Corona-Ampel: Auswirkungen auf Kulturveranstaltungen

Grün – Gelb – Organe – Rot: Ab 1. Oktober bedeutet ein Umschalten der Corona-Ampel für definierte Bezirke oder Regionen strengere Auflagen für Kulturveranstaltungen. Die Regelungen im Überblick und unsere Einschätzung dazu.

- - - - - - - - - - - - - - - -
WICHTIGER Hinweis: diese Informationen sind nicht mehr gültig! Stattdessen wurden mit 21. September neue Beschränkungen der Personenobergrenzen für Veranstaltungen erlassen, die unabhängig von der Ampelfarbe bundesweit gelten, sofern auf regionaler Ebene keine strengeren Bestimmungen erlassen wurden: 

 
  -  für Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze (freie Platzwahl, Stehplätze): 
       in Innenräumen max. 10 Besucher*innen, im Freiluftbereich max. 100 Besucher*innen 

    -  für Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen:
       in Innenräumen max. 1.500 Besucher*innen, im Freiluftbereich max. 3.000 Besucher*innen; 

Ferner gelten seit 29.9. bzw. 05.10. für bestimmte Bezirke / Bundesländer regionale Sonderregelungen, die strenger als die bundesweiten Vorgaben sind. Regelmäßig aktualisierte Informationen findet ihr in unseren FAQS: COVID-19 & Veranstaltungen
Wir stellen diese Informationen zur Corona-Ampel weiterhin zur Verfügung, auch wenn sie nicht rechtsverbindlich sind, da sie Kulturveranstalter*innen einen guten Anhaltspunkt geben, welche Empfehlungen seitens der Expert*innen-Kommission gegeben wurden, um abhängig vom Infektionsrisiko im einer bestimmten Region die Sicherheitsmaßnahmen bei Veranstaltungen darauf abzustimmen.
- - - - - - - - - - - - - - - -

 

Ab 4. September startet die Corona-Ampel, die abhängig von der epidemischen Lage in einem Bezirk, einem Bundesland oder im gesamten Bundesgebiet das jeweilige Infektionsrisiko aufzeigt und darauf abgestimmt vorbeugende Maßnahmen zur Eindämmung der Weiterverbreitung definiert. Dies betrifft auch die Vorgaben für Veranstaltungen.
Die neuen Bedingungen für Veranstaltungen bei einer Farbänderung der Ampel gelten jedoch erst ab 1. Oktober 2020!
Bis Ende September gelten weiterhin die aktuellen Regeln der Covid19-Lockerungsverordnung – unabhängig von der Farbe der Ampel.

Ab 1. Oktober soll eine Änderung der Ampelfarbe folgende Konsequenzen nach sich, die verbindlich gelten sollen:

 

Regelungen der Corona-Ampel für Kulturveranstaltungen
 

Grüne Ampel

AMPEL AUF GRÜN

es gelten die aktuellen Regeln der Covid19-Lockerungsverordnung
ohne zugewiesene Sitzplätze: max. 200 Besucher*innen
mit zugewiesenen Sitzplätzen in Innenräumen: max. 5.000 Besucher*innen (Bewilligungspflicht des Präventionskonzepts ab 500 Personen) 
mit zugewiesenen Sitzplätzen im Freien: max. 10.000 Besucher*innen (Bewilligungspflicht ab des Präventionskonzepts ab 750 Personen)
Präventionskonzept allgemein verpflichtend ab 200 Besucher*innen; 
Mund-Nasen-Schutz in Innenräumen, außer auf zugewiesenen Sitzplätzen; 
Sperrstunde 1 Uhr 
 
Gelbe Ampel

AMPEL AUF GELB 

ohne zugewiesene Sitzplätze: max. 100 Besucher*innen
mit zugewiesenen Sitzplätzen in Innenräumen: max. 2.500 Besucher*innen (Bewilligungspflicht ab 500 Personen) 
mit zugewiesenen Sitzplätzen im Freien: max. 5.000 Besucher*innen (Bewilligungspflicht ab 750 Personen)
Mund-Nasen-Schutz in Innenräumen für alle Besucher*innen, auch bei Aufenthalt auf zugewiesenen Sitzplätzen, verpflichtend sowie Personal mit Besucher*innen-Kontakt;  
Sperrstunde 1 Uhr 

 
Orange Ampel

AMPEL AUF ORANGE

ohne zugewiesene Sitzplätze in Innenräumen: max. 25 Besucher*innen
ohne zugewiesene Sitzplätze im Freien: max. 50 Besucher*innen
mit zugewiesenen Sitzplätzen in Innenräumen: max. 250 Besucher*innen  
mit zugewiesenen Sitzplätzen im Freien: max. 500 Besucher*innen 
Mund-Nasen-Schutz in Innenräumen für alle Besucher*innen, auch bei Aufenthalt auf zugewiesenen Sitzplätzen, verpflichtend sowie Personal mit Besucher*innen-Kontakt;  
Sperrstunde 0 Uhr 
 
Rote Ampel

AMPEL AUF ROT 

keine Veranstaltungen in Innenräumen und im Freien; 
Sperrstunde 23 Uhr 

zur aktuellen Corona-Ampel

 

Wie viel Vorlaufzeit bleibt?

Wie viel Vorlaufzeit Kulturveranstalter*innen ab 1. Oktober haben werden, auf ein Umschalten der Corona-Ampel zu reagieren, ist weiterhin offen. In Vorgesprächen wurde uns von Expert*innen des Gesundheitsressorts versichert, dass die Corona-Ampel nicht unerwartet jede Woche ihre Farbe ändern wird. Eine seriöse Prognose der epidemischen Entwicklung ist jedoch maximal für 10 Tage möglich. Entsprechend wird die Expert*innen-Kommission jede Woche über Änderungen entscheiden, die kurz darauf in Kraft treten sollen (gesprochen wurde von ein, zwei Tagen ohne Konkretisierung). 
 

Wie verbindlich sind die Vorgaben?

Wie so oft in den letzten 6 Monaten Corona-Krise liegt die Rechtsgrundlage für die angekündigten Änderungen noch nicht vor und soll bis Ende September erarbeitet werden. Nach aktuellem Informationsstand sind die Vorgaben des Bundes für Veranstaltungen als verbindliche Mindestmaßnahmen zu verstehen. Die Landes- und Bezirkshauptleute können zusätzlich strengere Maßnahmen setzten.
 

Was heißt das für die Praxis?

Die Planungsunsicherheit steigt. Kulturveranstalter*innen müssten bis 1. Oktober theoretisch Konzepte für alle Ampelfarben ausarbeiten, basierend auf den Mindestvorgaben des Bundes. Ob und welche zusätzliche Maßnahmen von der Bezirks- oder Landesebene in der jeweiligen Situation gesetzt werden, bleibt ein nicht kalkulierbarer Unsicherheitsfaktor der enorme Flexibilität erfordert.

Die Präventionskonzepte, die ab 200 Besucher*innen bereits jetzt – im grünen Bereich – verpflichtend sind, wären jedenfalls für die unterschiedlichen Ampelfarben anzupassen.
Bei bewilligungspflichtigen Präventionskonzepten (im grünen Bereich für Indoor-Veranstaltungen ab 501 Besucher*innen, bei Outdoor-Veranstaltungen ab 751 Besucher*innen) ist die logische Folge, dass die Konzepte alle möglichen Ampelschaltungen berücksichtigen müssten. Das alleine schon deshalb, da die Bezirksverwaltungsbehörden vier Wochen Zeit haben, um über die Bewilligung von Konzepten zu entscheiden, während Änderungen der Ampel im Wochentakt bekannt gegeben werden. Die Kompetenzaufteilung bleibt übrigens unverändert: Die Vorgaben werden vom Bund erstellt, die Umsetzung inkl. Bewilligung der Präventionskonzepte obliegt weiterhin den Bezirksverwaltungsbehörden.

Neben den Sicherheitsmaßnahmen wird sich dies praktisch gesehen auch massiv auf den Ticketverkauf (und die Platzvergabe) aus: Wie viele Tickets werden längerfristig verkauft, wie viele erst kurzfristig, wenn abschätzbar ist, wie viele Personen tatsächlich zugelassen sind – ein Pokerspiel, dass kostendeckendes Planen massiv erschwert.   

 

Fazit: Besonders für den Bereich der unabhängigen Kulturszene verschärft sich damit die Situation zusätzlich. Bestand durch die aktuelle Covid-19 Lockerungsverordnung zumindest eine grobe Planungsperspektive bis Ende des Jahres, muss ab 1. Oktober wieder alles neu geplant und bewertet werden. Zu simulieren, dass alles im „grünen Bereich“ bleibt, ist schlichtweg unseriös, wenn eine Farbänderung den Unterschied zwischen gerade noch kostendeckend und Schulden bedeuten kann. Eigentlich müsste man allen Kulturveranstalter*innen raten, so wenig wie möglich an Kulturangeboten zu planen, um das finanzielle Risiko so gering wie möglich zu halten. Viele wollen und müssen aber Programm machen – auch um laufenden Fixkosten zu bestreiten, Kulturräume zu halten, Arbeitsplätze und Auftrittsmöglichkeiten für Künstler*innen zu sichern. Denn just ab 1. Oktober gibt es keine finanzielle Unterstützung mehr für Covid19-bedingte Mehrkosten und Einnahmenausfälle für gemeinnützig arbeitenden Kultureinrichtungen, -vereine und -veranstalter*innen. Und das, obwohl der Herbst kommt, immer mehr Veranstaltungen nur mehr Indoor mit weniger Publikum stattfinden können. 
Es ist vollkommen klar, dass die Corona-Ampel zur Eindämmung der epidemischen Entwicklung nachvollziehbar ist und die Gesundheit vorgeht. Planungssicherheit über den Verlauf einer Epidemie kann es nicht geben; Planungssicherheit in finanzieller Hinsicht jedoch schon, durch Unterstützungsmaßnahmen und Ausfallsfonds.

Wenn die freie Kulturszene nicht einen langsamen Tod sterben soll, in der immer mehr Kulturveranstalter*innen und -einrichtungen aufgeben, wird die Bundesregierung weitere Schritte setzen müssen, um das Überleben der unabhängigen Kulturszene und damit eines vielfältigen Kulturangebots für die Bevölkerung über die Krise hinweg sichern.    

 

Weiterführende Links: 
Die Corona-Ampel
FAQs des Gesundheitsministerium zur Corona-Ampel
 

Ähnliche Artikel

… und um dieses Unrecht wieder in den Diskurs zu bringen, veranstaltet der Kulturhof:Villach am Karfreitag, 7. April 2023, ein Konzert der deutschen Band Dÿse. Gegebenenfalls wird der Kulturhof:Villach seinen Verstoß gegen das Veranstaltungsverbot am Karfreitag in Kärnten/Koroška zur Selbstanzeige bringen, um eine Überprüfung dieser unzeitgemäßen, religiös begründeten Ungleichbehandlung und letztlich die Abschaffung des Veranstaltungsverbots zu erreichen.
Letzter Teil des Corona-Härtefallfonds: Vor Corona mehrfach geringfügig oder fallweise Beschäftigte können nun endlich auch finanzielle Entschädigung beantragen – für den Zeitraum März 2020 bis März 2022. Gesetzlich vorgesehen ist diese Entschädigung seit Mai 2020.
Schloss vor geschlossenem Fenster Ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Verfassungsgerichtshofs macht erneut deutlich, dass der Stellenwert von Kunst und Kultur von der Regierung regelmäßig verkannt wird. Entschädigungsansprüche für Kulturveranstalter:innen werden sich aus dieser höchstrichterlichen Entscheidung wohl nicht ableiten lassen – dennoch zeugt sie von einer bedauerlichen politischen Realität.