Nach der Wahl ist vor der Wahl

Nach der Wahl ist vor der Wahl, und so wird auch der Themenkomplex Urheberrecht bald wieder aufpoppen, und es ist zu hoffen, dass diesmal die Diskussion ohne den Zeitdruck, einen Gesetzesentwurf noch vor der Wahl durchboxen zu müssen, nun etwas ruhiger und sachlicher verläuft. Immerhin sind wir ja jetzt auch ein Stück weiter und wissen zumindest, was wir nicht wollen, nämlich den Entwurf aus dem Justizministerium, der Anfang 2013 herumgegeistert ist.

Wie immer ist die Legislaturperiode zu kurz, auch wenn sie jetzt zum ersten Mal fünf statt vier Jahre gedauert hat. Wieder sind sich viele Dinge nicht ausgegangen und wieder sammeln alle ihre Kräfte, um gleich nach der Wahl der zuständigen Politikerin oder dem zuständigen Politiker ihre Vorstellungen, Anliegen und Pläne zu unterbreiten. Das Aufsehen erregendste Scheitern einer politischen Kampagne im Kunstbereich bislang hat während der letzten Regierung wohl „Kunst hat Recht“ hingelegt, weil die Initiatorinnen, also die Verwertungsgesellschaften (außer der VDSF), nicht nur nicht mit ihren Zielen nicht durchgekommen sind, sondern es auch geschafft haben, dass KünstlerInnen mit ihrer grundsätzlich legitimen Forderung nach Einkommen als die Bösen dastehen – und das nicht nur bei der FPÖ.

Aber, nach der Wahl ist vor der Wahl, und so wird auch der Themenkomplex Urheberrecht bald wieder aufpoppen, und es ist zu hoffen, dass diesmal die Diskussion ohne den Zeitdruck, einen Gesetzesentwurf noch vor der Wahl durchboxen zu müssen, nun etwas ruhiger und sachlicher verläuft. Immerhin sind wir ja jetzt auch ein Stück weiter und wissen zumindest, was wir nicht wollen, nämlich den Entwurf aus dem Justizministerium, der Anfang 2013 herumgegeistert ist. Dabei handelte es sich um einen uninspirierten Abklatsch des deutschen Urheberrechts, der unter tatkräftiger Mithilfe von ProduzentInnen sehr zu Ungunsten von KünstlerInnen abgetönt wurde. Aber auch das Umfeld hat sich inzwischen verändert: Neben „Kunst hat Recht“ haben sich andere Gruppen gebildet und das nicht nur in Österreich, denn mehr und mehr bekommen UrheberInnen selbst die Auswirkungen eines restriktiven Urheber- und Leistungsschutzrechtes zu spüren. Sei es ein Opernsänger, der von einem Zeitungsverlag verklagt wird, weil er Kritiken über sich selbst auf seinem Blog publiziert oder seien es Lehrende, die unerlaubterweise Werke für Studierende zugänglich machen, auf Lernplattformen wie moodle stellen und damit das Urheberrecht verletzen oder einfach Kunstschaffende, die für ihre Recherche (Medien-)Archive benötigen, aber leider nicht in Wien wohnen. Ganz zu schweigen von KünstlerInnen, die gerne andere und neue Vertriebswege für ihre Werke hätten, diese aber nicht einmal angedacht werden können, weil das Urheberrecht derlei zur Zeit eben unterbindet. Folgerichtig rufen nun AutorInnen, unter ihnen Elfriede Jelinek, in einer Deklaration dazu auf, die Chancen der Digitalisierung zu Gunsten der kulturellen Vielfalt zu nutzen und neue Wege zu erproben, anstatt das Terrain in einem Rückzugsgefecht den Großverlagen und einigen wenigen globalen Bestsellern zu überlassen.

Die Beispiele für die Inkompatibilität des Urheberrechts mit der Gegenwart sind endlos, und die Versuche auf dem Boden der Legalität zu bleiben ernüchternd.

Deshalb ist es hoch an der Zeit, in einem neuen Setting als bisher zukunftsorientierte Lösungen zu erarbeiten, weg von postdemokratischer Kampagnenführung und hin zu ernsthaften Diskussionen. Welche Bedürfnisse haben KünstlerInnen den Verwertungsgesellschaften gegenüber, in Bezug auf die Nachvollziehbarkeit von Tantiemenabrechnungen oder in Bezug auf die Frage nach Transparenz und Mitbestimmung? Sollte an der nicht gerade rasend zukunftsgewandten Idee einer Festplattenabgabe festgehalten werden, so ist zu klären, wie viel Markt denn nun gewünscht ist bzw. wie viel Markt durch Pauschalabgaben ersetzt werden soll? Oder anders formuliert: Welche Nutzungsarten sollen pauschal abgegolten werden? Hier sind einige Fragen offen, die bislang leider zu kurz gekommen sind. Wäre schön, wenn es sich diesmal ausginge, denn dann ist auch bei einer Urheberrechtsnovelle mehr drin als das letzte Mal.

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