Während Österreich mit engelsgleicher Geduld auf die Bildung einer neuen Regierung wartet und die ersten Wahlversprechen über Bord geworfen werden, sei noch einmal folgendes in Erinnerung gerufen: Österreich braucht endlich wieder oder erstmals eine Kulturpolitik, die im Selbstverständnis, dass Kultur nicht nur an den Polen Tradition und Kulturindustrien stattfindet, Rahmenbedingungen schafft, die gegen eine Musealisierung und Eventisierung konkrete
In der aktuellen Radiosendung "Bewegungsmelder Kultur" bringen wir altbekannte, aber immer noch umkämpfte Forderungen von Frauen im Kulturbetrieb. In \\\"Alles was aus dem Rahmen fällt\\\" hört ihr einen Zusammenschnitt einer Präsentation des Buches bzw. der Studie \\\"Creating the Change\\\" von Sabine Benzer, die sie am 16. November im Zuge einer von fiftitu% veranstalteten Podiumsdiskussion gehalten hat. Von den Sputniks gibt es wie immer Süßes und Saures.
Studie der IG Kultur über "Fördersummen Stadt/Land/Bund – „etablierte Institutionen“ und „freie Szene“ im Bereich Bildende Kunst im Vergleich"
Das Thema der Landeskulturkonferenz 2006 war „Kunst/Kultur und Arbeit“. Näher beleuchtet wird der Sektor der Kreativwirtschaft, der immer mehr zu einem neuen Hoffnungsfeld der Wirtschaftspolitik wird. Beschwört der Begriff Kreativindustrie wohltuende Gedanken an das große Geld herauf, zeigt sich in der Realität, dass die Situation auf dem kulturellen Arbeitsmarkt immer prekärer wird: es gibt immer weniger fixe Jobs und Vollarbeitsplätze.
Das Besondere an der Lateinamerika-Berichterstattung der NZZ ist vor allem zweierlei: Es vergeht erstens kaum ein Tag, an dem nicht über politische Geschehnisse vom Subkontinent berichtet wird. Diese tagespolitische Aufmerksamkeit ist, verglichen mit deutschen oder gar österreichischen Tageszeitungen, einzigartig. Wie aber über Lateinamerika berichtet wird, darin liegt die zweite Besonderheit. Denn die NZZ ist auf erfrischende Weise einem Prinzip verpflichtet, das eigentlich dem Alternativmedienbereich zugerechnet wird: dem Standpunktjournalismus.
„Europa“ wächst zusammen, zumindest langsam. Die Menschen, die noch vor einigen Jahren darbend ihr Dasein in „stalinistischen Terrorregimen“ fristeten, haben nun endlich ein Leben im „prosperierenden Gebiet liberaler Demokratie“ errungen. Doch ist „Europa“ bzw. die Europäische Union wirklich dieses zivilgesellschaftliche Friedensprojekt, welches den Menschen in Bulgarien und Rumänien einen höheren Lebensstandard ermöglichen wird, oder verbergen sich auch andere Interessen hinter dem Eintritt in die Galaxie der glänzenden europäischen Sterne?
Weltweit machen immer mehr Leute ihre eigenen Medien. Die Gründe sind in allen Mediengesellschaften dieselben: Weil bei den kommerziellen Medien genau das drin ist, was draufsteht. Weil die „öffentlichen“ unter Ausschluss der Öffentlichkeit operieren. Weil sie es satt haben, von oben herunter angeredet zu werden – missrepräsentiert, ignoriert oder einfach für blöd verkauft.
Unter dem Namen Kunstfreiheit.ch lancierten wir Anfang Oktober einen offenen Brief an den Justizminister der Schweiz, Christoph Blocher, und die aktuell mit der Revision des Urheberrechts (UHR) befassten ParlamentarierInnen. Unterstützt von 40 prominenten ErstunterzeichnerInnen bringen wir die Einschätzung zum Ausdruck, dass die Neugestaltung des UHR nicht die Interessen der aktuell produzierenden, professionellen KünstlerInnen berücksichtigt.
Wir haben versucht, durch logbuch-artige Versatzstücke ein subjektives Szenario über Kulturarbeit in der EU zu kreieren. Das ist misslungen – auf dem gegebenen Textraum bleiben es nur einzelne Aspekte, die nicht das erstrebte schizophrene Gesamtbild reflektieren können.
Kulturpolitik muss die finanzielle Sicherung der autonomen und freien Kulturarbeit als prioritären Belang behandeln, damit Reflexion und Aufwertung der Subjektivität und nicht die bloße Reproduktion der vorhandenen Strukturen gefördert werden.
Da sich die große Politik als weitgehend resistent gegen Empörung erwies, kehrten die ProtagonistInnen zu ihren je eigenen Baustellen zurück, die Kulturschaffenden und KünstlerInnen etwa zum ewigen Dauerbrenner der adäquaten Verteilung staatlicher Fördermittel.
Nach dem österreichischen Versammlungsgesetz – wie viele andere Grundrechte auch in langwierigen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen erkämpft – ist eine staatliche Genehmigung für die Durchführung einer Versammlung nicht erforderlich. In §2 Versammlungsgesetz findet sich lediglich eine „Anzeigepflicht“, was bedeutet, dass der/die Veranstaltende die Abhaltung einer politischen Kundgebung oder Demonstration, welche nicht gegen bestehende Strafgesetze verstößt, 24 Stunden vorher bei der zuständigen Sicherheitsbehörde bekannt geben muss.