Kunst- und Kulturgipfel gefordert

Die jüngsten Verschärfungen der Veranstaltungsregeln wurden dem Kunst- und Kultursektor via den Medien mitgeteilt. Einen Austausch über die Konsequenzen mit dem Sektor gab es nicht. Wir erwarten die Einberufung eines Kunst- und Kulturgipfels, um die neue Situation zu besprechen und Perspektiven bis zumindest zum Jahresende zu entwickeln.

Offene Anfrage
 

Sehr geehrter Herr Minister Werner Kogler,

sehr geehrte Frau Staatssekretärin Andrea Mayer,




aus den Medien haben wir vergangenen Freitag erfahren, dass seit heute 00:00 verschärfte Veranstaltungsregeln gelten, wonach nur noch 50 Personen ohne fixe Sitzplätze Indoor zugelassen sind und 100 Personen Outdoor. Da wir zuvor informiert wurden, dass die Regeln der Corona-Ampel ab 1. Oktober gelten, die durch diese Neuregelung nicht mehr bestehen, sind wir einigermaßen irritiert, was wir in welchen Bereichen mit unseren bereits vorgenommenen Programmierungen machen sollen bzw. für welche Bereiche und Fälle diese neuen Veranstaltungsregeln gelten bzw. welche Bereiche wie davon betroffen sind.



Nach unserem Ermessen sind folgende Veranstaltungen mit mehr als 50 Besucher*innen ohne feste Sitzplätze im kommenden Herbst und Winter u.a. nicht mehr möglich:


alle im Stehen abgehaltenen Eröffnungen und Abschlussveranstaltungen, 
alle Veranstaltungen mit wechselndem Publikum, 
alle Festivals, Kulturtage, Themenmärkte, Feste, Weiterbildungscamps, etc. 
konkret etwa Buchwochen, Buchtage, Galerientage, Vernissagen, Finissagen, Rock-, Pop- und Steh-Konzerte sowie Musikfestivals, Stationentheater und vergleichbare Kulturparcours, etc.  



Zugleich wurden zahlreiche Unterstützungsleistungen zunächst nur für sechs Monate konzipiert, sie werden aber auch in den kommenden Monaten notwendig sein. Wodurch sind diese Unterstützungsleistungen auch für das nächste Halbjahr gesichert?



Für Irritation sorgt auch der Vergleich mit den Regelungen für anderen Bereiche, für die nach aktuellem Stand keine Besucher*innen-Obergrenzen eingezogen wurden und behördliche Bewilligung doppelt so schnell erteilt werden müssen. Worauf begründen sich diese Unterscheidungen? 



Schließlich müssen wir auch fragen, warum in Bereichen wie etwa Gastronomie und Hotellerie Covid-19 Testungen als zentraler Faktor der Prävention finanziert werden, während in dem offensichtlich zur Eindämmung des Infektionsrisikos ebenso wichtigen Bereich des Veranstaltungswesen die Refundierung dieser Kosten nicht vorgesehen ist.

Durch die Corona-Ampel gab es ein verbindliches Vorstufen-Warnsystem, das, wenn auch mit sehr geringe Vorlaufzeiten für Umplanungen, eine gewisse Perspektive ermöglicht hätte. Durch die nunmehrige ruckartige Änderung der Bedingungen für Veranstaltungen sind wir wieder vor existenzielle Probleme gestellt, die wir nicht haben müssten, wenn wir vorhergehende verbindliche Informationen bekommen würden und uns der Austausch über die uns betreffenden Fragen ermöglicht werden würde.
 

Wir ersuchen in diesem Sinn um umgehende und verbindliche Auskunft und erwarten uns die Einberufung eines Kunst- und Kulturgipfels, bei dem wir die neue Situation besprechen und uns über die weiteren Aussichten bis zum Ende des Jahres und darüber hinaus austauschen können.




Mit freundlichen Grüßen


Yvonne Gimpel
IG Kultur Österreich
Gerhard Ruiss
IG Autorinnen Autoren

 

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