Steuern

heart on hands Für Ehrenamtliche gemeinnütziger Organisationen wurde mit Anfang 2024 eine steuerfreie „Freiwilligenpauschale“ eingeführt und im Einkommensteuergesetz verankert. Die gesetzliche Regelung trägt zu mehr Rechtssicherheit bei und schafft einen neuen Rahmen für die Zahlung einer freiwilligen, finanziellen Anerkennung an Ehrenamtliche. Die wichtigsten Eckpunkte haben wir für euch im Überblick zusammengefasst.
Für Ehrenamtliche gemeinnütziger Organisationen wurde mit Anfang 2024 eine steuerfreie „Freiwilligenpauschale“ eingeführt und im Einkommensteuergesetz verankert. Die gesetzliche Regelung trägt zu mehr Rechtssicherheit bei und schafft einen neuen Rahmen für die Zahlung einer freiwilligen, finanziellen Anerkennung an Ehrenamtliche. Die wichtigsten Eckpunkte haben wir für euch im Überblick zusammengefasst.
Mit dem 01. Jänner 2024 tritt das neue ORF-Beitrags-Gesetz in Kraft, mit dem eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe eingeführt wird. Sie löst die bisherige GIS-Gebühr zur künftigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Österreich (ORF) ab. Gemeinnützige Vereine sind nur dann von der Haushaltsabgabe betroffen, wenn sie kommunalsteuerpflichtig sind. Dazu ein Überblick.
Die Vergnügungssteuer (amtsdeutsch auch »Lustbarkeitssteuer«) ist in Österreich landesgesetzlich geregelt, Kommunen können diese Steuer einheben, müssen dies aber nicht. Der Dachverband Salzburger Kulturstätten und die Salzburg Club Commission fordern mit der Kampagne »Mehr Vergnü… ohne Steuer« die Abschaffung der Vergnügungssteuer für Kulturveranstaltungen (und damit auch eine unnötige Vermischung mit etwa dem Glücksspiel) in der Stadt Salzburg. Die Kampagne wird bis Ende Oktober mit einer Unterschriftenaktion (Ziel: 10.000 Unterschriften) geführt.
Hinweis aus der Beratungspraxis: werden Honorare an Vortragende oder freie Dienstnehmende ausgezahlt, sind diese bei Überschreiten bestimmter Grenzwerte dem Finanzamt zu melden („109a-Mitteilung“). Um welche Leistungen es geht und welche Ausnahmen es gibt, haben wir für euch überblicksmäßig zusammengefasst.
Eine Prüfung durch die Behörden kann grundsätzlich jeden Verein treffen: Gesundheitskasse oder Finanzbehörden führen eine Abgabenprüfung durch, Behörden kontrollieren nachträglich die widmungsgemäße Verwendung von Förderungen, etwa bei Zuschüssen aus dem NPO-Fonds oder der Kurzarbeitsbeihilfe. Beim Webinar am 27. April behandeln wir alle Fragen rund um die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, um im Fall einer Kontrolle gut vorbereitet zu sein. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.

Steuerliche Neuerungen und Änderungen 2021

Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Fristen, Absetzbeträge, Familienbonus plus... Was sich im Jahr 2021 steuerlich geändert hat, hat Wirtschaftsexpertin Monika Manzl hier zusammengestellt.
MwSt Mehrwertsteuersenkung Kunst und Kultur Im Zeitraum von 1.7.2020 bis 31.12.2020 wird der Mehrwertsteuersatz u.a. für die Kulturbranche auf 5% gesenkt. Im ersten Entwurf des Gesetzes waren jedoch nicht alle Formen zeitgenössischen Kunstschaffens von der Steuersenkung umfasst: der Bereich des Zirkus, und damit auch der Bereich des zeitgenössischen Zirkus, war ausgeschlossen. Nun ist der Nationalrat unserer Forderung gefolgt - die Steuersenkung gilt auch für den Zirkus. Unsere Stellungnahme zur Nachlese.

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Foto: Achtung Absturzgefahr (c) Andreas Dworak Kompaktworkshop "Steuerrecht für gemeinnützige Vereine" am Donnerstag, den 21. Februar in Wien. Mit folgenden Themen: Steuerliche Begünstigungen für gemeinnützige Vereine, Abzugssteuer für ausländische KünstlerInnen und Vortragende. Mitglieder der IG Kultur Österreich können kostenlos teilnehmen. In Kooperation mit der Kanzlei Steirer, Mika & Comp. Anmeldung erforderlich!
15 Millionen an privaten Spenden wurden in Österreich zuletzt in Kunst und Kultur investiert. Das Privileg der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden an Kunst- und Kultureinrichtungen kommt jedoch nur wenigen zugute – und dieses Missverhältnis könnte sich noch weiter verschärfen. Die IG Kultur Österreich fordert, dieser gesetzlich verankerten Diskriminierung endlich ein Ende zu setzen.
Stachel im Dunklen Seit 2016 sind private Spenden an Kunst- und Kultureinrichtungen steuerlich absetzbar - profitieren können davon aber nur wenige. Diese Ausgrenzung hat System und steht im Widerspruch zum verfassungsmäßig verankerten Grundrecht auf Gleichheit aller StaatsbürgerInnen vor dem Gesetz. 2016 hat die IG Kultur daher rechtliche Schritte eingeleitet und als ersten Schritt eine Beschwerde eingebracht. Das Verfahren läuft bis heute. Wie die aktuelle Regelung aussieht und worin die Probleme bestehen, fasst der folgende Aufriss zusammen.