ZuverdienstAMS

Symbolbild: Protestkundgebung bei der eine Person ein Schild mit der Aufschrift "Act Not" hochhält Kunst ist Arbeit, Kultur ist Arbeit. Arbeit bedeutet Einkommen und soziale Absicherung. Nicht, wenn es nach dem Willen der jetzigen Regierung um die Absicherung künstlerischer Tätigkeiten und Kulturarbeit geht. Das seit 1.1.2026 geltende Zuverdienstverbot zu AMS-Geldleistungen verhindert entweder die soziale Absicherung oder das Einkommen. Über 1300 Künstler*innen und 138 Kulturinstitutionen und -verbände verlangen daher, das Zuverdienstverbot aufzuheben. Sie sagen Nein zu einer armutsfördernden Maßnahme, die ganz besonders Frauen trifft.
alexandre debieve via unsplash Appell des Kulturrat Österreich an (zukünftige) Arbeitslose und Politik anlässlich Zuverdienstverbot ab 1.1.2026
Zuverdienst zum AMS ist weitgehend Geschichte Nationalrat vergibt letzte Chance auf rechtzeitige Reparatur – atypische Erwerbsrealitäten werden ignoriert, auch in Kunst und Kultur. Pressemitteilung des Kulturrat Österreich vom 12.12.2025
#ZuverdienstAMS Noch ist ein geringfügiger Zuverdienst zu Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe möglich. Damit soll ab 2026 Schluss sein. Eine gesetzliche Korrektur ist noch möglich: Der Sozialausschuss im Parlament tagt am 3.12.2025, Nationalrat- und Bundesratssitzung folgen noch im Dezember. Wie ihr das Anliegen unterstützen und euch für eine Beibehaltung der Zuverdienstmöglichkeit am AMS einsetzten könnt, erfahrt ihr in dieser Toolbox des Kulturrat Österreich.
Symbolbild: Offener Brief wird auf Schreibmaschine getippt Appell des Kulturrat Österreich an Bundeskanzler Christian Stocker, Bundesminister Andreas Babler, Bundesministerin Korinna Schumann und die Abgeordneten zum Nationalrat im Kultur- wie Sozialausschuss: Zuverdienst beim AMS muss möglich sein. Noch gibt es die Chance, die Abschaffung rückgängig zu machen. Wir fordern das ein!