Wie werden Gesetze gemacht?

Seit Anfang des Jahres geistert das Gespenst des „neuen“ Kultur- und Kunstförderungsgesetzes umher. Nun ist es auf der Webseite des Landes Steiermark sichtbar geworden. Wir deuten das als Versuch, einen Prozess transparent erscheinen zu lassen, der hinter verschlossenen Türen und ohne die Beteiligung von Expert*innen aus dem Kulturbereich stattgefunden hat.

Seit Anfang des Jahres geistert das Gespenst des „neuen“ Kultur- und Kunstförderungsgesetzes umher. Nun ist es auf der Webseite des Landes Steiermark sichtbar geworden. Wir deuten das als Versuch, einen Prozess transparent erscheinen zu lassen, der hinter verschlossenen Türen und ohne die Beteiligung von Expert*innen aus dem Kulturbereich stattgefunden hat.

Im Gegensatz zu dem für alle Bundesländer vorbildlichen steirischen Kultur- und Kunstförderungsgesetz von 2005, das aus einem einjährigen Prozess mit intensiver Einbindung von Fach-Expert*innen entstanden ist, wurde diesmal eine einzelne Person mit der Novellierung des Gesetzes betraut.

Die IG Kultur Steiermark kritisiert dieses Vorgehen seit Februar 2012 – seit der Abschaffung des Landeskulturbeirats unter dem Vorwand angeblicher Sparsamkeit und Effizienz. Bevor der Landeskulturbeirat, also das Gremium, welches laut derzeit gültigem Gesetz in den Novellierungsprozess einzubeziehen wäre, eliminiert wurde, bestätigte auch dieser, dass es keinen Handlungs- und Änderungsbedarf in Bezug auf das Kulturförderungsgesetz 2005 gibt.

Dennoch: es wurde novelliert!

Warum, fragt man sich. Offiziell um den Kunst- und Kulturschaffenden mehr Service zu bieten. Aber haben diese überhaupt danach gefragt? Nein.

Durch die Novelle wird die im Jahr 2011 erfolgte Budgetkürzung für das Institut für Kunst im öffentlichen Raum und die Abschaffung des Landeskulturbeirats im Nachhinein legalisiert. Die IG Kultur Steiermark kritisiert dieses skandalöse Vorgehen auf das Schärfste.

Ebenso kritisieren wir die Einführung des neuen Kulturkuratoriums. Die Machtkonzentration auf ein einziges Gremium ist fragwürdig, denn das Zusammenlegen zweier Beiräte mit völlig unterschiedlichen Aufgaben sowie die Erweiterung auf 15 Personen werden Entscheidungsfindungen im Kuratorium eher schwieriger als einfacher machen.

Das Fazit: Die als Innovation propagierte Gesetzesänderung ist de facto ein massiver Rückschritt in der demokratiepolitischen Entwicklung.

Die IG Kultur Steiermark fordert daher:

• Transparenz auf allen politischen und verwaltungstechnischen Ebenen
• Die Veröffentlichung und Diskussion von politischen Entscheidungsgrundlagen
• Die Einbindung von Interessensvertretungen in die Diskussion und in die Entscheidungsverfahren

Pressemitteilung der IG Kultur Steiermark am 27.09.2012

Pressemeldungen:

Radio Steiermark, 7vor7: Novellierung Kulturförderungsgesetz, 01.10.2012

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