Corona-Entschädigungen endlich auf Mindestniveau? Eine Bestandsaufnahme zum Status Quo

Fast täglich sind wir mit neuen Ankündigungen und Nachbesserungen der bestehenden Unterstützungsfonds konfrontiert. Nun soll ein neuer Künstler*innen Fonds geschaffen werden, der Überbrückungshilfen an selbständige Künstler*innen vergibt. Noch bleibt abzuwarten, wie sich die aktuellen Ankündigungen materialisieren, es sieht aber ganz danach aus, als könnten zumindest große Teile der Kunst und Kultur, viele Künstler*innen und Kulturschaffende aufatmen ‒ zumindest bis in den Herbst. Eine Bestandsaufnahme des Kulturrat Österreich zum Status Quo.

Ankündigungen lassen aber Fragen offen

In den vergangenen Tagen gab es einige Antworten auf die Herausforderungen durch die derzeitige Krise für den Kunst- und Kulturbetrieb: im Hinblick auf die Umsetzung der Öffnungsschritte wie auch in finanzieller Hinsicht. In beiden Fällen ist es noch zu früh für eine detaillierte Bewertung, auch weil einiges noch im Stadium der Ankündigung verbleibt, Rechtsgrundlagen wie Richtlinien noch fehlen. Im Folgenden widmen wir uns den Entschädigungen:
 

Überbrückungsfonds für Künstler*innen (SVS)

Ankündigung vom 28.5.: Künstler*innen sollen einen Pauschalbetrag von 1.000,- pro Monat für sechs Monate bekommen ‒ höhere einkommensbezogene Beträge stehen offenbar nicht zur Diskussion. Da die Abwicklung durch die SVS durchgeführt wird, ist davon auszugehen, dass ausschließlich in der SVS versicherte Künstler*innen davon profitieren werden. Dieser Fonds soll eine eigene gesetzliche Grundlage bekommen, die voraussichtlich Ende Juni in Kraft treten wird. Erste Auszahlungen wurden für Juli in Aussicht gestellt. Anspruchsvoraussetzungen (Vorliegen einer Notlage) sollen erst im Nachhinein geprüft werden.
Ob es sich um eine Entschädigung ab Juli oder rückwirkend ab Mitte März handelt, wie es um eine vorstellbare Gegenrechnung etwa zum Covid-19-Fonds (KSVF) steht, ist bislang offen. Dasselbe gilt für die nach wie vor angekündigte Phase 2 des Covid-19-Fonds (KSVF).

Härtefallfonds (WKO) ‒ neue Regeln

Ankündigung vom 27.5.: Alle Anspruchsberechtigten sollen zumindest 1.000,- pro Monat für bis zu 6 Monate ausbezahlt bekommen, zusammengesetzt aus dem schon bisher geltenden Mindest-Pauschalbetrag von 500,- plus einem so genannten "Comeback-Bonus" von nochmal 500,-. Die Höchstsumme beträgt neu 15.000,-. Der Antragszeitraum wird auf sechs Monate ausgeweitet ‒ wählbar innerhalb eines Vergleichszeitraums von neun Monaten. Der Kreis der Anspruchsberechtigten soll erneut ausgeweitet werden ‒ noch warten wir aber auf die Umsetzung der zuletzt beschlossenen Gesetzeslage. Anspruchsberechtigt bleiben jedenfalls EPUs (Neue Selbstständige inkludiert), Kleinstunternehmen und freie Dienstnehmer*innen. Dazu kommen sollen zeitweise Beschäftigte und mehrfach geringfügig Angestellte, so sie im Monat über die Geringfügigkeitsgrenze kommen. Zuletzt neu angekündigt sollen auch geringfügig Beschäftigte antragsberechtigt sein, zumindest wenn sie über eine laufende Pension sozialversichert sind.

NPO-Fonds

Der Unterstützungstopf für gemeinnützige Vereine und Betriebe ist derzeit (wie seit Mitte März) in Verhandlung, eine eigene gesetzliche Grundlage wird aber voraussichtlich am 4. 6. die letzte parlamentarische Hürde nehmen. Öffentliche Ankündigungen zur Ausgestaltung der Richtlinien, auch zu Förderhöhen, Anspruchsvoraussetzungen, möglichen Verknüpfungen von Eigenfinanzierungsanteil und Entschädigungszahlung sind praktisch nicht vorhanden. Als Entschädigungszeitraum sind auch hier vorerst sechs Monate angekündigt.

Fixkostenzuschuss, Stundungen

Nach langer Verhandlung wurde diese Woche die Richtlinie zum Fixkostenzuschuss für Unternehmen (von EPU bis Großunternehmen) veröffentlicht. Die Anforderungen sind nicht ganz einfach, aber doch auch für manche im Kunst- und Kultursektor nutzbar, entsprechende Finanzkraft vorausgesetzt.

Die unterschiedlichen Möglichkeiten von Stundungen (von Einkommenssteuer bis Sozialversicherungsbeiträge bis Kreditraten) haben sich zuletzt kaum geändert und finden hier nur aus Gründen der Vollständigkeit Erwähnung. Brauchbar sind diese Möglichkeiten vor allem für jene, die durchtauchen können oder realistische Chancen auf Entschädigungen haben. Anschauen lohnt sich jedenfalls.

Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit

Angesichts der langsamen Entwicklung der Entschädigungsfonds standen viele Vereine und Betriebe im Kunst- und Kultursektor schon lange vor der Entscheidung zwischen Kündigung oder Kurzarbeit. Letzteres kam nur in wenigen Fällen infrage, da kontinuierliche Anstellungsverhältnisse als Voraussetzung der Kurzarbeit im ganzen Sektor die Ausnahme sind. Arbeitslosigkeit war entsprechend oft die Folge, zumindest dort, wo überhaupt ein Zugang zu Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung möglich war. Entsprechend enorm ist der Anstieg der Arbeitslosigkeit im Kunst- und Kultursektor. Mit der stufenweisen Öffnung des Kunst- und Kulturbetriebs wird es zum einen notwendig sein, jene zu unterstützen, die mit ihrem individuellen Einkommensmix aus unselbstständigen und selbstständigen Tätigkeiten vor der Entscheidung stehen, Arbeitslosengeld zurückzuzahlen, um wieder tätig sein zu können, zum anderen wird man sehr genau schauen müssen, wo weiterhin Geld fehlt, um auch Anstellungen wieder zu finanzieren.

Weitere Unterstützungen

In den vergangenen Monaten wurden diverse Unterstützungstöpfe etabliert, oft allerdings schleppend. Schnell reagiert haben die Verwertungsgesellschaften, deren weitere Unterstützung nun auch endlich neu strukturiert und an die Möglichkeiten der Entschädigung des Bundes angepasst werden kann. Ähnliches gilt für die verschiedenen Länderprogramme, wobei hier Arbeitsstipendien als Unterstützungsmöglichkeiten zur Fortführung der künstlerischen Arbeit hervorzuheben sind. Einen Überblick gibt es bei euren Interessenvertretungen, aber auch auf den Seiten des Kunstministeriums:

Fazit?

Noch bleibt abzuwarten, wie sich die aktuellen Ankündigungen materialisieren, es sieht aber ganz danach aus, als könnten zumindest große Teile der Kunst und Kultur, viele Künstler*innen und Kulturschaffende aufatmen ‒ zumindest bis in den Herbst. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass aus dem „Großteil“ ein “alle“ wird. Und dass wir alle wieder arbeiten können.

 

 

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Der Kulturrat Österreich ist der Zusammenschluss der Interessenvertretungen von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden. Gemeinsam vertreten diese IGs rund 5500 Einzelmitglieder, 39 Mitgliedsverbände und deren Mitglieder, 700 Kulturinitiativen sowie 14 freie Radios.

Mitglied im Kulturrat Österreich sind: ASSITEJ AustriaBerufsvereinigung der Bildenden Künstler ÖsterreichsDachverband der FilmschaffendenIG Bildende KunstIG Freie TheaterarbeitIG Kultur ÖsterreichÖsterreichischer MusikratIG Übersetzerinnen ÜbersetzerVerband Freier Radios Österreich und VOICE - Verband der SprecherInnen und DarstellerInnen.

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