Politik

Angesichts des neuen Asyl- und Fremdenrechtes, angesichts eines zu erwartenden schmutzigen Wahlkampfes stellt sich die Frage, was diejenigen zu tun gedenken, die eh immer schon meinen, dass Hetze und Xenophobie zu bekämpfen wären.
Wenn sich der fiktive Film „dokumentarisch” gebärdet, sind meist gezinkte Karten im Spiel. Im folgenden drei Beispiele von Filmen, die mittels der Bezugnahme auf „Wahre Geschichten” auf Überwältigung der Rezipienten zielen.
„Artikel 7 – Unser Recht!“, die Fernsehgeschichte über den Ortstafelstreit in Kärnten erhielt mit der anstandslosen Endabnahme des TV-Masterbandes die offizielle Zustimmung des ORF und in der Folge die letzte Förderrate überwiesen. Thomas Korschil, Eva Simmler (Regie) und Johannes Rosenberger (Produzent) konnten sich freuen, auch über den kurz später kommunizierten Sendetermin. Doch dann kam alles anders.
Am Anfang des so genannten Dokumentarfilmbooms steht der Erfolg von Michael Moore. Zuerst „Bowling for Columbine“, vor allem aber seine populistische Bestandsaufnahme der Folgen des Terroranschlags vom 11. September, „Fahrenheit 9/11“. Schon die Filme Moores – und eine Reihe von anderen USPolit- Dokus wie etwa die Filme von Robert Greenwald oder von Eugene Jarecki – reagieren auf ein mediales Defizit: auf den Umstand, dass für liberale Ansätze im Mainstream der US-Medien (und damit sind vor allem die großen TV-Stationen gemeint) der Platz eng wurde, sodass man auf alternative Vertriebskanäle – ob im Kino oder auch im Internet – ausweichen musste.
„Das Rundfunkgesetz sowie die entsprechende Rechtssprechung verpflichtet den ORF im Bezug auf alle seine Sendungen zur Objektivität. Der genannte Film widerspricht diesem Grundgesetz in einigen Aspekten deutlich und darf daher aus rechtlichen Gründen nicht ausgestrahlt werden.“ So lautete die Begründung, mit der Franz Grabner, Leiter der ORFKultur Dokumentarfilmredaktion, Ende letzten Jahres die Zensur des Films „Artikel 7 - unser Recht!“ durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich rechtfertigte.
Die Podiumsdiskussion „15 Jahre IG Kultur. Was bleibt?“ zog nicht nur eine Bilanz über die letzten 15 Jahre österreichischer Kulturpolitik, schon in der Einstiegsrunde wurde der Begriff der „Kulturnation“ angerufen und in seinen Bedeutungen analysiert.
Kulturförderung ist eine der Aufgaben des Staates, ist also in keiner Weise als karitative Zuwendung zu verstehen. Kulturpolitik an sich stellt jedoch nicht nur die Rahmenbedingungen, sondern sie ist auch als Ergebnis von politischen Auslegungs- und Aushandlungsprozesse zu verstehen. Die Rechtsnormen der Verfahrensstandards stellen ein Grundgerüst für Subventionsverfahren, Zembylas legte den Schwerpunkt seiner Untersuchung auf die Qualität der Förderungspraxis,
Der 6te Sinn, ein partizipatives Kulturprojekt organisiert von der IG Kultur Wien, hat ein Experimentierfeld mit hohen Ansprüchen eröffnet: Kulturinitiativen, KünstlerInnen, soziale Initiativen sowie Gewerbetreibende des sechsten Bezirkes sollten in einen Prozess der Auseinandersetzung versetzt werden. Die alte Losung von der „Kultur für alle“ sollte von einer Praxis der „Kultur von allen“ abgelöst und nicht der kleinste gemeinsame Nenner gefunden werden.
Am Beispiel des Rauchens lässt sich gut zeigen, wie das wohlfahrtsstaatliche System, das in Bezug auf die Krankenversicherung die Beiträge am Einkommen orientiert hat, langsam abgelöst wird durch das Modell einer „versicherungsmathematischen Gerechtigkeit“ (Schmidt-Semisch), die Gerechtigkeit an den Risiken ausrichtet. Hier findet eine Umcodierung von Begriffen wie Gerechtigkeit und Solidarität statt.
Traditionell war es die Sozialdemokratie, die Gerechtigkeit nicht nur als Ziel proklamierte, sondern auch zur Maxime ihres politischen Handelns machte. Das ist bloß noch Geschichte.
Wer glaubt, der Republik könne nach Ablauf des staatlichen Jubeljahres keine Fortsetzung des rot-weiß-roten Hurra-Getöses zugemutet werden, sollte besser für ein nochmaliges Ansteigen der Emissionswerte gewappnet sein. Am 1. Jänner 2006 übernimmt Wolfgang Schüssel – so schreibt es das Rotationsprinzip der Staatengemeinschaft vor – den Ratsvorsitz der Europäischen Union. Der rechtskonservativen Kanzlerpartei eröffnet sich dann sechs Monate lang die Möglichkeit, ihr Hegemoniebestreben territorial erheblich auszuweiten.
Für manche von uns KulturproduzentInnen käme es gar nicht in Frage, auf Dauer einen festen Job in einer Institution haben zu wollen, höchstens für ein paar Jahre. Dann müsste es wieder etwas anderes sein. Denn ging es bisher nicht immer wieder auch darum, sich nicht auf eine Sache festlegen zu müssen, nicht auf eine klassische Berufsbezeichnung, mit der ganz viel ausgeblendet wird; sich nicht einkaufen zu lassen und dadurch viele leidenschaftliche Beschäftigungen aufgeben zu müssen? War es nicht wichtig, sich nicht den Zwängen einer Institution anzupassen, um die Zeit und Energie zu behalten, die kreativen und eventuell politischen Projekte machen zu können, an denen das eigene Herzblut hängt?