Norwegisch: Garantiinntekt

Das Garantierte Einkommen soll Künstler*innen finanzielle Sicherheit geben sowie die Möglichkeit, sich der künstlerischen Tätigkeit hauptberuflich widmen zu können. In Zahlen bedeutet dies einen Jahresbetrag von umgerechnet knapp 26.000 Euro als Maximalbetrag vor allfälligen Abzügen.

Von 15. September bis 15. Oktober läuft auch diesmal die alljährliche Einreichfrist, innerhalb derer sich Künstler*innen in Norwegen um ein so genanntes Garantiertes Einkommen bewerben können. Es geht um einen monatlichen Betrag im Niedriglohnbereich, der grundsätzlich bis zum Pensionsantritt gewährt wird. Die Anzahl dieser zugesprochenen Geldleistungen an Künstler*innen ist begrenzt, aktuell sind es 503 Bezieher*innen. Die Nachfrage ist selbstverständlich größer. Wie wird nun ausgewählt? Wie sieht das System dieses Garantierten Einkommens für Künstler*innen überhaupt aus? Wo hat es seine Tücken?

Die Funktionsprinzipien des Garantiinntekt
Das Garantierte Einkommen soll Künstler*innen finanzielle Sicherheit geben sowie die Möglichkeit, sich der künstlerischen Tätigkeit hauptberuflich widmen zu können – so der erste Satz aus dem Regelwerk zum so genannten „Garantiinntekt“ (Garantiertes Einkommen). In Zahlen bedeutet dies einen Jahresbetrag von umgerechnet knapp 26.000 Euro als Maximalbetrag vor allfälligen Abzügen. Abgezogen wird nicht nur Einkommenssteuer, auch das parallel erzielte Erwerbseinkommen reduziert später die tatsächlich ausbezahlte Summe. Bis zu einem jährlichen Freibetrag von knapp 9.000 Euro Zuverdienst bleibt der maximale Garantiinntekt-Betrag unangetastet, darüber hinaus liegende Einkünfte führen zu einer Reduzierung im übernächsten Jahr. In der Praxis bedeutet dies: 2010 wird das definitive Einkommen 2009 ermittelt. Von den hier festgestellten Erwerbseinkünften (abzüglich Freibetrag) werden 65% berechnet, dieses Ergebnis wird im Folgejahr (also 2011) vom Garantierten Einkommen abgezogen.

Die Einkommensteuer, die für das Garantierte Einkommen ebenso wie für Erwerbseinkünfte anfällt, stellt einen ähnlich schwierig kalkulierbaren Faktor dar. Sie liegt je nach Einkommenshöhe etwa zwischen 5% und 40% (es kommen entweder Prozentsätze oder Steuertabellen zur Anwendung) und wird den Einwohner*innen Norwegens zu Jahresbeginn für das laufende Jahr mitgeteilt. Berechnungsgrundlage (für diese vorläufige Steuerleistung) ist jeweils das Einkommen aus dem vorvorangegangenen Jahr.

Die Sozialversicherungsbeiträge für das Garantierte Einkommen hingegen werden aus dem Garantiinntekt-Budget direkt übernommen, es kommt zu keinen weiteren individuellen Abzügen für die Bezieher*innen. Zudem ist geregelt, dass das Garantierte Einkommen – anders als etwa Arbeitsstipendien für Künstler*innen – auch im Krankheitsfall weitergezahlt wird und der Staat sich das dann zustehende Krankengeld von den Krankenversicherungsanstalten zurückholen kann. Ist eine Künstler*in berechtigt, andere Transferleistungen zu beziehen, die ganz oder teilweise dem Zweck des Garantierten Einkommens für Künstler*innen entsprechen, wird das Garantiinntekt um diesen Betrag gekürzt.

Die Finanzierung des Garantiinntekt
Finanziert wird das Garantierte Einkommen für Künstler*innen aus einem Budget, das jährlich vom Kulturministerium vorgeschlagen und von der Nationalversammlung im Parlament beschlossen wird. 2008 beliefen sich die Aufwendungen für 507 Bezieher*innen auf 12,7 Millionen Euro. Seit der Etablierung dieser Förderschiene im Jahr 1977 sind die Ausgaben kontinuierlich fast jedes Jahr gestiegen. Die Zahl der Garantiinntekt-Plätze lag 1977 bei 180, wurde zwei Jahre später bereits auf 443 angehoben und erreichte 2000 und 2001 mit 545 Bezieher*innen einen Höhepunkt. Seit 2005 hat sich die Anzahl zwischen 503 bis 510 eingependelt (die finanziellen Gesamtaufwendungen sind weiterhin gestiegen).1 Wie viele Garantierte Einkommen im Rahmen des beschlossenen Budgets möglich sind, legt das Kulturministerium fest. Da sich die Bezugsdauer im Allgemeinen über einen durchaus langen Zeitraum (bis zum Erreichen des Pensionsantrittsalters) erstreckt, bleibt wenig Spielraum für die Vergabe an neue Beziehe- r*innen. 35 Garantierte Einkommen konnten für das Jahr 2010 neu vergeben werden (an 17 Künstlerinnen und 18 Künstler), 2009 waren es 21 (elf Künstlerinnen, zehn Künstler). Fällt im laufenden Jahr eine Bezieher*in weg, folgt unmittelbar eine neue nach. Zu solchen Nachbesetzungen kommt es, abgesehen vom Pensionsantritt, beispielsweise wenn die künstlerische Tätigkeit beendet oder maßgeblich reduziert wird, oder wenn eine Bezieher*in den jährlich erforderlichen Bericht nicht abgibt (wenn triftige Gründe für das Nichteinhalten der Deadline gemeldet werden, wird die Zahlung vorübergehend ausgesetzt bis der Bericht vorliegt). Solche Situationen kommen jedoch äußerst selten vor. Gelegentlich entscheiden sich Künstler*innen selbst, nach einiger Zeit das Garantierte Einkommen nicht mehr zu beziehen.

Die Anspruchsvoraussetzungen des Garantiinntekt
Ob die Vorraussetzungen für den Bezug des Garantierten Einkommens auch nach der Vergabe weiterhin vorliegen, wird regelmäßig überprüft. Hierzu gehört nicht nur der jährliche Bericht. Fünf Jahre nachdem das Garantierte Einkommen zuerkannt wurde, erfolgt erstmals eine Überprüfung durch dieselben Komitees, die auch bei der Erstauswahl für die Beurteilung der künstlerischen Qualität zuständig waren. Anschließend findet eine solche Überprüfung alle drei Jahre statt – oder auch, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wird dabei festgestellt, dass ein*e Bezieher*in nicht mehr als Künstler*in tätig ist oder kein wesentlicher Bezug zu Norwegen mehr besteht (Staatsbürger*innenschaft ist keine Vorraussetzung), geht das Garantierte Einkommen verloren. Wenn allerdings besondere Umstände zu einem solchen negativen Ergebnis führen, kann das zuständige Komitee eine definitive Entscheidung um zwei Jahre vertagen. Wie kommen Künstler*innen aber zunächst überhaupt an ein Garantiertes Einkommen?

„Das Garantierte Einkommen wird an Kunstschaffende vergeben, die über einige Jahre hinweg qualitativ anspruchsvolle Arbeit vorweisen können. Die Vergabekriterien für das Garantierte Einkommen stützen sich auf das künstlerische Bestreben, Schaffensbreite und künstlerische Qualität zu zeigen.“2 Die Entscheidung darüber, ob ausreichende Qualität vorliegt, treffen von den Interessenvertretungen eingerichtete Stipendienkomitees. Diese entscheiden nicht über die Vergabe, geben jedoch Empfehlungen ab. Aus den Empfehlungen aller Stipendienkomitees wählt schließlich eine eigens für das Garantierte Einkommen zuständige Kommission die neuen Garantiinntekt-Bezieher*innen aus. Die Kommission besteht aus fünf Mitgliedern und wird vom Kulturministerium bestellt. Zwei der fünf Mitglieder werden auf gemeinsamen Vorschlag von Interessenvertretungen nominiert.

Insgesamt gibt es 24 von Künstler*innenvereinigungen eingerichtete Stipendienkomitees, eines davon bei Norske Billedkunstnere (NBK), der Berufsvereinigung bildender Künstler*innen Norwegens. Das Komitee wird jeweils für ein Jahr von den NBK-Mitgliedern gewählt. Es ist nicht nur zuständig für Qualitätsbeurteilungen bei Bewerbungen für das Garantierte Einkommen, sondern hat dieselbe Aufgabe bei diversen Stipendien und Preisen. Bewertet wird anhand eines von der NBK-Mitgliederversammlung 2007 beschlossenen Kriterienkatalogs. Dieser listet sechs Kriterien und eine weitere, offene Kategorie (für künstlerische Aktivitäten, die von den anderen Kriterienpunkten nicht abgedeckt werden) auf. Zu ersteren zählen z. B.: Teilnahme an mindestens zehn Gruppenaus- stellungen in anerkannten Kunstinstitutionen (oder auch Vermittlungsprojekte außerhalb des institutionalisierten Kunstbetriebs), mindestens sechs Einzelausstellungen, mindestens drei Ankäufe durch Museen oder Sammlungen, mindestens drei abgeschlossene Kunstprojekte im öffentlichen Raum etc. Betont wird fast durchgehend, dass es sich um künstlerisch anspruchsvolle Arbeit und Kontexte mit hohem „akademischen Niveau“ handeln muss. Von den insgesamt sieben Kriterien sind mindestens vier zu erfüllen, der Schwerpunkt dieser Aktivitäten muss in den letzten fünf bis zehn Jahren liegen. Allerdings können heraus- ragende künstlerische Aktivitäten bei einer oder zwei Kategorien auch doppelt gezählt werden. Von den jährlich ca. zweihundert bildenden Künstler*innen, die sich um ein Garantiertes Einkommen bewerben, erfüllen rund 75% die hier festgelegten Qualifikationen. Doch nur etwa zehn bis 15 Bewerber*innen können jährlich ausgewählt werden, wie Gidsken Braadlie (bei NBK in der Administration von Stipendien und anderen Förderangelegenheiten zuständig) erklärt. Aktuell gibt es für bildende Künstler*innen die meisten, nämlich 267 Garantiinntekt-Plätze. Die Zahl der Bezieher*innen wird nicht nur insgesamt, sondern auch nach diversen Kunstsparten genau festgelegt. 2010 gilt: 96 angewandte Künstler*innen, 37 Autor*innen, 21 Tänzer*innen, 20 Musiker*innen; in 14 weiteren Sparten stehen jeweils ein und zwölf Plätze zur Verfügung (Film, Architektur, Schauspiel, Übersetzung etc.).

Die Tücken des Garantiinntekt
Kritik am Garantierten Einkommen fokussiert die Interessenvertretung NBK auf die (schwierig absehbare) Höhe des ausbezahlten Betrages: Dieser sei grundsätzlich zu gering, darüber hinaus sollte es auch keine Abzüge geben. So hoch die weiter oben genannten Beträge hierzulande auch klingen mögen,3 so niedrig sind sie in Norwegen. Der Betrag für das Garantierte Einkommen orientiert sich zwar stets an der untersten Stufe im Gehaltsschema für den öffentlichen Dienst, doch, wie Gidsken Braadlie (NBK) betont, ist es in Norwegen nicht so einfach von einem solchen Einkommen zu leben.

Die Problematik mit den verzögerten, anteiligen Kürzungen des Garantierten Einkommens aufgrund von Erwerbseinkünften wird auch in dem vom Kulturministerium in Auftrag gegebenen Løken Report4 zur Evaluierung der Administration von Stipendien und Projektförderungen aufgegriffen. Der Løken Report, so Richard Smith vom Norsk Kulturråd (wo die administrativen Agenden und die Gesamtkoordination rund um das Garantiinntekt angesiedelt sind), betonte die Komplexität der Berechnung und die daraus resultierende Schwierigkeit für Künstler*innen, ihr Einkommen zu prognostizieren. Der Bericht weise auch darauf hin, dass das Garantierte Einkommen nicht viel Spielraum lasse, durch andere Tätigkeiten ein größeres Einkommen zu erzielen. Der darauf folgende Vorschlag des Løken Komitees, das Garantierte Einkommen für Künstler*innen allmählich einzustellen und stattdessen langfristige Arbeitsstipendien einzurichten, steht nach wie vor zur Diskussion. Dabei, so Richard Smith, geht es hauptsächliche um die Frage, ob das Garantiinntekt-Programm vereinfacht werden soll oder Arbeitsstipendien in berechenbarer Höhe (z. B. für die Dauer von bis zu fünf Jahren) die bessere Lösung wären.

1 Zahlen und Daten (1977 bis 2008) stammen von Statistics Norway.
2 Verordnung für Stipendien und das Garantierte Einkommen für Künstler*innen, Absatz 20.2
3 2007 lag das mittlere persönliche Gesamteinkommen von Künstler*innen in Österreich gerade einmal bei 12.400 Euro netto pro Jahr, jenes aus der künstlerischen Tätigkeit bei 4.532 Euro. (Siehe die vom BMUKK in Auftrag gegebene Studie: Schelepa, Susanne/ Petra Wetzel/Gerhard Wohlfahrt (2008): Zur sozialen Lage der Künstler und Künstlerinnen in Österreich. Wien. Neuere Daten liegen nicht vor.)
4 Simplified, unified and independent. The need for changes in grant management for the arts and culture field. The final report by Løken Committee, June 2008.

Statens kunstnerstipend
Norske Billedkunstnere (NBK)
Statistisk sentralbyrå (Statistics Norway)
Verordnung für Stipendien und das Garantierte Einkommen für Künstler*innen

Anmerkung
Dank an Gidsken Braadlie (NBK – Norske Billedkunstneres) und Richard Smith (Norsk Kulturråd) für die ausführlichen Antworten und Erklärungen zum Garantiinntekt, dem Garantierten Einkommen für Künstler*innen in Norwegen.

Daniela Koweindl
ist kulturpolitische Sprecherin der IG Bildende Kunst.

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