16 Oktober 2008 /
Theorie /
Markus Blümel
Die vier Grundeinkommens-Kriterien (allgemein, individuell, bedingungslos und existenzsichernd) aufgreifend, hält die Erklärung fest, dass es sich beim Grundeinkommen um einen „individuellen Rechtsanspruch“ handelt. Die Ausbezahlung erfolgt in existenzsichernder und in einer die wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Teilhabe ermöglichenden Höhe sowie ohne Bedürftigkeitsprüfung. Es gibt keinen Arbeitszwang und keine erzwungene Gegenleistung. Explizit angesprochen wird auch, dass die Höhe des Grundeinkommens entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungs- und Teilhabekosten dynamisiert werden muss.