Mehr als eine Verwaltungsreform

In Kärnten soll die eigenständige Kulturabteilung abgeschafft werden. Warum das keine unbedeutende Veränderung im Kärntner Verwaltungs-Organigramm ist, sondern ein Warnzeichen für den politischen Stellenwert von Kunst und Kultur ganz allgemein – mit unvermeidbaren Folgen für die Praxis und mit Relevanz über Kärnten hinaus.

Ein mehrfarbiges leeres Organigramm mit bunten Stiften außenrum, ©️ AdobeStock

Kulturverwaltung ist demokratische Infrastruktur

Die geplanten Einschnitte in der Kärntner Landesverwaltung treffen mit der Abteilung 14 ausgerechnet einen Bereich, der in den letzten Jahren gezeigt hat, wie viel eine kompetente, eigenständige Kulturverwaltung bewirken kann. Kulturverwaltung ist keine neutrale Vollzugsstelle, sondern demokratische Infrastruktur: Sie entscheidet mit darüber, ob Kunst und Kultur als öffentliches Gut ernst genommen werden, ob Beteiligung möglich ist und ob kritische Stimmen Raum bekommen. Werden Kultur in Unterabteilungen abgeschoben, fachliche Zuständigkeiten verwässert und Entscheidungswege verlängert, sinkt der politischer Stellenwert der Kulturarbeit – mit unvermeidbaren Folgen für die Arbeit freier Initiativen.

Freie Kulturarbeit ist ohnehin permanent mit Normen, Verfahren und Standardinstrumenten konfrontiert, die ohne jegliche Rücksicht auf ihre spezifischen Produktionsbedingungen gestaltet wurden. Von der Allgemeinen Rahmenrichtlinie für Förderungen, die nicht einmal zwischen profitorientierten Unternehmen und gemeinnützigen Nonprofits unterscheidet, über Konzeptanforderungen, die selbst für große Unternehmen anspruchsvoll in der Umsetzung wären, bis hin zur aktuellen Debatte um den AMS-Zuverdienst: Gesetzliche Regelungen und Richtlinien blenden die Realitäten (kleiner) gemeinnütziger Kulturinitiativen regelmäßig völlig aus. Atypische Beschäftigungsverhältnisse, Ehrenamtlichkeit, kollektive Strukturen und prekäre Finanzierung werden in den abstrakten "one-size-fits-all"-Lösungen strukturell schlicht nicht mitgedacht.

Gerade weil bei der Gestaltung von Regelungen keinerlei Rücksicht genommen wird,  ist es entscheidend, dass ihre Anwendung in den Händen einer kompetenten und eigenständigen Verwaltung liegt, die sich der Besonderheiten des Bereichs bewusst ist und im Rahmen des Vollzugs strukturelle Schieflagen zumindest teilweise abfedern kann. Für Kulturarbeiter*innen ist eine stabile Verwaltung daher kein Detail, sondern Voraussetzung für planbare Arbeit – statt permanentem (Re-)Agieren im Krisenbewältigungmodus.

Zugleich ist sie jene Instanz, die kulturpolitische Ziele – von Fair Pay über Raumfragen bis zu langfristigen Entwicklungsprogrammen – innerhalb der Gesamtverwaltung vertreten kann. Wird diese Struktur geschwächt, verliert Kultur ihre Stimme gegenüber Budgetabteilungen, anderen Ressorts und politischen Prioritätensetzungen. Kulturpolitik droht noch mehr zur „Restmaterie“ zu werden – abhängig vom guten Willen engagierter Einzelner, statt von klar verankerten Zuständigkeiten. Wer Kulturverwaltung abbaut, baut damit auch demokratische Sicherungen ab – und verschiebt die Kosten dieses Rückbaus auf jene, die kulturelle Infrastruktur Tag für Tag aufrechterhalten.

 

Jetzt Position beziehen

Der aktuelle Angriff auf die eigenständige Abteilung 14 in Kärnten ist daher nicht als regionales Organisationsdetail abzutun. Er ist ein politisches Signal, das Kultur zur nachgeordneten Materie erklärt – mit ganz realen Folgen für Förderpraxis, ordentliche Verfahren und Planungssicherheit. Genau deshalb sollte dieser Schritt nicht Schule machen, auch wenn er kurzfristig als Einsparung, Bürokratieabbau oder Beitrag zu einem „schlanken Staat“ verkauft wird. Umso wichtiger ist es, dass sich Kulturarbeiter*innen, Initiativen und Institutionen öffentlich positionieren. Ein konkreter Schritt ist die Unterstützung der Petition zum Erhalt einer eigenständigen Kulturabteilung in Kärnten. 

Ein konkreter Schritt ist die Unterstützung der Petition zum Erhalt der Abteilung 14 in Kärnten!

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