Spendengesetz benachteiligt die Kleinen

15 Millionen an privaten Spenden wurden in Österreich zuletzt in Kunst und Kultur investiert. Das Privileg der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden an Kunst- und Kultureinrichtungen kommt jedoch nur wenigen zugute – und dieses Missverhältnis könnte sich noch weiter verschärfen. Die IG Kultur Österreich fordert, dieser gesetzlich verankerten Diskriminierung endlich ein Ende zu setzen.

In Zeiten stagnierender Budgets für Kunst und Kultur, das heißt in der Praxis durch die Inflation real sinkende budgetäre Spielräume, wird gerne auf die Eigenverantwortung von Kulturtreibenden verwiesen. Sie sollen sich nicht von öffentlichen Fördermittel abhängig machen, sondern (auch) alternative = private Finanzierungsquellen erschließen, wenn ihre Kulturarbeit sich nicht über den Markt finanzieren lässt. Eine Zauberformel dafür heißt: private Spenden für Kunst und Kultur lukrieren, wie in anderen Ländern üblich, in Österreich jedoch noch wenig etabliert. Für die privaten SpenderInnen lockt im Gegenzug die steuerliche Absetzbarkeit der Spenden, die mit dem Gemeinnützigkeitspaket 2015 erstmals auf den Kunst- und Kulturbereich erweitert wurde. Wobei – das stimmt nicht ganz: denn steuerlich absetzbar sind private Spenden nur an jene Kunst- und Kultureinrichtungen, die die im Gesetz definierten Voraussetzungen erfüllen und somit sogenannte „begünstigte Kunst- und Kultureinrichtungen“ sind. Und hier liegt der Hacken: die aktuellen gesetzlich definierten Voraussetzungen um eine begünstigte Kultureinrichtung zu werden sind derart gestaltet, dass sie dem verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz auf Gleichbehandlung widersprechen. Es profitieren fast ausschließlich die gut etablierten großen Kulturhäuser und -festivals, die bereits öffentlich gefördert werden. Die Spendenabsetzbarkeit bietet keine Alternative zu öffentlichen Förderungen für Kunst- und Kultureinrichtungen, sondern setzt diese per Definition voraus. Sie verstärkt damit die kulturpolitischen Förderentscheidungen, wie die Praxis belegt.

Rund 15 Millionen Euro, also etwas mehr als als 2% des Gesamtspendenvolumens von 630 Millionen Euro, wurden in Österreich zuletzt für Kultur gespendet, so der Fundraising Verband Österreich in einer Aussendung. Ein Blick in die Liste des BMF der spendenbegünstigten Kultureinrichtungen zeigt, dass nur wenige Einrichtungen von diesem Spendenaufkommen profitieren können. Von den tausenden Kultureinrichtungen in Österreich haben es nur 111 auf die Liste der spendenbegünstigten Kultureinrichtungen geschafft. Rechnet man Museen, Bundesdenkmalamt und Denkmalfonds heraus, verbleiben nur 38 Kunst- und Kultureinrichtungen. Und das sind in erster Linie die altbekannten Namen großer, etablierter Kulturhäuser und -festivals.


Es ist ein Faktum, dass private GeldgeberInnen dazu tendieren, eher an große, etablierte Kultureinrichtungen zu spenden denn an kleine, lokale Kulturinitiativen (gleiches gilt für das Kultursponsoring, dass nicht mit Spenden zu verwechseln ist). Nicht nachvollziehbar ist jedoch, warum zusätzlich zu dieser Herausforderung viele Kultureinrichtungen per Gesetz grundsätzlich von der Möglichkeit ausgeschlossen werden, ebenso steuerlich absetzbare Spenden zu lukrieren. Worin diese Diskriminierung besteht, hat die IG Kultur bereits 2015 dargelegt. >> Weiterlesen: Die Krux mit der Spendenabsetzbarkeit. Ein Problemaufriss 

Um dieser Diskriminierung ein Ende zu setzten, braucht es andere, bessere –verfassungsrechtlich konforme – Rahmenbedingungen. Vorschläge zur Stimulierung der privaten Kulturförderung, wie die „Verdoppelung jeder Spende durch den Staat“ (siehe Aussendung des Fundraising Verband Austria) sind jedoch strikt abzulehnen. Sie würden die Rahmenbedingungen für „die Vielfalt an kleinen Kulturinitiativen und innovativen Projekten“ nicht verbessern, sondern das bestehende Missverhältnis gravierend verstärken.

Im Regierungsprogramm definiert die Regierung als Ziel: „Bessere Rahmenbedingungen für privates Engagement im Kultursektor: Ankurbelung privater Kunstförderung“ (siehe Regierungsprogramm S.94). Handlungsbedarf besteht bereits schlichtweg, um dem verfassungsmäßig verankerten Gleichheitsgrundsatz endlich gerecht zu werden. Vorschläge, wie die Rahmenbedingungen für private Spenden an die Vielfalt an kleinen, gemeinnützigen Kulturinitiativen verbessert werden können, liegen seit der Erweiterung der Spendenabsetzbarkeit auf den Kunst- und Kulturbereich im Jahr 2015 vor. Die Vorbereitung der geplanten Steuerreform 2020 wird zeigen, wie ernst es dieser Regierung mit der Förderung der Vielfalt in Kunst und Kultur ist, ob sie die Interessenvertretung der unabhängigen Kulturinitiativen in die „Verbesserung der Rahmenbedingungen für privates Engagement im Kultursektor“ einbindet oder ob sie lediglich die private Kunstförderung in öffentlich geförderte Leuchtturmprojekte weiter erleichtern will.

 

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