Prekarität

Symbolbild für offenen Brief, Stift über Papier In einem Offenen Brief richten wir uns als ARGE Kulturelle Vielfalt an Vizekanzler und Bundesminister Andreas Babler mit dem Aufruf, die angekündigte interministeriellen Arbeitsgruppe zur besseren Absicherung von Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen baldigst zu starten. Angesichts der Gesetzesänderung zur Abschaffung des Zuverdienstes zum Arbeitslosengeld steht nicht eine Verbesserung, sondern eine konkrete Verschlechterung bevor.
Symbolbild: Offener Brief wird auf Schreibmaschine getippt Appell des Kulturrat Österreich an Bundeskanzler Christian Stocker, Bundesminister Andreas Babler, Bundesministerin Korinna Schumann und die Abgeordneten zum Nationalrat im Kultur- wie Sozialausschuss: Zuverdienst beim AMS muss möglich sein. Noch gibt es die Chance, die Abschaffung rückgängig zu machen. Wir fordern das ein!
Personen mit zwei oder mehr geringfügigen Beschäftigungen, die im Kalendermonat mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen (2025: 551,10 Euro), sind jetzt auch arbeitslosenversichert. Das ist an sich eine großartige Nachricht. Damit ändern sich aber auch zahlreiche Regeln im Zusammenspiel von geringfügigen Jobs und Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Wer bisher in bestimmten Konstellationen Anspruch hatte, bekommt jetzt nichts mehr. Und: Es kann auch zu Rückforderungen kommen. Eine Information & Analyse des Kulturrat Österreich.
Wann ist eine Anstellung erforderlich und welche Tätigkeiten lassen sich auf Werkvertragsbasis erbringen? Gibt es Mischformen? Wie sieht es mit Befristungen aus? Einen guten Überblick zu haben und den rechtlichen Rahmen zu kennen, lohnt sich allemal. Wie ihr auf der sicheren Seite seid, erfahrt ihr in unserer Online-Session am 22. November 2024, 13:00 Uhr. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.
Welche Möglichkeiten gibt es, unentgeltlich für einen Verein tätig zu werden. Wie definiert sich Ehrenamt und wie ist es vom Dienstvertrag abzugrenzen? Welche Aufwandsentschädigungen sind möglich? Was ist bei Praktika und Volontariaten zu beachten? All das erfahrt ihr in unserer 2-stündigen Online-Session am 27. November, 17:00 Uhr. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.
Soziale Sicherheit für freischaffende Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen jetzt! Aufruf zur Kundgebung am 26.09.2024, 18 Uhr, am Herbert-von-Karajan-Platz (Brunnen bzw. Alban-Berg-Denkmal rechts neben der Staatsoper), 1010 Wien.
Interessenvertretungen aus Kunst und Kultur und die gewerkschaftliche Initiative vidaflex fordern gemeinsam Anpassungen der sozialen Absicherungssysteme. Am 30.11.2023 befasst sich der Petitionsausschuss im Parlament noch einmal mit dem Forderungskatalog. Aufruf: Jetzt noch Petition unterzeichnen!
Die Interessenvertretungen der unabhängigen Kunst- und Kulturszene weisen seit Jahren auf die dramatische soziale Lage der Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen Österreichs hin. Anlässlich des internationale Aktionstag der prekär Beschäftigten fordern wir umgehend einen Gipfel zur Erarbeitung von Lösungen gegen prekäre Arbeitsverhältnisse.
Christiane Rath _ Großmutters-Wohnzimmer / Odonien Die neue Ausgabe des IG Kultur Magazins ist da und widmet sich dem Themen-Schwerpunkt "prekäres Leben und Arbeiten in der freien Kulturszene". Was heißt es für die Praxis, prekär beschäftigt zu sein? Welche Rahmenbedingungen befördern prekäres Arbeiten und was ist von den aktuellen politischen Entwicklungen zu erwarten? Und gibt es Denkanstöße und Praxismodelle, die Alternativen aufzeigen? Eine Ausgabe erstellt in Kooperation mit der Arbeiterkammer Wien.
Soll eine Künstler*in ohne EU-Pass nach Österreich eingeladen werden, fängt das Dilemma beim Aufenthaltstitel an, setzt sich ggf. bei der Beschäftigungsbewilligung fort und nimmt auch nach der – im glücklichsten Fall möglichen – Einreise der Künstler*in noch kein Ende. Zunächst steht die aufwändige Antragstellung für ein Visum an.
Von den feministischen Wissenschafter_innen zum Symposium Freiheit und Prekarität eingeladen, wollte ich über den Zusammenhang von Prekarisierung, gesellschaftlicher Positionierung und visueller Repräsentation diskutieren. Ausgangspunkt war die Überlegung, dass marginale oder zentrale gesellschaftliche Positioniertheit (mit)bestimmt, welche Arbeitsmöglichkeiten und welche Entlohnung eine_r in der Gesellschaft angeboten bzw. verweigert werden und dass diese Positioniertheiten auch den Blick und das Darstellungsrepertoire der Akteur_innen prägen.
6,43 Euro für Künstler. 5,55 Euro für Künstlerinnen. So sieht der mittlere Stundenlohn ausgehend vom mittleren Einkommen und den mittleren wöchentlichen Arbeitsstunden aus – unter der fiktiven Annahme, dass fünf Wochen Urlaub im Jahr gemacht würden und bei Einbeziehung aller persönlichen Einkommen auch abseits der künstlerischen Tätigkeit.