02 September 2018 / 
Politik / 
Gabi Gerbasits 
            
      
     
    
                  Mit dem „Esterhazy-Urteil“ hat der Oberste Gerichtshof festgestellt: Eine Subventionsverweigerung durch eine Förderstelle kann eine Diskriminierung des Förderwerbers darstellen, Kulturinitiativen können Schadenersatz erkämpfen.