Es geht um soziale Standards

Kulturarbeit ist Arbeit und sollte auch als solche entlohnt werden. Mindeststandards der Entlohnung fehlen jedoch weitgehend, auch wenn die öffentliche Hand fördert. In Berlin gibt es seit 2014 Honoraruntergrenzen, die von Politik und Verwaltung explizit gefördert werden. Warum setzt sich die Verwaltung dafür ein? Wie sieht das in der Praxis aus? Und wie wird das finanziert? Ein Gespräch mit Nora Gatewood-Kurz (Kulturabteilung des Berliner Senats) über Honoraruntergrenzen aus Perspektive der Kulturverwaltung.

IG Kultur: Was war ausschlaggebend, dass sich die Stadt Berlin bzw. der Berliner Senat entschieden hat, in den Fördergrundsätzen Honoraruntergrenzen-Empfehlungen aufzunehmen? 
Nora Gatewood-Kurz: Das Thema Honoraruntergrenzen, Mindesthonorare und Ausstellungshonorare ist für uns subsumiert unter dem Begriff „soziale Standards“. In der aktuellen Legislaturperiode hat das Thema unter Kultursenator Dr. Klaus Lederer und Kultur-Staatssekretär Dr. Torsten Wöhlert sehr an Priorität gewonnen und Eingang in die Richtlinien der Regierungspolitik 2016-2019 gefunden. Im Austausch mit den künstlerischen Verbänden wird das Thema von der Kulturverwaltung bearbeitet. Je nach künstlerischer Sparte finden diese Gespräche in Abständen von ein bis zwei Monaten statt, teilweise mehrmals im Jahr. Zusätzlich gibt es regelmäßige Jour Fixes des Staatssekretärs für Kultur und des Kultursenators mit der Koalition der freien Szene Berlin1 und dem Rat für die Künste.2 Es gibt somit einen sehr regelmäßigen Austausch zwischen Verwaltung, politischer Leitung und den künstlerischen Verbänden, u.a. zu diesem Thema.

Aber grundsätzlich kann die Kulturverwaltung bisher nichts verordnen. Es gibt keinen Regierungsbeschluss oder eine Richtlinie, die für alle Bereiche, Aktivitäten oder Ebenen – also Bezirke, Land, Bund - der Verwaltung stadtweit gilt. Der Kulturbereich in Berlin ist sehr divers. Viele Einrichtungen werden von der Bundesebene gefördert, von Stiftungen, vom Land oder den Bezirken, oder kommen ganz ohne Förderungen aus. Es gibt keine Vereinbarung- außer den gesetzlichen Mindestlohn -, welcher alle diese Ebenen betrifft. Was die Kulturverwaltung eingeführt hat, ist eine Empfehlung für Mindesthonorare, Honoraruntergrenzen und Ausstellungshonorare.

IG Kultur: An eine Empfehlung kann man sich halten oder nicht. Wie wird damit in der Praxis umgegangen? 
Nora Gatewood-Kurz: Wir verweisen auf unserer Internetseite und bei der Antragstellung auf die Empfehlungen für Mindesthonorare, Honoraruntergrenzen und Ausstellungshonorare. Antragstellende sehen also im Moment ihrer Antragstellung, welche Sätze empfohlen sind und in ihren Finanzierungsplänen aufgenommen werden sollen. Auch in unseren Beratungsgesprächen klären wir die Antragsstellerinnen und Antragsteller darüber auf, wie man diese Honorare anwenden soll.
In der Praxis sieht es so aus, dass die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Kulturverwaltung diese Finanzierungspläne vorab auf Anwendung der Untergrenzen prüfen, so gut sie können. In manchen Sparten ist das aufgrund der Beschaffenheit der Honorarordnung einfacher als in anderen. In der bildenden Kunst beispielsweise ist es einfacher, denn die Honorarordnung kommt pro Ausstellung und je nach Anzahl der beteiligten Künstlerinnen und Künstler zur Anwendung. Wenn es eine Ausstellung mit fünf Künstlerinnen ist, dann sind es fünf Positionen mit Ausstellungshonoraren zu je 500 Euro. In Projekten im Bereich Darstellende Künste und Tanz mit vielen Projektbeteiligten, die unterschiedlich viel mitarbeiten und es um Wochen- und/oder Monatssätze geht, kann das komplexer sein. 
Die Kulturverwaltung hat aber mit den Empfehlungen bisher sehr gute Erfahrungen gemacht. Wir merken deutlich, dass die beantragten Projektsummen höher geworden sind. So werden Mittel nicht mehr ganz nach Gießkannenprinzip, dass viele wenig bekommen, zugewendet, sondern der Schwerpunkt liegt wirklich darauf, dass die Projekte im vollen, beantragten Umfang finanziert werden. Seitens der Kulturverwaltung war es uns wichtig, dass wir die Jury entsprechend informieren und die Jury versteht, dass diese Finanzierungspläne Honoraruntergrenzen oder Ausstellungshonorare enthalten. Wir bitten die Jury während des Juryverfahrens auch, die Projektanträge nicht zu kürzen, weil die Projektverantwortlichen dann meistens bei ihren eigenen Honoraren oder jenen, die sie zahlen, kürzen. Da ging es in den letzten Jahren auch sehr viel um Sensibilisierung.

IG Kultur: Wie wirkt sich dieses „weg von der Gießkanne“ aus? Hat sich die Anzahl der geförderten Projekte reduziert? 
Nora Gatewood-Kurz: Nein, das kann man so nicht sagen. Im Kulturhaushalt konnten in den vergangenen Jahren erhebliche Mittelerhöhungen durchgesetzt werdeb. Die ersten Schritte wurden mit dem Haushalt 2014/15 gesetzt, aber ganz konkret wurde es mit den letzten Haushalten 2016/17 und 2018/19. In diesen Jahren konnten u.a. mehr Mittel  vor allem für Projektförderungen in unterschiedlichen künstlerischen Bereichen aber auch in den spartenübergreifenden Programmen in den Haushaltsverhandlungen erreicht werden. Auch der Hauptstadtkulturfonds wurde im Hauptstadtkulturvertrag aufgestockt. Dieser umfasst nun 15 Millionen Euro – und hier können die Honoraruntergrenzen nun ausreichend berücksichtigt werden.
Aktuell werden der freien Szene in Berlins in 2019 knapp  75 Millionen € zugewendet werden. Bei dieser Summe sind wir über mehrere Haushalte und u.a. durch die Einführung neuer und auch mehrjähriger Förderprogrammeange, unter anderem die Spartenoffene Förderung, die Festivalförderung und Erhöhungen in den Bereichen Arbeitsräume und Projekt- und Stipendienförderung. 

IG Kultur: Wir konnten diese Budgetsprünge realisiert werden? Die ersten Erhöhungen fallen mit der Einführung der City Tax in Berlin zusammen. Hat diese eine Rolle gespielt? 
Nora Gatewood-Kurz: Der Rat für die Künste, die künstlerischen Verbände und die Koalition der freien Szene Berlin haben durch ihre kulturpolitische Arbeit die Einführung der sogenannten City-Tax3 aktiv mitgestaltet. Aufgrund der resultierenden Mehrausgaben für die Kultur konnten 2015 zusätzliche Haushaltsmittel im Rahmen eines einmaligen Sonderprogramms für Stipendien ausgeschüttet werden. Seit 2016 ist jährlich das neue Förderprogramm „Spartenoffene Förderung“, welches Reihen, Serien und Festivals fördert ausgeschrieben.  . 

IG Kultur: Das heißt, die Budgetsprünge wurden vor allem über die Berliner City Tax finanziert? 
Nora Gatewood-Kurz: Nein, auch nicht. Es gab ganz reguläre Erhöhungen für Kultur in den Haushalten, die unabhängig von der neuen Bettensteuer realisiert werden konnten. Die City Tax war sozusagen nur die erste Welle, die zu einer erheblichen Erhöhung der Fördermittel für die freie Szene geführt hat. 

IG Kultur: Wenn die City Tax nur ein Faktor in der Gleichung ist, was war dann ausschlaggebend? Die Mittel für die freie Szene wurden in Berlin in den letzten vier Jahren offensichtlich mehr als verdoppelt. Demgegenüber kennen wir Erhöhungen zumeist nur in Größenordnungen, die nicht einmal die Inflation abdecken. 
Nora Gatewood-Kurz: Berlin kommt aus einer Historie der finanziell sehr schwierigen Zeiten. Die Kultur hat in den 1990er und 2000er Jahre große Kürzungen hinnehmen müssen, von denen auch die Künstlerinnen und Künstler stark betroffen waren. Aber Berlin ist eine wachsende Stadt. Berlin geht es seit einigen Jahren finanziell nicht schlecht, man kann fast sagen gut. Aktuell verzeichnet das Land Berlin Haushaltsüberschüsse. 
Aber viel hängt natürlich auch von der aktuellen Regierung ab und welche Prioritäten diese setzt. Kultur und Europa sind Schwerpunktthemen des Koalitionsvertrages und der Regierungsrichtlinien, welche die Kulturverwaltung derzeit umsetzt. In diesem Sinne  geht auch ein Lob an die kulturpolitische Arbeit der künstlerischen Verbände. Diese haben sich in den letzten Jahren immer weiter professionalisiert. Sie informieren die Kulturverwaltung und die Abgeordneten, welche Bedarfe die freien Künstlerinnen und Künstlern haben, wie ihre Arbeits- und Lebensumstände aussehen und welche Forderungen sie haben, um Verbesserungen zu erzielen. Ich denke es war dieser Dreiklang. 

IG Kultur: Gab es Hindernisse, die seitens der Verwaltung überwunden werden mussten? Mit einer Empfehlung für Mindesthonorare, die man online stellt und auf die man aufmerksam macht, ist es ja nicht getan. Es muss sich auch in der Verwaltungspraxis niederschlagen. 
Nora Gatewood-Kurz: Ja natürlich. Das sieht man recht schön bei den Ausstellungshonoraren für die bildenden Künstlerinnen und Künstler. Ausstellungshonorare sind in der bildenden Kunst seit den 1970er und 1980er Jahren immer wieder Thema. Die verschiedenen Akteure, wie BBK (Berufsverband Bildender Künstler*innen), Deutscher Künstlerbund oder die Gewerkschaft Ver.di haben unterschiedliche Modelle entwickelt, wie man Ausstellungshonorare umsetzen könnte. Es ist die Aufgabe der Kulturverwaltung abzuwägen, welches Modell sich im Verwaltungsrahmen auch umsetzen lässt.


Es gab zum Beispiel den Vorschlag, dass man Ausstellungshonorare an die Versicherungssummen der Werke knüpft. In diesem Falle wären die Berechnungsgrundlagen sehr komplex geworden. Potentiell könnte eine solche Verknüpfung zu einer Verzerrung der Preise führen, etwa wenn eine Nachwuchskünstlerin, um ein höheres Ausstellungshonorar zu bekommen, ihre Werke eigentlich zu teuer ansetzt. Dann hängen die Bilder in einer kommunalen Galerie, werden aber nicht verkauft. Um solche Verzerrungen zu vermeiden und ein einfaches und übersichtliches Modell zu entwickeln, dass die Kulturverwaltung auch wirtschaftlich umsetzen kann, haben wir gemeinsam mit dem BBK Berlin e.V. recht unkomplizierte Ausstellungshonorare entwickelt. Die Ausstellungshonorare sind je nach Einzelausstellung, kleiner Gruppenausstellung oder großen Gruppenausstellung gestaffelt. Aktuell erhalten Künstlerinnen und Künstler für eine Einzelausstellung ein Ausstellungshonorar von 1.500 Euro. Das ist rein für die Teilnahme, nicht Transport, Produktion oder die Beteiligung an Workshops oder Talks. Bei einer Ausstellung bis zu 10 KünstlerInnen erhalten Beteiligte 500 Euro und bei über 10 KünstlerInnen je 250 Euro. Die Ausstellungsvergütung wurde 2016 das erste Mal eingeführt und musste auch entsprechend im Haushalt des Landes Berlin dotiert werden. 

Eine große Herausforderung war, wenn man sich die große, breite und diverse Landschaft der bildenden Kunst in Berlin ansieht, die Frage: Wo setzen wir denn eigentlich an? Es gibt so viele Einrichtungen, Ausstellungshäuser, Projekträume der freien Szene, Initiativen, Museen, kommunale und private Galerien etc. Ziel der Maßnahme war es nicht, dass Ausstellungshonorare als Exzellenzförderung verstanden werden, sondern, dass die Honorare in die Breite wirken. Somit hat die Kulturverwaltung sich im Anschluss an die Gespräche mit dem BBK Berlin e.V. und auch den diversen Akteuren der Szene in den Jour Fixes Bildende Kunst entschlossen, dass wir bei den kommunalen Galerien in Berlin anfangen, die auf Bezirksebene organisiert sind. Berlin hat 12 Bezirke und etwas mehr als 30 kleine kommunale Galerien, die über die ganze Stadt verteilt sind. Das war uns wichtig, um nicht nur im Zentrum zu fördern. Eingerichtet wurde 2016 ein Topf von vorerst 300.000 Euro, auf den die kommunalen Galerien für die Zahlung von Ausstellungshonoraren zugreifen konnten. Das Programm richtete sich zuerst nur an bildende Künstlerinnen und Künstler, die in Berlin leben und arbeiten, also in Berlin gemeldet sind. Wir haben relativ schnell gemerkt, dass dieses Programm ausgeweitet werden sollte für alle Künstlerinnen und Künstler, die in den kommunalen Galerien ausstellen. Es war nicht nachvollziehbar, wenn neun von zehn Künstlerinnen Ausstellungshonorare erhalten und die eine Künstlerin, die nicht in Berlin lebt und arbeitet dann nicht. Deswegen haben wir das Programm inhaltlich ausgeweitet und die Mittel erhöht. Seit 2018 stehen dafür 400.000 Euro zur Verfügung. 
Aber die zentrale Herausforderung war, wo fängt man eigentlich an. Für die Verwaltung ist wichtig, dass wir zum einen im Austausch mit der Szene sind und die Szene verstehen, zum anderen dass wir Partner haben, mit denen wir in solchen Programmen zusammenarbeiten können. Hilfreich bei den kommunalen Galerien war, , dass sie sich ineine eigene Arbeitsgruppe zusammengeschlossen haben,  in der sie das Programm weiterentwickeln. Etwa bei Fragen wie: Wofür werden Ausstellungshonorare gezahlt? Zählt beispielsweise Performance als „Werk“ im Rahmen der Ausstellungsvergütung oder nicht? Und welche weiteren Ausstellungsräume sollen aufgenommen werden? Der Bezirk Mitte hat beispielsweise beantragt, zwei neue Ausstellungsräume dem Förderprogramm hinzuzufügen, eine alte Klosterruine mitten in der Stadt und ein ehemaliger Bärenzwinger. Sollen diese aufgenommen werden oder nicht? Damit beschäftigt sich die Arbeitsgruppe. Es ist ein Prozess, der ganz gut funktioniert, weil sie sich abstimmen können und wissen, die Mittel sind endlich. Trotzdem müssen sie diese Themen verhandeln und zu einem Ergebnis kommen. 

IG Kultur: Die Ausstellungshonorare gibt es somit seit zwei Jahren, die Honoraruntergrenzen seit gut vier Jahren.  Wir fällt ihre Zwischenbilanz aus? 
Nora Gatewood-Kurz: Ich würde sagen sehr gut. Wir bekommen sehr positives Feed-Back. Über das Programm Ausstellungshonorare erreichen wir jährlich knapp 650 Künstlerinnen und Künstler. Darüber hinaus sind nun selbstverpflichtend viele andere Einrichtungen dabei, Ausstellungshonorare zu zahlen. Das ist eine große Verbesserung. Wir wollen das Programm in den kommenden Jahren evaluieren und überlegen, wie wir mit anderen Einrichtungen wie den Ausstellungshäusern, Museen und weiteren Akteuren auf Landes- und Bundesebene weiter kooperieren können. 
Für die Honoraruntergrenzen im Bereich darstellende Kunst haben wir ebenfalls sehr gutes Feed Back. Diese werden vom LAFT4 weiterentwickelt, dort, wo es sozusagen manchmal quietscht. Weiter ausdifferenziert  werden die Monatssätze hin zu Wochen- und Tagessätzen. Auch das Thema Qualifikation wird diesbezüglich berücksichtigt. 
Wir sind auch im regen Austausch mit dem Netzwerk freie Literaturszene in Berlin. Diese haben gerade eine neue Honorarordnung verabschiedet, die wir jetzt ebenfalls in die Empfehlungen übernehmen werden. Autorinnen und Autoren sollen für Lesungen und ähnliches nach einer Honorarordnung vergütet werden. Der Bereich, der noch ein bisschen hinterherhinkt, ist meiner Ansicht nach der Bereich Musik. Hier sind wir im Austausch mit den künstlerischen Verbänden, aber hier müssen die Verbände sich erst einmal selber damit auseinandersetzen, wie sie dies angehen wollen. 
Man merkt aber auf jeden Fall, es bewegt sich etwas. Künstlerinnen und Künstler haben mehr Mut, Honorare einzufordern. Gerade im Bereich bildende Kunst finde ich das super wichtig. Da werden oft die Ausstellungsmacher*innen, oder andere, die nicht direkt am künstlerischen Prozess beteiligt sind zuerst bezahlt nicht aber die Künstlerin oder der Künstler, um deren Arbeit es ja eigentlich geht. Hier findet gerade langsam eine Verschiebung statt. Künstlerinnen und Künstler haben den Mut zu sagen: Ja, ich mache gerne bei der Ausstellung mit. Zahlt ihr denn auch Ausstellungshonorare? 

IG Kultur: Stichwort: Evaluierungen. Gibt es Daten, auf die sie aufbauen können – etwa, ob die Honoraruntergrenzen und Ausstellungshonorare Effekte zeigen? 
Nora Gatewood-Kurz: Dieses Jahr gab es eine große Studie vom IFSE Institut zur Situation der bildenden Künstlerinnen und Künstlern in Berlin.5 Die Durchschnittseinkommen aus der rein künstlerischen Arbeit betrugen etwa 12.000 Euro bei Männern und knapp 8.000 Euro für Frauen. Aber für 80% der Künstlerinnen und Künstler ist ihre Kunst nach wie vor ein Verlustgeschäft. Es ist eine wichtige Studie, die auf die Einkommens- und Lebenssituation von Künstlerinnen und Künstlern in Berlin eingeht und vor allem die erste, die explizit auf die Situation der Künstlerinnen fokussiert war. Es gibt also keine Vergleichsdaten, die man sich ansehen könnte. Das Ausstellungshonorar und die 400.000 Euro, die an etwa 650 Künstlerinnen und Künstlern jedes Jahr gehen, ist ein tolles Programm und ein wichtiger erster Schritt. Aber in Berlin leben geschätzte 8.000 bildende Künstlerinnen und Künstler. Davon stellen vielleicht nicht alle regelmäßig aus oder arbeiten regelmäßig. Aber man sieht, wie viel größer der Bedarf allein in der Bildenden Kunst sein könnte.
 

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(1) Die Koalition der freien Szene Berlin ist ein spartenübergreifender Zusammenschluss verschiedener Netzwerken, Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen, die sich 2012 gegründet hat, um auf die eklatante Fehlentwicklung im Berliner Kulturhaushalt aufmerksam zu machen. http://www.koalition-der-freien-szene-berlin.de
(2) Der Rat für die Künste Berlin vertritt als gewähltes unabhängiges Gremium die Berliner Kultur. Er berät über alle anstehenden kulturellen Fragestellungen, versteht sich als Vermittler zwischen Politik und kultureller Praxis und gibt Anstöße für zukünftige Entwicklungen im Interesse der Kultur in der Stadt und der in ihr lebenden Menschen. http://www.rat-fuer-die-kuenste.de
(3) Die Berliner City Tax ist eine Übernachtungssteuer für private Übernachtungen und wir von den Hotels seit 1.1.2014 eingehoben. Sie beträgt aktuell 5 Prozent des Netto-Übernachtungsprieses, ohne Umsatzsteuer und ohne Entgelte auf andere Dienstleistungen wie Minibar, Sauna- oder Wellnessbereich. Besteuert werden nur private Übernachtungen, begrenzt auf einen zusammenhängenden Übernachtungszeitraum von 21 Tagen.
(4) Landesverband freie darstellende Künste Berlin e.V. (LAFT) – siehe auch Interview mit Janina Benduski vom LAFT Berlin „Fair Pay ist möglich“; 
(5) IFSE - Institut für Strategieentwicklung (2018): Studio Berlin III. Situation bildender Künstler*innen und Gender Pay Gap. Online abrufbar unter: http://www.ifse.de/pressespiegel-und-neuigkeiten/einzelansicht/article/studio-berlin-iii.html


Nora Gatewood-Kurz arbeitet für die Kulturabteilung des Land Berlins (Senatsverwaltung für Kultur und Europa) als Koordinatorin im Bereich „Förderung von Künstlerinnen, Künstlern, Projekten und freien Gruppen“.

Foto: Flo Karr on Unsplash

 

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