Arbeitslose

Personen mit zwei oder mehr geringfügigen Beschäftigungen, die im Kalendermonat mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen (2025: 551,10 Euro), sind jetzt auch arbeitslosenversichert. Das ist an sich eine großartige Nachricht. Damit ändern sich aber auch zahlreiche Regeln im Zusammenspiel von geringfügigen Jobs und Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Wer bisher in bestimmten Konstellationen Anspruch hatte, bekommt jetzt nichts mehr. Und: Es kann auch zu Rückforderungen kommen. Eine Information & Analyse des Kulturrat Österreich.
<bNationalrat beschließt heute und morgen künstlerInnenrelevante Gesetze.</b</p Zwei Novellen, die direkt oder indirekt auf die soziale Lage der Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden verweisen, werden heute und morgen dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt: Das KünstlerInnen-Sozialversicherungsfondsgesetz (KSVFG) wird zum wiederholten Mal nachgebesserte und der Zuschuss zu Sozialversicherungsbeiträgen nun 13 Jahre nach dessen Einführung endlich für
<iRiesenaufregung um Streichung von Arbeitslosengeldanspruch für NebenerwerbslandwirtInnen zeigt: Eine schnelle politische Lösung ist möglich. Das ist wunderbar – aber bitte für alle!</i</p Die Kombination von selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit ist so kompliziert, dass sich kaum jemand damit auskennt. Was passiert, wenn die unselbstständige Beschäftigung wegfällt und Arbeitslosengeld zur Existenzsicherung notwendig wird? Kann ich
Die Reform, die wir wollen, muss die Garantie einer Einkommenskontinuität bedeuten, für alle und ohne Bedingungen; dies ist die Vorbedingung dafür, dass sich andere Formen der Kultur, andere Formen künstlerischer Schöpfung, andere Lebensformen, andere mögliche Welten entfalten können.