Der Förderstopp in der Steiermark: Eine alarmierende Entwicklung
Aktuell ist die Zukunft des gesamten Kultursektors in der Steiermark bedroht: Für das laufende Jahr fehlt eine ausreichende Budgetdeckung – und durch die geplante Abschaffung der ORF-Landesabgabe droht dem Kulturbudget ein Ausfall von rund 25 Millionen Euro.
Die aktuelle Lage der steirischen Kulturszene
Seit Monaten herrscht in der Steiermark ein Förderstopp, der weite Teile der Kulturszene trifft. Es ist Ende Februar und dennoch ist folgendes Realität:
- Jahresförderungen für 2026 können trotz Zusagen nicht vertraglich abgeschlossen werden.
- Projektförderungen für das erste Halbjahr 2026 sind nach wie vor ohne Rückmeldung.
- Neue Anträge sind seit Mitte November 2025 nicht mehr möglich.
- Die vertragliche Fixierung der Förderungen für 2028 im Rahmen der mehrjährigen Förderungsvereinbarungen (2026–2028) steht weiterhin aus – obwohl diese laut Pressestelle des Landes bereits im Dezember 2025 hätte erfolgen sollen.
Die Auswirkungen sind bereits jetzt gravierend: Die Kulturproduktion in der Steiermark im Jahr 2026 ist massiv gefährdet bzw. steht teilweise still, und es bleibt unklar, wie lange der Förderstopp noch andauern wird.
Die Hintergründe
Statt mit einer Lösung für den unerwarteten Förderstopp vom November 2025 begann das Jahr 2026 mit einer weiteren überraschenden Einschränkung: Mehrere Kulturinitiativen, die über mehrjährige Förderungsvereinbarungen (2026–2028) verfügen, wurden informiert, dass sie 2026 keinen Anspruch auf Gastspiel- und Wiederaufnahme-Tourneeförderung haben – obwohl dies im Rahmen der Ausschreibung für die Mehrjährige anders kommuniziert worden war. Zwar handelt es sich dabei um ein vergleichsweise kleines Förderungsprogramm, doch ist es ein zentrales Instrument für die nationale und internationale Sichtbarkeit steirischer Kunstproduktionen.
In einer Korrespondenz mit dem Landesrat Kornhäusl Ende Januar, in der auf die dramatischen Folgen hingewiesen wurde, erhielt die IG Kultur Steiermark folgende Auskunft: Das Land verzeichnet aufgrund von Mindereinnahmen aus der ORF-Landesabgabe ein erhebliches Defizit im Kulturförderungsbudget. Der Grund: Unternehmen zahlen derzeit nur die Bundesabgabe, nicht jedoch die Landesabgabe, da sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind. LR Kornhäusl bestätigte in einem Gespräch Anfang Februar, dass eine Kompensation der ausbleibenden Einnahmen derzeit nicht möglich ist. Stattdessen plant die Landesregierung eine gesetzliche Regelung, die Unternehmen zur Zahlung der Abgabe verpflichten soll – doch dies erfordert eine aufwendige Abstimmung mit der Finanzabteilung. Ein Prozess, der vom Landesrat als komplex und zeitintensiv beschrieben wurde.
Die Abschaffung der ORF-Landesabgabe: Eine existenzielle Bedrohung
Angesichts der aktuellen Probleme – ausgelöst durch die Mindereinnahmen aus der ORF-Landesabgabe – wirkt die Ankündigung des Landeshauptmannes Kunasek, diese abzuschaffen, wie eine massive Bedrohung für die Zukunft der Kunst und Kultur in der Steiermark. Die Einnahmen aus der ORF-Landesabgabe – laut Steiermärkischem Kultur- und Sportförderungsabgabegesetz (vom 2023) zu 75 % für Kulturförderungsmaßnahmen[1] zweckgebunden – belaufen sich jährlich auf rund 30 Millionen Euro.
Hier stellt sich die dringende Frage: Wenn bereits ein verhältnismäßig kleines Minus von rund 1,5 Millionen Euro nicht kompensiert werden kann, wie soll dann der Wegfall von 25 Millionen Euro – fast ein Viertel des Kulturbudgets – abgefangen werden?
LR Kornhäusl verlässt sich in diesem Zusammenhang auf eine Aussage des LH Kunasek beim Amtseintritt Ende 2024. Dieser betonte, dass die Landesregierung die Einnahmen aus der ORF-Landesabgabe kompensieren wird – doch seitdem hat sich die Situation in der Steiermark deutlich verschärft. Mehrere Diskussionen im letzen Jahr – sowohl im als auch außerhalb des Landtags – vermitteln den Eindruck, dass die Landesregierung keine tragfähige Strategie zur Kompensation der Einnahmeausfälle entwickelt hat. Seit Mitte November 2025 besteht ein Förderstopp im Kulturbereich, obwohl nur ein kleiner Teil der Einnahmen fehlt. Das Kulturbudget der letzten drei Jahre belief sich auf rund 80 Millionen Euro pro Jahr, wobei die 25 Millionen Euro aus der ORF-Landesabgabe fast ein Viertel ausmachten. Angesichts der roten Zahlen im Landesbudget erscheint eine Kompensation in dieser Höhe derzeit unrealistisch.
Wer trägt die Last der Kürzungen?
Die Einnahmenausfälle aus der ORF-Landesabgabe werden nicht nur Förderwerber:innen treffen, sondern auch die landeseigenen Kulturinstitutionen wie das Universalmuseum Joanneum (UMJ), den steirischen herbst oder die Bühnen Graz. Doch die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt: Budgetkürzungen werden weder gerecht verteilt, noch treffen sie alle Kulturakteur:innen gleichermaßen.
Schon die 2 %-ige Budgetsperre, die auf Basis des Gesamtbudgetvolumens berechnet wurde, traf ausschließlich das Kulturförderungsbudget – also das Budget der s.g. freien Szene. Es ist daher zu befürchten, dass ein Viertel weniger Kulturbudget nicht zu einer proportionalen Kürzung von jeweiligen Detailbudgets führen wird, sondern zum vollständigen Wegfall des Budgets für die Kulturförderungen.
Transparenz und Strategie statt Aushöhlung
Um der Kulturszene Planungssicherheit und eine Perspektive zu geben, erwarten wir von den beiden hauptverantwortlichen Kulturpolitikern in der Steiermark:
- Budgettransparenz – eine offene Darstellung der verfügbaren Mittel für die Kulturförderungen im Jahr 2026.
- Eine nachvollziehbare Strategie zur Kompensation des Ausfalls der ORF-Landesabgabe ab 2027.
- Ein Ende der beliebigen Umwidmung von Mitteln für die Kulturförderungen – derzeit werden diese Mittel als „frei verfügbar“ behandelt und für andere Zwecke (z. B. einmalige Zuschüsse für Beteiligungen) verwendet.
Die aktuellen Maßnahmen wirken überhastet und führen zu ständigen Änderungen der Verwaltungsabläufe, die weitere Einreichungen blockieren. Die Konsequenz ist eine systematische Aushöhlung der Kulturförderung, die langfristig das kulturelle Leben in der Steiermark gefährdet.
[1] Weitere Zweckwidmungen aus der ORF-Landesabgabe: 15 % für Mietkosten, Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen von Museen und Kultureinrichtungen des Landes, Sportanlagen des Landes und des Landesarchivs; 10 % für Sportförderungsmaßnahmen.