Rückschau auf das Jahr 2025: Kulturszene zwischen Kürzungen und Hoffnung

Das Jahr 2025 begann mit großer Unsicherheit und Sorgen, die sich in einer Welle von Kürzungen sowie Absagen von Kunst- und Kulturprojekten widerspiegelten. Ein Höhepunkt dieser Turbulenzen war der abrupte Wechsel des steirischen Kulturkuratoriums, der bei vielen in der Kulturlandschaft auf Wut und Unverständnis stieß. Während im Frühjahr das neu besetzte Kulturkuratorium im Fokus der Kritik stand, zeigte sich im Laufe des Jahres, dass die größte Bedrohung für die Kulturszene in der unzureichenden finanziellen Ausstattung liegt. Da das Land Steiermark derzeit eine neue Budgetperiode vorbereitet, lohnt sich ein Rückblick auf das Jahr 2025, um die komplexen Berechnungen im öffentlichen Haushalt als auch ihre Auswirkungen auf die steirische Kulturlandschaft besser zu verstehen.

 

Die steirische Landesregierung hat bereits im Oktober den Entwurf für das Landesbudget 2026 vorgestellt, das nun im Dezember vom Landtag beschlossen werden soll. Den präsentierten Zahlen zufolge beläuft sich das Kulturbudget für 2026 auf 78,5 Millionen Euro – ein Rückgang um 4,2 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr (82,6 Millionen Euro). Laut Medienberichten tragen vor allem die landeseigenen Kulturbetriebe den Großteil dieser Kürzung: Das Universalmuseum Joanneum (UMJ) erhält 3,2 Millionen Euro weniger als 2025, die Bühnen Graz 0,6 Millionen Euro. Die verbleibenden Einsparungen verteilen sich auf Kulturförderungen, Preise, Stipendien sowie Baumaßnahmen. Berücksichtigt man, dass das UMJ und die Bühnen Graz in den vergangenen Jahren kontinuierlich steigende Zuwendungen erhielten, während die Fördermittel stagnierten bzw. inflationsbedingt real sogar sanken, erscheint die aktuelle Verteilung der Sparlast nachvollziehbar. Auf den ersten Blick könnte man den Eindruck gewinnen, dass nun „die Großen die Kleinen retten“ werden. Doch erst ein tiefgehenderer Blick offenbart die Nuancen – und eine Analyse der vorliegenden Zahlen ist unerlässlich.

Ein Blick in das Kulturbudget 2025

Reibung erzeugt Energie“, erklärte Landesrat Kornhäusl Ende April 2025 und präsentierte den Medien das Kulturbudget 2025 mit einem veranschlagten Volumen von 82,62 Millionen Euro – ein scheinbares Plus von 1,3 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr (2024: 81,3 Millionen Euro). Das Kulturförderungsbudget für 2025 bezifferte er auf 12,85 Millionen Euro, ebenfalls leicht über dem Wert von 2024 (12,58 Millionen Euro). Doch ein Blick in den Kulturförderungsbericht 2024 offenbart ein anderes Bild: Tatsächlich wurden im Vorjahr 87,26 Millionen Euro ausgezahlt. Zieht man davon die Mittel für kulturelles Erbe und Volkskultur (ca. 3,9 Millionen Euro) ab, verbleiben 83,36 Millionen Euro – deutlich mehr als das budgetierte Volumen für 2024 und sogar über den für 2025 veranschlagten Mitteln.

Die Erfahrungen mit dem Kulturbudget der letzten Jahre zeigen immer wieder Diskrepanzen zwischen budgetierten und tatsächlich ausgegebenen Mitteln. Bereits im letzten Prüfbericht zur (Volks-)Kultur- und Kunstförderung hat der Landesrechnungshof festgestellt, dass die tatsächlichen Auszahlungen weder bei den Beteiligungsunternehmen noch bei den Kulturförderungen mit den budgetierten Summen übereinstimmen. Der Rechnungshof empfiehlt daher, die „errechneten oder geschätzten Planwerte“ präzise abzustimmen und transparent im Budget darzustellen – anstatt bloß auf „zahlenmäßige Platzhalter“ zurück zu greifen. Nur so lasse sich laut Landesrechnungshof „mittels nachvollziehbarer Werte eine entsprechende Planungssicherheit für die Förderbereiche der (Volks-)Kultur- und Kunstförderung gewährleisten“. Bis 2025 wirkten sich budgetäre Abweichungen für die Förderempfänger:innen positiv aus. Doch in Zeiten knapper Budgetmittel und angekündigter Sparmaßnahmen könnte sich diese Tendenz umkehren.

Die mediale Präsentation des Kulturbudgets 2025 erfolgte vor dem Hintergrund angespannter Beziehungen zwischen dem Kulturlandesrat und der steirischen Kulturszene. Diese hatte sich unter dem Hashtag #kulturlandretten zusammengeschlossen und mit zahlreichen Aktionen – darunter ein Protestzug mit tausenden Teilnehmer:innen im März – für große öffentliche Aufmerksamkeit gesorgt und die Politik somit unter Druck gesetzt. Um Wogen zu glätten und die Szene zu beruhigen, präsentierte der Kulturlandesrat in einer Fragerunde der Plattform #kulturlandretten Anfang Mai eine Erhöhung der Mittel für die Förderungen sowie die geplanten Maßnahmen. Doch was der Landesrat bei diesem Treffen zum Budget nicht erwähnt hat, stellt sich derzeit als der eigentliche Grund für die aktuellen Probleme der Förderwerber:innen dar.

Auswirkungen in der Praxis

Während die budgetierten Summen in den Medien im Mittelpunkt stehen, sind es die tatsächlichen Auszahlungen, die die Situation der Förderempfänger:innen bestimmen und das kulturelle Leben in der Steiermark prägen. Nach einer verzögerten Ausschreibung im Februar wurden Anfang September die mehrjährigen Fördervereinbarungen für 116 Projekte beschlossen (in der Förderperiode 2023–2025 waren es noch 130). Obwohl die neue Förderperiode die Jahre 2026 bis 2028 umfasst, hat die Landesregierung zunächst nur die ersten beiden Jahre (2026 und 2027) bewilligt. Die Förderung für das Jahr 2028 kann erst nach Beschluss des Budgetrahmens für 2028 in einer separaten Regierungssitzung – voraussichtlich Ende Dezember 2025 – finalisiert werden. Der Abschluss der mehrjährigen Fördervereinbarungen brachte zwar Erleichterung in der Kulturszene, doch die Sorge um die Kolleg:innen, die auf Jahres- oder Projektförderungen angewiesen sind, blieb bestehen.

Ähnlich wie im letzten Dezember fragen sich auch derzeit viele Kulturinitiativen und Künstler:innen, die auf eine Jahres- oder Projektförderung warten, ob ihre Kunstprojekte und Kulturprogramme im Jahr 2026 überhaupt stattfinden werden. Diese Sorgen haben einen guten Grund: Seit Ende des Sommers wurden Antragsteller:innen mit zahlreichen verwaltungstechnischen Maßnahmen konfrontiert, die den administrativen Aufwand für eine Förderung zwangsweise verdoppelt bzw. sogar verdreifacht haben. Zuerst waren es unbegründete Absagen vom Kulturkuratorium. Dann kam es zu Zwangsverschiebungen von Jahres- hin zu Projektförderungen, die aufgrund plötzlich neu festgelegter Kriterien erfolgten. Dazu kommen noch unzählige  Nachforderungen, bei denen Antragsteller:innen jeden geplanten Cent plausibel und nachvollziehbar darlegen müssen, um ihren Antrag überhaupt zur Begutachtung zugelassen zu bekommen. Schließlich wurde nun noch eine komplette Sperre für Einreichungen bis Ende des Jahres verhängt.

Diese Maßnahmen finden dabei keine Verankerung in den bestehenden rechtlichen Grundlagen und sind weder nachvollziehbar, noch plausibel. Ganz im Gegenteil: Anstelle unbegründeter Absagen sieht das Kunstgesetz eine Begutachtung samt schriftlicher Begründung der Ablehnung vor. Diese Vorgehensweise soll ein transparentes, nachvollziehbares Verfahren sichern. All dies schürt in der Kulturszene erneut Unsicherheit und Unmut. Neben dem erheblichen administrativen Mehraufwand und der ohnehin prekären Situation der finanziell schwächsten Kulturakteur:innen entsteht der Eindruck, dass diese neuen Vorgehensweisen Antragsteller:innen gezielt von der Einreichung abhalten sollen – um so die angespannte Haushaltslage zu kaschieren.

Mangelnde Transparenz und ungerechte Maßnahmen

Im Laufe des Sommers wurde deutlich, dass die Konsolidierung des stark defizitären Landeshaushalts an oberster Stelle der politischen Agenda steht. Dies hat auch negative Konsequenzen für die Kulturförderung. So wurde im Oktober bei einer Landtagssitzung öffentlich bekannt, dass im Kulturbudget eine vorläufige 2%-ige Bindung der Budgetmittel – in Höhe von rund 1,044 Millionen Euro – besteht. Diese Mittel werden von den nicht gebundenen Fördergeldern 20251 abgezogen und stehen damit weder für Jahres- noch für Projektförderungen zur Verfügung. Somit besteht im Jahr 2025 eine reale Kürzung des Kulturförderungsbudgets, die wie ein Kuckucksei ins Budgetgeschmuggelt wurde. Die genaue Höhe dieser Kürzungen wird erst im Sommer 2026 bekannt gegeben, wenn der Kulturförderungsbericht 2025 veröffentlicht wird und die tatsächlichen Auszahlungen für die Kulturförderung offengelegt werden.

Nicht nur die unzureichende Transparenz des Landesrats in der Kommunikation mit den Betroffenen ist problematisch, sondern auch die offensichtliche Ungerechtigkeit dieser Regelung, denn sie trifft nicht alle gleichermaßen. Jährlich muss die Landesregierung bzw. der Landtag für den Budgetvollzug spezifische Bedeckungs- und Ermächtigungsregelungen2festlegen. Dazu gehören die sogenannten Auszahlungsobergrenzen, die aufgrund der 2-%-Bindung für die jeweiligen Detailbudgets – einschließlich des Kulturbudgets – definiert werden. Für das Jahr 2025 beträgt die Auszahlungsobergrenze im Kulturbudget 81,24 Millionen Euro. Bei dieser Berechnung bleiben gesetzliche Auszahlungen, zweckgebundene Gebarungen, die EU-Gebarung sowie die Fondsgebarung unberücksichtigt. Die vorläufige Bindung im Kulturbereich (rund 1,044 Millionen Euro) basiert somit auf einer Berechnungsgrundlage von 52,22 Millionen Euro. In diese Kalkulation fließen sowohl Mittel für Beteiligungsunternehmen als auch für Kulturförderungsmaßnahmen ein. Die Last dieser Regelung tragen jedoch vor allem die Schwächsten im Kulturbereich: kleine Kunst- und Kulturprojekte, die über keine festen Förderverträge verfügen.

Zurück in die Zukunft: anhaltende Herausforderungen im Kulturbudget

Es zeichnet sich ab, dass die aktuelle Budgetlage auch das Jahr 2026 prägen wird. Zwar bleibt das Kulturförderungsbudget in öffentlichen Präsentationen und am Papier unverändert, doch seine Verwendung dient bei weiten nicht mehr nur Kulturförderungsmaßnahmen. Die 2-%-Bindung (in Höhe von rund 960.000 Euro) in den Bedeckungs- und Ermächtigungsregeln wurde im Landesbudget 2026 erneut festgelegt. Hinzu wird noch ein Minus durch Mindereinnahmen aus der Kultur- und Sportförderungsabgabe im Jahr 2025 aus dem Kulturförderungsbudget abgedeckt. Ebenso soll aus diesen nicht gebundenen Fördermitteln auch ein einmaliger Gesellschafterzuschuss für die Beteiligungen gewährleistet werden. Dieser wird erst nach dem Budgetbeschluss im Dezember im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zu den bestehenden Finanzierungsverträgen der Beteiligungen abgeschlossen.

Rechnet man alle Abzüge zusammen, verbleiben von den ursprünglich budgetierten 12,84 Millionen Euro für die reinen Kulturförderungen im besten Fall nur noch etwa 10 Millionen Euro. Im Vergleich mit den ausgegebenen 13 Millionen Euro für die Förderungen im Jahr 2024 zeichnet sich also eine deutliche Kürzung im Förderungsbudget 2026 ab. Das medial dargestellte Bild – „die Großen retten die Kleinen“ – klingt vor diesem Hintergrund wie ein schlechter Witz.

Auch der Blick in die fernere Zukunft fällt leider nicht optimistischer aus: Unmittelbar nach der Präsentation des Landesbudgets 2026 im Oktober kündigte Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) an, die ORF-Landesabgabe ab 2027 abzuschaffen – eine wichtige Finanzierungsquelle des Kulturbudgets. Dies schafft weitere Unsicherheitenim Kulturbereich, da derzeit unklar ist, wie diese Mittel – es geht immerhin um etwa 22 Millionen Euro – ersetzt werden sollen. Welche konkreten Auswirkungen diese Ankündigung auf die Kulturförderungen haben wird, wird sich bereits Ende Dezember 2025 zeigen, wenn die Förderungen für das Jahr 2028 im Rahmen der mehrjährigen Fördervereinbarungen beschlossen werden.

Fazit

Der zu Jahresbeginn drohende Kahlschlag in der steirischen Kulturszene konnte zwar abgewendet werden, doch die Gefahr einer langfristigen Ausdünnung der vielfältigen steirischen Kulturlandschaft ist keinesfalls gebannt – und zeigt bereits jetzt erste Auswirkungen. Die Diskrepanz zwischen den präsentierten Budgetzahlen und der tatsächlichen Praxis wirft drängende Fragen auf: Wie verlässlich ist die Budgetplanung wirklich? Und welche langfristigen Konsequenzen hat sie für die Zukunft der steirischen Kulturlandschaft?

Im Kulturbereich sind traditionell vielfältige Akteur:innen vertreten: von großen Museen und Spielstätten bis hin zu kleinen regionalen Kulturvereinen und Künstler:innen. Sie alle prägen mit ihrem Engagement und ihrer Arbeit die lebendige und vielfältige steirische Kulturlandschaft. Vieles davon ist nur durch die Unterstützung der öffentlichen Hand möglich, da die meisten Akteur:innen nicht profitorientiert arbeiten. Sie sind mit unterschiedlichen Finanzierungs- und Förderungsverträgen ausgestattet, was gerade in Krisenzeiten zu deutlichen Unterschieden in der Planungssicherheit führt.

Um eine verlässliche Planung zu ermöglichen, sollte die Politik – wie vom Landesrechnungshof empfohlen – die verfügbaren finanziellen Mittel für Kunst und Kultur transparent und nachvollziehbar darstellen. Nur so lässt sich ein Verteilungskampf vermeiden und nur so können gemeinsame Lösungen erarbeitet werden. Dabei muss jedoch unbedingt die Realität aller Kulturakteur:innen berücksichtigt werden und die Last der vorgesehenen Kürzungen solidarisch und vor allem transparent unter den Akteur:innen verteilt werden.

 

 


 

[1] Das Kulturförderungsbudget dient der Finanzierung von Kulturförderungsmaßnahmen gemäß Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005. Ein Teil der Mittel ist bereits durch vertragliche Verpflichtungen gebunden, etwa für mehrjährige Förderungsvereinbarungen oder die Förderung von Kunst im öffentlichen Raum. Die verbleibenden, nicht gebundenen Fördergelder stehen für Jahres- oder Projektförderungen sowie für spezifische Ausschreibungen zur Verfügung.

[2] Weitere Informationen inkl. rechtliche Grundlagen zu den Bedeckungs- und Ermächtigungsregelungen finden sich im Landesbudget 2025, BAND I, unter Punkt F. Bedeckungs- und Ermächtigungsregeln.  Nähere Informationen, einschließlich der rechtlichen Grundlagen zu den Bedeckungs- und Ermächtigungsregelungen, finden sich im Landesbudget 2025 (Band I), Abschnitt F. Bedeckungs- und Ermächtigungsregeln.