Geplante Spendenabsetzbarkeit für Kultur führt zu Ungleichverteilung.

<div class="ig-wysiwyg" id="parent-fieldname-text"> <p class="text">Die IG Kultur Österreich begrüßt grundsätzlich den Entwurf zum Gemeinnützigkeitsgesetz, der eine Absetzbarkeit von Spenden für Kultur vorsieht. Nicht bedacht wurden jedoch die Folgen der Eingrenzung der Begünstigung auf Einrichtungen, die bereits eine Kunst- oder Kulturförderung vom Bund oder Ländern erhalten.</p> <p class="text">Einerseits müssen Institutionen, die sehr gut ohne öffentliche

Die IG Kultur Österreich begrüßt grundsätzlich den Entwurf zum Gemeinnützigkeitsgesetz, der eine Absetzbarkeit von Spenden für Kultur vorsieht. Nicht bedacht wurden jedoch die Folgen der Eingrenzung der Begünstigung auf Einrichtungen, die bereits eine Kunst- oder Kulturförderung vom Bund oder Ländern erhalten.

Einerseits müssen Institutionen, die sehr gut ohne öffentliche Subventionen auskommen und über private Förderungen finanziert werden, nun um öffentliche Gelder ansuchen, damit ihnen nicht die privaten SpenderInnen - die ihre Spende für diese Institution nicht absetzen können - abhanden kommen. Andererseits wird der Druck auf jene Vereine, deren Finanzierung bisher immer wieder abgelehnt wurde, weil sowohl die Länder als auch der Bund nur über beschränkte Mittel und Förderschienen verfügen, größer. Projekte aus den EU-Kulturförderprogrammen können ebenfalls nicht mit begünstigten Spenden rechnen. Die Kumulierung privater und öffentlicher Mittel wird eine weitere Ungleichverteilung in einem äußerst prekarisiertem Arbeitsfeld nach sich ziehen.

Diese negativen Auswirkungen müssen durch eine Reform der Förderpraxis auf Bundes- und Länderebene aufgefangen werden. Die Befassung der Interessenvertretungen aus dem Kulturbereich im Vorfeld wird immer wieder eingefordert und sollte endlich kulturpolitische Praxis werden. Nur durch Einbindung der Betroffenen können Folgen und Wirkungen optimal eingeschätzt und gesteuert werden.

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