Ohne die Piraterie der vergangenen Jahrhunderte würden wir womöglich immer noch im Dunkeln sitzen. Das gilt für künstlerische wie für alle andere Produktionen.
„Die freie Benutzung eines (urheberrechtlich geschützten) Werkes ist zulässig, um ein neues selbstständiges Werk hervorzubringen. Das neue Werk muss aber selbst alle Voraussetzungen eines geistigen Werkes aufweisen und die schöpferische Leistung des benutzten Werks zu einem gewissen Maße verdrängen.“ (§ 63 UrhG)
Ohne Zustimmung der jeweiligen AutorInnen, Verlage oder Verwertungsgesellschaften und ohne sich in seinem Verhalten an länderspezifischen Rechtssystemen zu orientieren, wurden sowohl freigewordene als auch verwaiste und urheberrechtlich immer noch geschützte Werke aus US-amerikanischen und europäischen Bibliotheksbeständen gescannt und für weitere Geschäftspläne – zunächst einmal – aufbereitet.
Bis 2009 konnte man/frau sich bei der AKM anmelden, gegen eine Beitrittsgebühr von etwas über 70 Euro. Parallel zum Ausfüllen des Beitrittsformulars wurde man/frau auch Mitglied der eng mit der AKM verbundenen austro mechana. Seit heuer wird dieser Beitritt zusätzlich mit 55 Euro belegt.
Die Diskussion um die Einführung einer Kulturflatrate – also die Einführung einer pauschalen, den UrheberInnen zugute kommenden Abgabe im Austausch gegen das freie Tauschen des kulturellen Contents – kommt langsam auch in Österreich an. Die Vorteile eines solchen Systems liegen klar auf der Hand: zusätzliches Geld für UrheberInnen und die Legalisierung existierender sozialer Verhaltenspraxen. Der größte Nachteil liegt in den Denkblockaden, die das Modell vor
Wichtigstes Ziel ist eine umfangreiche kulturelle und künstlerische Produktion, ohne die das Urheberrecht zum reinen Verwertungsoligopol für das kulturelle Erbe degenerieren würde.
Später änderte sich die Sichtweise auf geistiges Eigentum, und die durch Monopole hervorgerufene Problematik wurde relativiert. In der Folge ist von einem monopolistischen Wettbewerb die Rede, in dem es zwar monopolistische Rechte für jedes einzelne Werk gibt, die Werke allerdings zueinander in Konkurrenz stehen.
UrheberInnen sind natürliche Personen, welche ein Werk erschaffen haben. Ihnen stehen absolute Rechte und Vergütungsansprüche für bestimmte Nutzungen ihres Werks zu. Die damit formulierten UrheberInnenrechte können vererbt oder an Dritte (Personen oder Unternehmen) übertragen bzw. lizenziert werden.
Das „Fremdenpaket“ wurde wieder geändert. Enthalten sind jene Gesetze in Österreich, die am häufigsten geändert bzw. verschärft werden. So „effizient“, schnell und reibungslos kooperativ ist die österreichische Regierung in keinem anderen Bereich der Realpolitik. Quasi ein Vorbild für die EU.
Das Asylgesetz, Fremdenpolizeigesetz, Grundversorgungsgesetz, Staatsbürgerschaftsgesetz sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz werden wieder einmal weitere Verschärfungen erfahren. Der Rechtsschutz wird abermals beschnitten, das Schubhaftregime ausgeweitet, Zugang zu Beratung durch ausufernde Gebietsbeschränkungen und verkürzte Fristen erschwert bis praktisch verunmöglicht.
Stepan zeigt historische Entwicklungen bis zum heutigen Tag auf und konstatiert, dass in einer Zeit, in der durch das Internet und hier im Speziellen seit der Entwicklung von Napster Information zu einem tatsächlich öffentlichen Gut geworden sei, der Versuch, „die Rechtsordnung über diesen technologischen Bruch zu retten“, zu „der gegenwärtigen Situation geführt habe, in der es nur VerliererInnen gibt“.
Der Bewegungsmelder Kultur befasst sich heute im kulturpolitischen Schwerpunkt mit Medienkonzentration und freie Medien. Neben einer kritischen Zusammenfassung der österreichischen Medienlandschaft stellen wir euch Mole vor, ein neues Zeitschriften- und Internetprojekt aus Tirol mit Fokus auf zeitgenössische Kunst- und Kulturarbeit. Der Kulturarbeiter des Monats ist Robert Wimmer vom Lungauer Kulturvereinigung, der sich sicherlich schon auf die Eröffnung des neuen