Fair Pay ist möglich - Das Berliner Modell der Honoraruntergrenzen

Höchst prekäre Arbeitsbedingungen mit unregelmäßiger, schlechter Bezahlung gelten vielfach als Normalzustand in der freien Kulturarbeit. Wer „frei“ tätig sein will, muss eben auch bereit sein, diese Bedingungen zu akzeptieren bzw. akzeptieren können. Immerhin ist es die „freie Szene“. Wer so argumentiert, verkennt und verschleiert, dass Arbeitsbedingungen gestalt- und damit veränderbar sind.

Denn das Fehlen arbeitsrechtlicher Vorgaben und verbindlicher Mindeststandards der Honorierung in der freien Kunst- und Kulturarbeit führt fast zwangsläufig zu Selbstausbeutung. Schlechte Bedingungen zu akzeptieren stellt viel zu oft die einzige Möglichkeit dar, ein Projekt überhaupt zu realisieren oder einen Kulturverein am Leben zu erhalten. Die steigenden Lebenserhaltungs-, Infrastruktur- und Produktionskosten verschärfen die Situation zusätzlich – und werden immer mehr zu einem Konkurrenz- und Verdrängungsfaktor, der ausbeuterische Arbeitsbedingungen weiter verfestigt. 

Hier setzten Forderungen nach Fair-Pay Richtlinien für Kulturarbeit an, also die Forderung nach Einhaltung von Mindeststandards in der Bezahlung künstlerischer und kultureller Arbeit, wenn diese öffentlich gefördert wird. Diese Forderung ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: Erstens dürfen Honoraruntergrenzen nicht als Richtgagen für öffentliche Förderungen verstanden werden. Sie zeigen lediglich die unterste Grenze der Honorierung auf, um eine der Qualifikation der Kunst- und Kulturschaffenden entsprechenden Mindeststandard zu garantieren. Zweitens müssen die Förderbudgets erhöht werden. Richtwerte für Honorare dürfen nicht zu Lasten der Anzahl der Projekte und damit der Vielfalt der geförderten Kulturarbeit oder der Ausstattung laufender Projekte umgesetzt werden. 

Das ist keine Utopie, das ist möglich. Und in der Berliner Kulturförderung bereits etablierte Praxis. Wir haben bei Janina Benduski vom Landesverband freie darstellenden Künste Berlin (LAFT) nachgefragt, die sich seit 2009 für die Umsetzung der Honoraruntergrenzen-Empfehlungen in der Kulturförderung Berlins engagiert. 

IG Kultur: Das „Berliner Modell“ der Honoraruntergrenzen-Empfehlungen wird gerade viel diskutiert. Der LAFT Berlin war wesentlich daran beteiligt, dass der Stadtsenat Berlin diese Empfehlungen für öffentlich geförderte Kulturprojekte eingeführt hat. Wie kam es dazu?
Janina Benduski: Die Honoraruntergrenzen sind tatsächlich nicht mehr so jung. Im Jahr 2008 hat sich eine Initiative aus dem Tanz- und Theaterbereich gegründet, die versucht hat, die bekannte Problematik sichtbar zu machen: Man beantragt zu wenig, noch weniger wird bewilligt und selbst in den geförderten Projekten geht es sich mit dem verfügbaren Geld hinten und vorne nicht aus. Was die Honorare betrifft, gab es keinerlei Grenzziehung nach unten. Man konnte da entsetzliche Zahlen in den Finanzierungsplan schreiben und das war ok. Zeitgleich gab es in Deutschland die Debatte um die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Das war politisch relevant, da es das Thema nochmals auf die Agenda gebracht hat. Mit der Forderung nach Honoraruntergrenzen haben wir eine doppelte Strategie verfolgt: Zum einen wollten wir auf die katastrophalen Arbeitsbedingungen auch in geförderten Projekten aufmerksam machen. Zum anderen sollte es ein Druckmittel sein, um Fördertöpfe zu erhöhen und sichtbar zu machen, was an Geld fehlt.

IG Kultur: Gab es Bedenken innerhalb der Szene, die ihr ausräumen musstet? 
Janina Benduski: Ein Hauptanliegen war die Angst, dass, wenn man von der Gießkanne weggeht und eine vernünftig ausgestattete Projektförderung verlangt, viele Kleine keine Förderung mehr bekommen werden. Das war eine vollkommen gerechtfertigte Angst. Deswegen haben wir gleichzeitig eine Erhöhung der Projektfördermittel gefordert und auch erreicht und damit keine wirklichen Ausfälle gehabt. Den Diskussionsprozess führen wir bis heute weiter. Mittlerweile haben wir in Berlin eine sehr viel miteinander redende Szene. Das heißt, wir führen diesen Diskussionsprozess immer wieder, aber mit einer relativ großen Gruppe. Das hat eine gewisse Durchschlagkraft. 

Letztens gab es wieder die Frage: „Was ist Solidarität?“ und die schöne alte Definition: „Auch der Verzicht auf Eigeninteresse ist Solidarität“. Das war auch am Anfang einer der entscheidenden Punkte. Viele Menschen sind sich gleichzeitig darüber klar geworden, dass wir erst einmal die Gesamtsituation verbessern müssen. Wir haben beispielsweise eine Art Übereinkunft geschlossen: Jede und jeder, der oder die Gespräche mit der Politik, Verwaltung oder sonstigen Entscheidungsträger*innen führt, widmet das letzte Drittel seiner/ihrer Gesprächszeit der Szene, also der Koalition der Freien Szene.1 Also: ihr könnt, müsst, sollt zuerst über euch reden, aber dann immer auch thematisieren, dass es den anderen auch so geht und das nicht ein Einzelproblem, sondern ein Strukturproblem ist. Das hat viel bewirkt.

IG Kultur: Und wie konntet ihr Politik und Verwaltung von der Notwendigkeit von Honoraruntergrenzen überzeugen?
Janina Benduski: Ich glaube, ein großer Teil des Erfolgs war tatsächlich, dass alle in der Szene mitgemacht haben. Aber wir haben auch über mehrere Jahre hinweg bei Politik und Verwaltung Überzeugungsarbeit geleistet. Ich erinnere mich gut, dass sie uns am Anfang ausgelacht haben. Das war kein böses Auslachen. Aber gerade die alten Hasen in der Verwaltung haben immer wieder gemeint: „Nette Ansage, aber das klappt nie.“ oder „Die mit ihren Honoraruntergrenzen, das geht doch nicht.“ 

Dann wurde es aber in der Szene als Konzept tatsächlich sehr gut aufgegriffen und die ersten Leute haben angefangen, Anträge mit dem Verweis auf Honoraruntergrenzen zu stellen. Wir hatten über mehrere Jahre hinweg große Aktionen, etwa die Bitte an alle, ihre Anträge in zweifacher Fassung einzureichen. Also eine Fassung mit dem Betrag, wo man sagt, damit mache ich es auch und das ist jetzt die fiese Realität, und eine weitere Fassung, in der ich einen angemessenen Finanzierungsplan habe mit dem Verweis, dass dieser auf Basis der Honoraruntergrenzen erstellt wurde. Damit konnte die Senatsverwaltung Berlin ihrerseits ausrechnen, wie viel Geld notwendig wäre, um die Kulturarbeit richtig zu finanzieren. Zudem haben wir auch starke Unterstützung durch viele wunderbar engagierte Menschen in Politik wie Verwaltung erhalten, die ihrerseits in ihren Bereichen für das Modell warben. Das heißt, es war über mehrere Jahre hinweg eine kleinteilige Überzeugungsarbeit auf allen Seiten. 

Gleichzeitig ist durch die Koalition der Freien Szene in Berlin ein Moment entstanden, in dem Politik und Öffentlichkeit bewusst wurde, dass freie Kunstschaffende wirklich ein Problem haben. Neben den Honoraruntergrenzen in der darstellenden Kunst wurden auch Ausstellungshonorare in der bildenden Kunst gefordert. Wenn man so etwas gemeinsam macht, ergibt das auch in der Politik ein größeres Bild, nämlich, dass sie sozusagen Menschen ausnutzen, um schöne Kunst zu haben, diese aber nicht bezahlen. Die zentrale Argumentation war: Dort, wo die öffentliche Hand Kunst fördert, dürfen ihr die Bedingungen nicht egal sein. 

IG Kultur: In den aktuellen Fördergrundsätzen der Berliner Senatsverwaltung für Kultur findet sich unter den Fördervoraussetzungen: „Die Empfehlungen ... der Honoraruntergrenzen sind bei Antragsstellung im Finanzierungsplan zu berücksichtigen“2 und ein Link zum Download der Honoraruntergrenzen-Empfehlungen3. Inwiefern sind diese Empfehlungen verbindlich oder steht es den Förderwerber*innen frei, ob sie sich daran halten wollen oder nicht?
Janina Benduski: Es ist ein Mittelding und ein Kampf seit 2008. Im Jahr 2015 wurde erstmals offiziell in den Unterlagen des Stadtsenats Berlin darauf verwiesen. Inzwischen ist es nicht nur in den Informationsblättern, sondern auch in den Antragsformularen an genau der richtigen Stelle. Nachdem ich angeben muss, „Ja, ich halte das Mindestlohngesetz ein, wenn ich Angestellte habe“, kommt der Hinweis auf die Honoraruntergrenzen-Empfehlung des LAFT Berlin. 

Die Jurys bekennen sich auch selbst dazu, dass sie eigentlich nicht mehr Projekte kürzen bzw. wenn, nur sehr wenig kürzen, und die Summen akzeptieren. Sie überprüfen auch die Projekte auf Einhaltung der Honoraruntergrenzen in den Jurysitzungen und kommunizieren bei allen Informationsveranstaltungen, dass, wenn etwas zu gering budgetiert wird, sie es nicht als professionell empfinden und das negativ werten. 

Die Senatsverwaltung wiederum fragt nach, welche Arbeitszeit für das Honorar veranschlagt ist. Das heißt, man muss im Finanzplan auch angeben, wie viel jemand für dieses Geld arbeitet. Aber natürlich gibt es die Möglichkeit, wenn jemand möchte, zu sagen, das ist nur drei Wochen Arbeit und in Wirklichkeit arbeiten die Leute vier Monate. Das wird so niemand nachprüfen. Das heißt, wenn ein Projekt das möchte, kann es die Honoraruntergrenzen umgehen.

IG Kultur: Die Forderung nach Einführung bzw. Einhaltung von Honoraruntergrenzen in allen öffentlichen Förderinstrumenten geht stets mit der Forderung nach Erhöhung der Fördermittel einher. In einem Eurer Positionspapiere heißt es dazu sehr treffend in Richtung Politik: „Die Einhaltung sozialer Standards kostet Geld - Finanzieren sie nicht soziale Sicherheit durch eine de facto Kürzung des Kulturetats, sondern durch Erhöhung der Förderung bei gleichbleibender Projektanzahl!“ Wurden die Fördermittel erhöht?
Janina Benduski: Wir haben tatsächlich explizit für die Einhaltung von Honoraruntergrenzen mehr Geld erreicht. Es wurde bereits vier Mal das Fördervolumen für die freien darstellenden Künste substantiell erhöht. 2016 wurde der Budgettopf um eine halbe Million Euro erhöht, 2017 nochmals um 1.2 Millionen Euro sowie 2018 um 300.000 Euro  – nur für Einzelprojekte und Kleinförderungen. Alle drei Male erfolgt die Erhöhung explizit mit dem Hinweis, um die Einhaltung der Honoraruntergrenzen-Empfehlungen möglich zu machen. Für 2019 steht zudem eine Aufstockung der Projektförderung, inklusive der mehrjährigen Projektförderungen in Höhe von 1 Million Euro an, Das heißt, im Gegensatz zu anderen Regionen in Deutschland hatten wir keinerlei Einbruch in der Zahl der geförderten Projekte, sondern es wurden gleichbleibend viele bis sogar mehr Projekte durch die Budgeterhöhung gefördert. 


IG Kultur: Für welche Förderschienen gelten die Honoraruntergrenzen-Empfehlungen? Gilt das nur für Projekt- und Einzelförderungen oder auch für Jahres- bzw. Basisförderungen? 
Janina Benduski: Das ist spannend, denn ja, ab jetzt gilt es auch für die Jahres- und Basisförderungen. Nachdem diese nur alle zwei bzw. vier Jahre vergeben werden und gerade überarbeitet und daher noch um eine Jahr verlängert wurden, gab es in der Zeit seit 2016 keine Entscheidungsrunde. Das heißt, wir haben jetzt gerade die vierjährige Hausförderung, also die Konzeptförderung, bei der die Begutachtung Anfang nächstes Jahres veröffentlicht wird. Nächsten Januar ist zudem die Antragsfrist für die zwei- und vierjährige Basisförderung ab 2020. In der letzten Antragsrunde war die Regelung so noch nicht in Kraft. Das heißt, wir sind hier gerade in einem ganz spannenden Moment. Was die Konzeptförderung betrifft, ein Fördertopf von aktuell sechs Millionen für freie Häuser, gibt sogar der Berliner Senat und die Kulturpolitik zu, dass wir uns in Richtung einer Verdoppelung oder Verdreifachung dieses Topfs bewegen werden müssen, wenn man es entsprechend dem Bedarf kalkuliert.

IG Kultur: Wie berechnet ihr eigentlich die Honoraruntergrenzen-Empfehlungen?
Janina Benduski: Die erste Berechnung einer Honoraruntergrenze war sehr kompliziert, weil wir versucht haben, über eine Art Bedarf zu argumentieren, also was ist ein statistischer Lebenserhaltungswert in Deutschland? Wir haben uns aber nach kurzer Zeit entschieden, das sein zu lassen und uns auf die Tarifverträge zu beziehen. Das heißt, die Berechnung bezieht sich nun auf den sogenannten Normalvertrag Bühne, also der Vertrag, der für die staatlichen Theater zwischen den Vertreter*innen der Arbeitgeber*innen und der Angestellten verhandelt wird. Das heißt, je nach aktuellem Stand des Tarifvertrags, nehmen wir das Bruttogehalt der Arbeitnehmer*innen als Grundlage und rechnen einen Betrag dazu, der durch die Kosten für Sozialversicherungs- und Betriebsausgaben noch dazu kommt. Die erste Empfehlung lag bei mindestens 2.000 Euro pro Monat. Inzwischen ist dieser Betrag gestiegen, da die Ergebnisse der Tarifverhandlungen berücksichtigt wurden. Aktuell sind es in Berlin 2.300 im Monat bei Vollzeitbeschäftigung für jene, die in der Künstlersozialkasse (KSK) sind und 2.660 Euro für jene, die nicht der Versicherungspflicht über die KSK unterliegen.

IG Kultur: Für wen gelten die Honoraruntergrenzen-Empfehlungen? Der Normalvertrag Bühne ist ja sehr weit gefasst und umfasst etliche Berufsgruppen. 
Janina Benduski: Das ist eines der Themen, die wir bei unseren jährlichen Fördersummits besprechen. Für uns war es ähnlich weit gedacht. Es sollte eine Untergrenze für professionell freischaffende Arbeit sein, die für alle betroffenen Berufsgruppen gilt. Gerade in der freien Szene sehen wir das Auflösen der klassischen Berufsbezeichnungen. Die Funktionen wechseln je nach Projekt oder innerhalb eines Kollektivs zwischen Bühne, Video, Regie, Performance, etc. – alle sind Kollektivmitglieder. 

Jetzt kommt allmählich der Punkt, in denen die Leute realisieren, der Normalvertrag Bühne ist eigentlich ein Einstiegs- bzw. ein Anfänger*innen-Tarif. Es geht also weniger darum, nach Berufsbildern zu differenzieren, sondern darum, jemanden, der oder die das schon seit zwanzig Jahre macht, mehr Geld zu zahlen. 

IG Kultur: Stichwort: Effekte von Honoraruntergrenzen-Empfehlungen. Es gibt die Diskussion, ob Richtgagen Standards schaffen, anstatt die unterste Grenze der Honorierung aufzuzeigen. Könntet ihr dazu etwas sagen oder gibt es Evaluierungen?
Janina Benduski: Wir versuchen seit langer Zeit vom Senat eine Auswertung zu bekommen. Was passiert, wenn jemand das Projekt durchführt und fünf Mal die Finanzpläne ändert. Wie sieht es dann mit der Einhaltung der Empfehlungen am Ende bei der Abrechnung aus? Diese Zahlen haben wir so noch nicht. Daher warten wir ganz gespannt, dass es endlich mal einen Überblick gibt, in wieviel Prozent der Projekte die Einhaltung tatsächlich erreicht wurde. 

Was wir an informellen Aussagen haben, ist, dass es eine gewisse Anpassung der Projekte aneinander gibt. Es gibt eine Tendenz, dass es zu einer Art von Einheitslohn wird. Also die Unterschiede zwischen den Projekten sind nicht mehr so stark ausgeprägt, wie sie vorher waren. Viele pendeln sich auf dem Niveau der Honoraruntergrenzen ein und verdienen ähnlicher. Das finden wir auf der einen Seite schön, weil es nicht mehr so eine starke Diskrepanz innerhalb der Szene gibt. Auf der anderen Seite war genau das jetzt der Punkt zu sagen: Ab in die Ausdifferenzierung, und mehr verdienen ist auch ok. 

IG Kultur: Was sind Eure aktuellen Themen, Eure nächsten Vorhaben?
Janina Benduski: Unsere aktuellen Themen sind Fragen wie: Einstiegshonorare, Fortgeschrittenenhonorare, Ausdifferenzierung auch nach Berufsbildern. In unserem letzten großen Treffen haben wir dieses Thema aufgegriffen. Diese Diskussion ist noch nicht abgeschlossen und muss weitergeführt werden. Zudem haben wir als neues Thema, dass in dem Maße, indem mehr Geld in den freien Strukturen fließt und die freien Strukturen auch als zweite Säule der Theaterlandschaft anerkannt werden, auf einmal die Frage auftaucht: Was ist mit den Angestellten in freien Strukturen bzw. wer müsste eigentlich nach dem jetzigen Arbeitsrecht sozialversicherungspflichtig in den freien Strukturen angestellt werden? Das heißt, der Verband wird die Aufgabe haben, die Selbstständigen zu den Angestellten innerhalb der Szene in Verhältnis zu setzten. Wenn man sich das ansieht, kommt man in die absurde Situation, dass zum Teil gerade die größeren Strukturen in der freien Szene verhältnismäßig schlecht ausgestattet sind und verhältnismäßig miserabel zahlen. Dort haben sich die neuen Erkenntnisse eben noch nicht durchgesetzt, während es in kurzfristigen Projekten schneller anwendbar ist. Aber ein konkretes Problem, dem wir uns stellen wollen: Wie bleiben wir in unseren Strukturen frei, in den Inhalten und den Strukturen, und bieten trotzdem wirklich soziale Sicherheit und eine echte Alterssicherung für alle Beteiligten?4  Da die Gesamtgesellschaft darauf zur Zeit auch keine Antwort zu haben scheint, wird die visionäre Antwort wohl mal wieder aus dem Kulturbereich kommen müssen.


(1) Spartenübergreifende Plattform, die sich 2012 gebildet hat, um auf die Fehlentwicklung im Berliner Kulturhaushalt aufmerksam zu machen. http://www.koalition-der-freien-szene-berlin.de  
(2) https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/foerderungsgrundsaetze-der-kulturverwaltung_2018_07_31.pdf 
(3) https://www.berlin.de/sen/kultur/_assets/foerderung/foerderprogramme/spartenuebergreifende-foerderung/empfehlung_honoraruntergrenzen_pdf.pdf 
(4) Weiterführende Informationen zu Honoraruntergrenzen im freien darstellenden Bereich des LAFT Berlin: https://www.laft-berlin.de/honoraruntergrenze.html und des Bundesverbands der freien darstellenden Künste Deutschland: https://darstellende-kuenste.de/de/themen/soziale-lage/diskurs/honoraruntergrenze.html 

 

Janina Benduski ist Mitbegründerin von ehrliche arbeit - freies Kulturbüro, einem Produktionskollektiv für die freien darstellenden Künste. Sie ist Programmdirektorin des Performing Arts Programm des LAFT Berlin und Vorsitzende des Bundesverbands freie darstellende Künste (BFDK) in Deutschland.


Foto: © Mohamed Badarne

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Dieser Artikel ist in der Ausgabe „prekär leben“ des Magazins der IG Kultur in Kooperation mit der Arbeiterkammer Wien erschienen. Das Magazin kann unter @email (5€) bestellt werden. 

 

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