Den steirischen Kulturinitiativen wird sukzessive das Wasser abgedreht.

<p>An Landesrat Christian Buchmann und seine Abteilung erging ein offener Brief da, Ende August die Kulturinitiativen aufgefordert wurden, eine Kurzdarstellung ihres Vorhabens und einen aktualisierten Finanzplan für die Vertragserrichtung an die Kulturabteilung zu übermitteln. Die geforderte „Anpassung“ der im Frühjahr gestellten Anträge an die Subventionskürzungen ist eine Neuerung im Subventionsprozedere, die für die Kulturinitiativen zusätzlichen Aufwand

An Landesrat Christian Buchmann und seine Abteilung erging ein offener Brief da, Ende August die Kulturinitiativen aufgefordert wurden, eine Kurzdarstellung ihres Vorhabens und einen aktualisierten Finanzplan für die Vertragserrichtung an die Kulturabteilung zu übermitteln. Die geforderte „Anpassung“ der im Frühjahr gestellten Anträge an die Subventionskürzungen ist eine Neuerung im Subventionsprozedere, die für die Kulturinitiativen zusätzlichen Aufwand bedeutet, ohne zu wissen, warum.

Außerdem soll diese „Anpassung“ an die Kürzungen ohne Kenntnis der inhaltlichen Begutachtung der Anträge, die das Kulturkuratorium vornimmt, geleistet werden.
Um einen Antrag im Sinne der gefällten Entscheidungen überarbeiten zu können, braucht es aber die schriftliche Begründung des Kulturkuratoriums, aus der hervorgeht, welche Teile des eingereichten Programms nicht seinen Kriterien entsprachen. Doch diese Informationen fehlen den betroffenen Kulturinitiativen gänzlich, weshalb eine Redimensionierung der Anträge nicht möglich ist.

Um Nachteile bei der zukünftigen Programmerstellung auszuschließen, die durch das Streichen von Projektteilen ohne Kenntnis der Empfehlungen des Kulturkuratoriums entstehen können, muss die schriftliche Begründung der Förderentscheidung den Antragstellenden selbstverständlich zur Verfügung gestellt werden.

Wir forden also:
1. Eine Erklärung für die plötzliche Änderung des Subventionsprozederes
2. Die Begründungen aller Förderempfehlungen des Kulturkuratoriums in schriftlicher Form

IG Kultur Steiermark

Ähnliche Artikel

Kulturvereine werden durch die Sparmaßnahmen aktuell mit zusätzlichen Existenzsorgen konfrontiert. Vor allem auf Gemeindeebene stehen hohe Kürzungen im Raum, die dem prekär arbeitenden Kultursektor schwer zusetzen. Dass es hier nicht nur um persönliche Existenznöte seitens Künstler:innen und Kulturvereinen geht, sondern Kommunen, Land und Staat mit weitreichenden Folgen konfrontiert werden, bleibt unterschätzt.
Es ist keine Weltreise von Vorarlberg nach Ulm, man sollte viel öfter hin. Die süddeutsche Universitätsstadt an der Donau hat Charme. Und sie hat mit dem ROXY ein etabliertes soziokulturelles Zentrum in der Größe des Spielboden Dornbirn, wie wir im Rahmen des Zukunftsforums der Stadt Ulm diesen Herbst erfuhren. Grund genug mal nachzufragen, wie die deutschen Kulturkolleg:innen sich mit zunehmend kleineren Kulturbudgets zwischen Herausforderungen und Chancen bewegen.
Symbolbild Abrechnung von Förderungen - Irrgarten mit Pfeil zu Tabelle und Taschenrechner Viele Kulturvereine stehen regelmäßig vor der gleichen Herausforderung: Die Abrechnung einer Förderung des Bundes. Welche Unterlagen sind einzureichen, wie sollen diese aussehen, was gilt bei Änderungen – und was tun, wenn am Ende ein kleines Plus bleibt? Hier die wichtigsten Hinweise aus der Praxis, basierend auf einem Arbeitsgespräch mit der Förderkontrolle Kunst und Kultur des Bundes.