19 Februar 2009 / 
Theorie / 
Marty Huber 
            
      
    
                  Um Kinder und Jugendliche zu schützen, dürfen Hausbesuche von SexarbeiterInnen nur in Wohnungen stattfinden, wo keine Kinder und Jugendliche wohnen. Es steht jedoch nichts im Gesetzesentwurf, wie SexarbeiterInnen das überprüfen sollen. (Mit Melderegisterauszug des Kunden oder vorangehender Hausdurchsuchung durch die Sittenpolizei?)