Noch ist ein geringfügiger Zuverdienst zu Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe möglich. Damit soll ab 2026 Schluss sein. Eine gesetzliche Korrektur ist noch möglich: Der Sozialausschuss im Parlament tagt am 3.12.2025, Nationalrat- und Bundesratssitzung folgen noch im Dezember. Wie ihr das Anliegen unterstützen und euch für eine Beibehaltung der Zuverdienstmöglichkeit am AMS einsetzten könnt, erfahrt ihr in dieser Toolbox des Kulturrat Österreich.