Call: Projekte der Zivilgesellschaft für UNESCO-Bericht

Keine Vielfalt in Kunst und Kultur ohne Zivilgesellschaft 

 

Alle vier Jahre muss Österreich an die UNESCO Bericht erstatten, wie es um die Vielfalt in Kunst und Kultur in Österreich bestellt ist. Besonders Augenmerk gilt dabei der Frage, wie strukturelle Verbesserung erreicht werden konnten (förderliche Rahmenbedingungen für zeitgenössisches Kunst- und Kulturschaffen) - gefragt sind dabei sowohl Maßnahmen der öffentlichen Hand als auch von der Zivilgesellschaft. 

 

Aktuell laufen die Vorbereitung des nächsten Berichts, der über Maßnahmen, Initiativen und Projekte aus dem Berichtszeitraum 2016 - 2019 enthalten soll. Ein besonderer Fokus liegt auf Beispielen, die u.a. zu einem der folgenden Ziele beitragen bzw. beigetragen haben: 

  • Förderung der Geschlechtergleichstellung in Kunst und Kultur 
  • Förderung der Medienvielfalt 
  • soziale Absicherung von Kunst- und Kulturschaffenden 
  • Unterstützung der internationalen Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden (zB durch Beratungen für KünstlerInnen, die keine österreichische StaatsbürgerInnenschaft haben)
  • Bewusstseinsbildung für und Monitoring der Kunstfreiheit 

AkteurInnen der Zivilgesellschaft, die Interesse daran haben, ihre Aktivitäten oder Initiativen in einem dieser Bereiche in einen Bericht an die UNESCO vorzustellen, sind eingeladen hierfür das Online-Formular zu verwenden oder mit der Kontaktstelle Kulturelle Vielfalt direkt in Kontakt zu treten. 

 

Was passiert dann? 

Alle vorgeschlagenen Maßnahmen werden der ARGE Kulturelle Vielfalt und dem Fachbeirat Kulturelle Vielfalt der Österr. UNESCO-Kommission vorgelegt, die eine Empfehlung für die Aufnahme in den Staatenbericht aussprechen. Auf dieser Basis wird ein Berichtsentwurf erstellt, der an alle beteiligten Akteur*innen ergeht und in einem gemeinsamen Workshop im Februar 2020 diskutiert wird. 

Werden Maßnahmen ausgewählt, werden diese als Good Practice-Beispiele der Zivilgesellschaft in dem Bericht an die UNESCO aufgenommen. Zusätzlich werden diese Maßnahmen auch in der Online-Monitoring-Plattform der UNESCO präsentiert und diesen als Grundlage für die Erstellung des nächsten Weltberichts zur Konvention (2021).

In Österreich wird der Bericht 2020 öffentlich präsentiert und zur Diskussion gestellt.

 

Kontakt:

Kontaktstelle kulturelle Vielfalt in Österreich
Mag. Claudia Isep 
Österreichische UNESCO-Kommission
Universitätsstraße 5/12. 1010  Wien
Tel.: +43 / 1 / 5261301-18
E-Mail: isep@unesco.at
www.unesco.at 

 

Hintergrundinformation: 

Grundlage für den Bericht ist die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Dieses völkerrechtliche Instrument zielt auf die Schaffung förderlicher Bedingungen für zeitgenössisches Kunst- und Kulturschaffen. Der Fokus liegt auf den vier Zielen der Konvention:

  • Nachhaltige Systeme der Governance im Kulturbereich unterstützen, v.a. Einbeziehung der Zivilgesellschaft
  • Einen ausgewogenen Austausch an kulturellen Gütern und Dienstleistungen erreichen und die Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden steigern
  • Kultur in Rahmenpläne für nachhaltige Entwicklung integrieren
  • Menschenrechte und Grundfreiheiten fördern, inkl. Soziale Absicherung u. Geschlechtergerechtigkeit

Mit Unterzeichnung der Konvention hat sich Österreich dazu verpflichtet, alle vier Jahre einen Umsetzungsbericht an die UNESCO zu richten. Dieser Staatenbericht gibt über den Stand der Implementierung des Übereinkommens in Österreich Auskunft und identifiziert zentrale Prioritäten für die Zukunft. Aktuell arbeitet die Ö. UNESCO-Kommission an der Erstellung des dritten österreichischen Berichts, der April 2020 an die UNESCO übermittelt werden muss. Die Beteiligung von Zivilgesellschaft an kulturpolitischen Prozessen ist explizit in der Konvention vorgesehen – selbiges gilt selbstverständlich auch für die Erstellung des Staatenberichts. Denn, ohne Beteiligung der Zivilgesellschaft ist kulturelle Vielfalt undenkbar!