Den steirischen Kulturinitiativen wird sukzessive das Wasser abgedreht.

<p>An Landesrat Christian Buchmann und seine Abteilung erging ein offener Brief da, Ende August die Kulturinitiativen aufgefordert wurden, eine Kurzdarstellung ihres Vorhabens und einen aktualisierten Finanzplan für die Vertragserrichtung an die Kulturabteilung zu übermitteln. Die geforderte „Anpassung“ der im Frühjahr gestellten Anträge an die Subventionskürzungen ist eine Neuerung im Subventionsprozedere, die für die Kulturinitiativen zusätzlichen Aufwand

An Landesrat Christian Buchmann und seine Abteilung erging ein offener Brief da, Ende August die Kulturinitiativen aufgefordert wurden, eine Kurzdarstellung ihres Vorhabens und einen aktualisierten Finanzplan für die Vertragserrichtung an die Kulturabteilung zu übermitteln. Die geforderte „Anpassung“ der im Frühjahr gestellten Anträge an die Subventionskürzungen ist eine Neuerung im Subventionsprozedere, die für die Kulturinitiativen zusätzlichen Aufwand bedeutet, ohne zu wissen, warum.

Außerdem soll diese „Anpassung“ an die Kürzungen ohne Kenntnis der inhaltlichen Begutachtung der Anträge, die das Kulturkuratorium vornimmt, geleistet werden.
Um einen Antrag im Sinne der gefällten Entscheidungen überarbeiten zu können, braucht es aber die schriftliche Begründung des Kulturkuratoriums, aus der hervorgeht, welche Teile des eingereichten Programms nicht seinen Kriterien entsprachen. Doch diese Informationen fehlen den betroffenen Kulturinitiativen gänzlich, weshalb eine Redimensionierung der Anträge nicht möglich ist.

Um Nachteile bei der zukünftigen Programmerstellung auszuschließen, die durch das Streichen von Projektteilen ohne Kenntnis der Empfehlungen des Kulturkuratoriums entstehen können, muss die schriftliche Begründung der Förderentscheidung den Antragstellenden selbstverständlich zur Verfügung gestellt werden.

Wir forden also:
1. Eine Erklärung für die plötzliche Änderung des Subventionsprozederes
2. Die Begründungen aller Förderempfehlungen des Kulturkuratoriums in schriftlicher Form

IG Kultur Steiermark

Ähnliche Artikel

KURE Projektpartner:innen Demokratie, Regeneration, Widerstandsfähigkeit und Netzwerkausbau stehen aktuell im Themenfokus der IG Kultur Vorarlberg. Etliche Gespräche mit Kulturkolleg:innen unserer Nachbarländer zeigen Ähnlichkeiten im beruflichen Spannungsfeld zwischen Sparkurs, Kulturprogramm und gesellschaftlichem Auftrag. Dem tragen wir Rechnung - vor wenigen Tagen reichten wir in Kooperation mit der FHV Vorarlberg University of Applied Sciences als Projektleader eine Projektskizze zum Thema Resilienz in Kulturbetrieben bei Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein ein. Nun liegt es am Entscheidungsgremium, ob wir uns dem in den kommenden Jahren widmen können, wir feiern jedoch schon den Zwischenerfolg: Die Kulturnetzwerke greifen bereits und das Wissen, wie groß unser gemeinsames kreatives Potential ist, eint über Grenzen hinweg.
Symbolbild Labyrinth mit grünem Pfeil, der Weg durch das Chaos zeigt; Welche Neuerungen gibt es bei der Bundesförderung für Kulturinitiativen? Unsere Nachlese fasst die häufigsten Fragen und Antworten aus dem Webinar am 4. September mit Mag. Karin Zizala und Mag. Sonja Olensky-Vorwalder (Abteilung Kulturinitiativen / BMWKMS) zusammen – von Fristen und Einreichbedingungen bis hin zu neuen Abgrenzungskriterien für Jahres- und Projektförderung und deren Auswirkungen für die Praxis.
Mit 1. Juli 2025 sind neue Richtlinien für die Kunst- und Kulturförderung des Bundes in Kraft getreten. Die Neuregelung bringt eine Reihe an Klarstellungen, punktuellen Erleichterungen sowie zusätzliche Anforderungen mit sich. Besonders für Kulturinitiativen, die Förderanträge stellen, lohnt sich ein genauer Blick.