Kulturpolitische Halbzeitbilanz

<p>Stellungnahme der Mitgliedsverbände der Kulturpolitischen Kommission: IG Autorinnen Autoren, IG Freie Theaterarbeit, IG Kultur Österreich, Musikergilde, konsortium.Netz.kultur, IG Bildende Kunst, Secession, Berufsvereinigung der bildenden Künstler, Übersetzergemeinschaft, Dachverband der Filmschaffenden, Verband Freier Radios, VOICE - Verband der Sprecher und Darsteller<br /> <br /> Kulturpolitische Halbzeitbilanz der neuen österreichischen Bundesregierung zum

Stellungnahme der Mitgliedsverbände der Kulturpolitischen Kommission: IG Autorinnen Autoren, IG Freie Theaterarbeit, IG Kultur Österreich, Musikergilde, konsortium.Netz.kultur, IG Bildende Kunst, Secession, Berufsvereinigung der bildenden Künstler, Übersetzergemeinschaft, Dachverband der Filmschaffenden, Verband Freier Radios, VOICE - Verband der Sprecher und Darsteller

Kulturpolitische Halbzeitbilanz der neuen österreichischen Bundesregierung zum zweiten Jahrestag ihrer Angelobung am 4. Februar 2000.

1. Das Kulturprogramm

Es ist still geworden um das Kulturprogramm der neuen österreichischen Bundesregierung. Zu Recht. Wirklich erfolgreich war sie nur im Verändern der Rahmenbedingungen zu Ungunsten der Künstler. Und zwar auf zahlreichen Gebieten.

Förderungen

Zweimal wurden die Bundes-Kunstförderungsmittel gekürzt, und zwar von 2000 bis 2002 um insgesamt rund 15 Prozent, einige Bereiche waren mit weit höheren Kürzungen konfrontiert. Einen Kürzungsrekord verzeichnet das Österreichische Filminstitut mit -38%. Die zur Sanierung des Bundeshaushaltes mitherangezogenen Bundesländer sind mit ähnlich hohen Landeskulturbudgetkürzungen dem Beispiel des Bundes gefolgt. Ebenso die Landeshauptstädte. Die steirische Landeshauptstadt Graz, die sich 2003 als europäische Kulturhauptstadt präsentieren möchte, hat für 2002 eine 15prozentige Subventionssperre verfügt. Je nach Gutdünken werden Bundeszuständigkeiten für Kofinanzierungen mit den Ländern und Städten fortgesetzt oder aufgelöst (siehe Künstlerhaus).

Auslandskultur, Ausgliederungen

Die österreichischen Auslandskulturinstitute (jetzt: Kulturforen) und andere kulturelle Einrichtungen im öffentlichen Eigentum, wie noch immer aktuell, der Österreichische Bundesverlag, wurden oder werden abverkauft. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden zur Finanzierung des „Nulldefizits“ oder zur Bildung von Reserven für Wahlkampfgeschenke verwendet. Die operativen Mittel für die österreichische Auslandskulturpräsentation sind auf ihrem historischen Tiefststand angelangt und entsprechen für ganze Staaten dem, was ein lokaler österreichischer Kulturveranstalter für sein Jahresprogramm budgetiert. Öffentliche Einrichtungen wie die Artothek werden nicht aus-, sondern endgelagert. Niemand weiß nach der Auslagerung der Artothek, wo ihre Bestände zu finden sind und was mit ihnen passiert.

Soziale Absicherung der Künstler

Aus der angepeilten Künstlersozialversicherung ist nichts weiter als die Einbindung der Künstler in die Neue Selbständigenversicherung geworden und aus dem ersatzweise geschaffenen Künstler-Pensionsversicherungszuschußfonds lediglich ein Instrument, das zahlreichen künstlerisch Tätigen, die von ihrem Einkommen her dafür in Frage kommen, die Künstlereigenschaft aberkennt sowie ökonomisch erfolglosere und ökonomisch erfolgreichere Künstler und künstlerische Tätigkeiten überhaupt ausschließt.

Presse- und Publizistikförderungen

Aus qualitätssichernden und die Medienvielfalt garantieren sollenden medienpolitischen Maßnahmen (Presseförderung, Publizistikförderung, Zeitungsverandtarife) sind Verfahren zur Belohnung und Benachteiligung von Medien geworden.

Steuerfragen

Steuerliche Anreize für private Kunst-Investitionen wurden ebensowenig geschaffen wie den berufstypischen Eigenheiten von Künstlern steuerlich entsprochen worden ist.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Der parteipolitische Einfluß auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist verstärkt worden, der Bildungs- und Kulturauftrag des ORF ist zu einem Lippenbekenntnis mit gegenteiligen Auswirkungen verkommen. Sowohl durch die Erwerbsbeschränkungen im neuen ORF-Gesetz als auch durch die Streichung der Rückvergütung der Gebührenbefreiungen sind dem ORF wesentliche Produktionsmittel für die Filmproduktion und andere Eigenproduktionen auf dem Sektor Kunst und Kultur entzogen worden. Die Einsparungen des ORF betreffen vor allem seine Kunst- und Kulturprogramme.

Private kommerzielle Sender und gemeinnützige Freie Radios

Kommerzielle und zu keinerlei Programmgestaltung im öffentlichen Interesse verpflichtbare private Fernsehprogramme sind zugelassen worden, die Förderbarkeit gemeinnütziger lokaler und regionaler Freier Sender und Programme aus kulturellen Gründen ist ausgeschlossen worden.

Netzkultur / e-Austria

Obwohl der Nutzung Neuer Medien im Kunst- und Kulturbereich Priorität eingeräumt wurde, ist keine einzige kulturelle Impulswirkung des Regierungsprogramms „e-Austria“ zu erkennen. Die Rahmenbedingungen für die bestehenden Einrichtungen einer partizipatorischen Netzkultur haben sich dramatisch verschlechtert, Netzkulturprojekte werden Schikanen ausgesetzt und finanziell ausgehungert.

Medienfreiheit

Die äußere Medienfreiheit wurde durch die Zulassung neuer Medienkonzentrationen beschränkt, die innere Medienfreiheit wird durch den unbegrenzten Lausch- und Spähangriff und durch die Strafandrohung bei Verwendung geschützter Dokumente ausgehöhlt.

Verfassungsgrundsätze

Der Verfassungsgerichtshof und die Gerichtsbarkeit insgesamt werden immer deutlicher als Durchführungsorgane des politischen Willens der Regierung verstanden, die Grund- und Freiheitsrechte der Verfassung, wie u.a. auch das Recht auf Freiheit der Kunst und auf Freiheit der Meinung, sollen ihrem Willen unterworfen werden und nicht den Grundsätzen der Verfassung folgen.

2. Internationales Ansehen, internationales Auftreten

Zwei Jahre nachdem ein Großteil der österreichischen Künstler und Kulturschaffenden der ihrer Rolle auch in der Regierung treugebliebenen FPÖ und damit der neuen österreichischen Regierung das Mißtrauen ausgesprochen hat, zeigt sich, wie berechtigt dieses Mißtrauen war. Österreich wird von zwei Regierungen regiert, einer, die aufwiegelt und einer, die beschwichtigt. Einer die Österreich europaweit zu einem Gegner der europäischen Integration und der EU-Ost-Erweiterung macht und einer, die vehement dafür eintritt. Damit hat Österreich einen Großteil seiner früheren internationalen Bedeutung als Vermittler und Drehscheibe eingebüßt, wenn nicht überhaupt seine Jahrhundertchance im EU-Erweiterungsprozeß und seine Rolle in einer zukünftigen Europäischen Union verspielt. Wer sich nicht auf die innerösterreichische Wahrnehmung der politischen Realität verläßt, sondern die Rezeption der politischen Verhältnisse und Entwicklungen in Österreich auf internationaler Ebene verfolgt, hat es längst bemerkt: Österreichische Politik wird entweder nicht oder negativ wahrgenommen.

Zu einem generellen Vertrauensbruch im Recht auf diplomatische Hilfestellungen für in Bedrängnis geratene österreichische Staatsbürger im Ausland ist es darüber hinaus durch das Verhalten der dafür zuständigen österreichischen Regierungsmitglieder bei der Verhaftung der Volxtheaterkarawane in Genua gekommen, welche durch die Weiterleitung beliebig zusammengewürfelter Daten geradezu zur Verhaftung empfohlen worden ist und deren Verhaftung durch die österreichische Außenministerin nahezu begrüßt wurde.

3. Perspektiven im Kunst- und Kulturbereich

Wie schon in der vorhergehenden Legislaturperiode werden auch in dieser Legislaturperiode nennenswerte Reformen im Bereich der Kunst und Kultur ausbleiben. Das Reformpulver der Regierung ist, anstatt durch Maßnahmen, die ihren Namen verdienen, durch Umbennungen von so nicht durchgeführten Reformen verschossen. Finanzielle Impulse sind nicht nur keine zu erwarten, sondern vielmehr die Auswirkungen der Kürzungen und Mehrbelastungen, die sich in der Veranstaltungs- und Programmplanung, der Besteuerung und in den neuen Sozialversicherungskosten naturgemäß erst jetzt zu zeigen beginnen, somit nach den Regierungsjahren 1 und 2 in den Regierungsjahren 3 und 4.

Nur in einem Punkt findet die Arbeit der österreichischen Bundesregierung unsere ungeteilte Zustimmung: in der bundesgesetzlichen Einführung des festen Ladenpreises bei Büchern, mit der sie, wie die Wahrnehmung in anderen europäischen Ländern zeigt, sogar einen europäischen Maßstab gesetzt hat. Andere Maßnahmen, wie z. B. die rückwirkende 3-jährige steuerliche Ausgleichsmöglichkeit bei stark schwankenden künstlerischen Einkommen, können nicht darüber hinweg täuschen, daß zentrale steuerliche Anliegen der Künstler weiter auf die lange Bank geschoben worden sind.

4. Ungeachtet dieser Einschätzung

Ungeachtet dieser Einschätzung fordert die Kulturpolitische Kommission, in der alle Berufs- und Interessenverbände der Kunst und Kultur in Österreich vertreten sind:
 

  1. Die Wiederaufnahme der Verhandlungen um eine Künstlersozialversicherung mit dem Ziel eines Künstlersozialversicherungsgesetzes nach deutschem Vorbild oder, sollte dieses Ergebnis nicht zustandekommen, die Einführung der Wahlfreiheit für Künstler in der Kranken- und Pensionsversicherung nach deutschem Vorbild.

  2. Die Einlösung der von der Regierung zugesagten steuerlichen Anpassungen an die Eigenheiten künstlerischer Berufe.

  3. Die Nachbesserung des österreichischen Urheberrechts am Vorbild des deutschen Urheberrechts und die ehestmögliche Einführung des Folgerechts sowie die Wiedereinführung der Ausstellungsvergütung in Österreich unter Miteinbeziehung der Berufs- und Interessenvertretungen in die Verhandlungen.

    Sowohl beim Folgerecht (Einbeziehung aller Werke ab Euro 300,-) als auch beim Ausstellungsrecht (Bemessung an den Eintrittsgeldern) ist den Bedürfnissen der Künstler und nicht den Bedürfnissen der Verwerter zu entsprechen.

  4. Die Einlösung der von der Regierung angekündigten Film- und Architektur-, Tanz- und Netzkulturschwerpunkte.

  5. Die Auffüllung der Budgets für Kunst und für Auslandskultur.

  6. Konkrete Maßnahmen zur Stimulierung von privaten Kunst-Investitionen.

  7. Die verpflichtende Anwendung der ein-prozentigen Kunst-am-Bau-Zweckwidmung von Bausummen öffentlicher Bauaufträge, unabhängig davon, ob diese Bauaufträge direkt oder über die Bundesimmobiliengesellschaft abgewickelt werden.

  8. Eine Neufassung der Presse- und Publizistikförderungsgesetze, in der Qualität und Medienvielfalt über die Förderungswürdigkeit bestimmen.

  9. Die Einbeziehung Freier Radios in die Medienförderungen sowie Finanzierungseinbindungen von Freien Radios entsprechend den bestehenden europäischen Modellen. Bisher ins Leere (zum Ausgleich des Budgetdefizits) gehende Anteile an der Rundfunkgebühr müssen ihrem Gebührenzweck entsprechend, jenen elektronischen Medien (z.B. Freien Radios) zugute kommen, die einen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und publizistischen Grundversorgung Österreichs leisten.

  10. Eine Überarbeitung des Kartellrechts zur Gewährleistung der Eigentümervielfalt und freier Wettbewerbsbedingungen.

  11. Einen Bericht der österreichischen Bundesregierung über die Verbesserungen bei der Wahrnehmung des Bildungs- und Kulturauftrags des ORF nach dem neuen ORF-Gesetz.

  12. Entwicklung von generell gültigen Richtlinien und von Durchführungsbestimmungen für Kofinanzierungen und bei der Einberufung und zur Tätigkeit von Beiräten anhand des von der Kulturpolitischen Kommission bereits vorgelegten Entwurfs.

 

Gerhard Ruiss, IG Autorinnen Autoren
Juliane Alton, IG Freie Theaterarbeit
Martin Wassermair, konsortium.Netz.kultur
Gerald Raunig, Gabi Gerbasits, IG Kultur Österreich
Peter Paul Skrepek, Musikergilde
Sebastian Weissenbacher, Daniela Koweindl, IG Bildende Kunst
Rosa Hausleithner, Secession
Walter Strasil, Berufsvereinigung der bildenden Künstler - BV
Werner Richter, Übersetzergemeinschaft
Zuzana Brejcha, Maria Anna Kollmann, Dachverband der Filmschaffenden
Thomas Thurner, Verband Freier Radios
Jörg Stelling, VOICE - Verband der Sprecher und Darsteller

Ähnliche Artikel

Wie wirkt Fair Pay in der Praxis für Künstler*innen, Kulturarbeiter*innen und Kulturvereine? Wo stehen wir interessenpolitisch mit Fair Pay aktuell, wo wollen wir hin? Und welche Orientierungshilfen und Tools gibt es für die verschiedenen Kunstsparten? Wir laden zur Präsentation des "Fair Pay Reader 2024" am 19. März um 19 Uhr mit anschließender Diskussion im Depot, Wien.
heart on hands Für Ehrenamtliche gemeinnütziger Organisationen wurde mit Anfang 2024 eine steuerfreie „Freiwilligenpauschale“ eingeführt und im Einkommensteuergesetz verankert. Die gesetzliche Regelung trägt zu mehr Rechtssicherheit bei und schafft einen neuen Rahmen für die Zahlung einer freiwilligen, finanziellen Anerkennung an Ehrenamtliche. Die wichtigsten Eckpunkte haben wir für euch im Überblick zusammengefasst.
Mit dem 01. Jänner 2024 tritt das neue ORF-Beitrags-Gesetz in Kraft, mit dem eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe eingeführt wird. Sie löst die bisherige GIS-Gebühr zur künftigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Österreich (ORF) ab. Gemeinnützige Vereine sind nur dann von der Haushaltsabgabe betroffen, wenn sie kommunalsteuerpflichtig sind. Dazu ein Überblick.