20 Januar 2023 /
Praxis /
IG Kultur
Verlängerung des Unternehmens-Energiekostenzuschusses: Der „EKZ I“ wird auf das vierte Quartal 2022 ausgedehnt; für 2023 hat die Bundesregierung einen „EKZ II“ beschlossen. Relevant ist der Energiekostenzuschuss jedoch nur für umsatzsteuerpflichtige Vereine, die zwischen Februar und September 2022 Energie-Mehrkosten von über 6.666 Euro hatten. Für jene, die mit geringeren Mehrkosten konfrontiert sind, steht ein unterschwelliges Pauschalmodell in den Startlöchern. Die wichtigsten Infos haben wir kurz und bündig für Euch zusammengefasst und aktualisieren sie laufend.