Richard Hargassner zu Haftungsfragen im Verein am Dienstag, den 18. Juni 2019 in Wien. Mitglieder der IG Kultur Österreich können kostenlos teilnehmen. Anmeldung erforderlich!