Protest gegen das neue Vereinsgesetz

Am 20. März 2002 soll das neue Vereinsgesetz im Parlament beschlossen werden. Die IG Kultur Österreich ruft dazu auf, mit einem Schreiben an die Nationalratsabgeordneten gegen die allgemeine Vereinsbelastungswelle Protest einzulegen.

Am 20. März 2002 soll das neue Vereinsgesetz im Parlament beschlossen werden. Die IG Kultur Österreich ruft dazu auf, mit einem Schreiben an die Nationalratsabgeordneten gegen die allgemeine Vereinsbelastungswelle Protest einzulegen.


Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrter Herr Abgeordneter,


mit großer Sorge verfolgen wir die öffentliche Diskussion rund um das neue Vereinsgesetz, das am 20. März 2002 vom Parlament beschlossen werden soll.

Die Regierungsvorlage des Vereinsgesetzes 2002, die beschlossen werden soll, bringt eine Fülle von Erschwernisse und Schikanen für die Vereine und deren Funktionäre, unter anderem:
 

  • eine Vielzahl von bürokratischen Hindernissen, das Vereinsleben wird verkompliziert, es wird immer schwieriger werden, Funktionäre zu finden

  • eine überzogene Verschärfung der Haftungsregelungen für Organe und Rechnungsprüfer

  • aufwändige Rechnungslegungsvorschriften, die Vereine gegenüber Kapitalgesellschaften diskriminieren

  • insgesamt eine Annäherung der Vereine an Kapitalgesellschaften, die dem ideellen Zweck der Vereine nicht mehr ausreichend Rechnung tragen.


Hingegen bleiben die wirklich problematischen Belastungen für die Vereine, wie etwa die wesentliche Verteuerung beim Zeitungsversand, weiter bestehen!

Tragen Sie daher den Vorbehalten unseres Vereines gegenüber der Regierungsvorlage des Vereinsgesetzes 2002 Rechnung, indem Sie diesem im Parlament Ihre Zustimmung verwehren und weitere Verhandlungen verlangen!

Ähnliche Artikel

rote leere Sessel im Theater Ob auf der Bühne oder hinter den Kulissen: Wer am Theater arbeitet, kommt um das Theaterarbeitsgesetz (TAG) und seine zwingenden Sonderbestimmungen nicht herum. Zuerst muss aber die geeignete Beschäftigungsform her: Ensemblevertrag, Gastvertrag oder doch Werkvertrag? Ein Balanceakt mit Auswirkungen. Ab Herbst 2025 soll eine Gesetzesnovelle die Abgrenzung erleichtern. Für uns ein Anlass, das TAG und die Neuerungen näher zu beleuchten.
Person mit Lupe und blauer Sonnenbrille blickt in die Kamera Von „Eh klar!“ bis „Schau‘ma mal!“ – Verträge aufsetzen gehört meist nicht zu den beliebtesten Teilen der Kulturarbeit. Grund genug, sich in unserer 2-stündigen Online-Session praktische Tipps zur Gestaltung und Verhandlung von Verträgen abzuholen! Mit besonderem Fokus auf Werkverträge beleuchten wir, auf welche Punkte es ankommt und dass ein Vertrag nicht immer kompliziert sein muss. 8. November, 15:30 Uhr – Teilnahme für Mitglieder kostenlos.
In der Fortsetzung unserer Reihe KULTUR RECHT PRAKTISCH widmen wir uns den Möglichkeiten, unentgeltlich für einen Kulturverein tätig zu werden. Wie definiert sich Ehrenamt und wie ist es vom Dienstvertrag abzugrenzen? Welche Aufwandsentschädigungen sind möglich? Was ist bei Praktika und Volontariaten zu beachten? All das erfahrt ihr in unserer 2-stündigen Online-Session am 11. Oktober, 17:00 Uhr. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.