27 Oktober 2025 / 
Praxis / 
IG Kultur 
            
      
    
    
                  Viele Kulturvereine betreiben im Rahmen ihrer Veranstaltungen oder Vereinslokale Ausschank, Barbetrieb bzw. Gastroangebote – mit dem Verständnis, dass dies im Sinne der Gemeinnützigkeit erfolgt. Zu beachten: Bei diesen Tätigkeiten kann die Gewerbeordnung (GewO) greifen, denn diese gilt auch für Vereine – unabhängig davon, ob sie gemeinnützig sind oder nicht.