Sabotage am Arbeitsmarkt: Das Zuverdienstverbot zum Arbeitslosengeld ist eine Kampfansage an Kunst und Kultur

Das Ende der Möglichkeit zum Zuverdienst zu AMS-Geldleistungen fördert Armut, verhindert Erwerbstätigkeit und trifft insbesondere Frauen sowie alle in prekärer Arbeit. Apropos: Kunst und Kultur! Erwerbsbiografien in Kunst und Kultur sind vor allem eines: vielfältig. Die soziale Lage (Wetzel et al. 2018; Unger et al. 2024): verheerend. Die Armutsgefährdung unter Künstler*innen ist fünfmal so hoch wie unter den Erwerbstätigen insgesamt. Erwerbslose Phasen gehören ebenso typisch zur Berufsrealität in Kunst und Kultur wie Peaks mit überbordenden Arbeitszeiten und ein Zusammenspiel unterschiedlicher Erwerbsformen.

AMS Zuverdienstverbot

Ein Spielfilm muss mit wenigen Wochen Drehzeit auskommen. Ein Konzert dauert einen Abend, ebenso eine Lesung oder ein Artist Talk – und findet logischerweise nicht fünf Tage die Woche für dieselbe Veranstalter*in statt. Das Einsprechen von Werbejingles sorgt für tageweise Beschäftigung. Community Outreach und Content Creating laufen auf Hochtouren während Festivals, manchmal geht es anschließend vielleicht noch geringfügig weiter. Eine Lehrveranstaltung an einer Kunstuniversität geht über ein Semester, vielleicht zwei. Andere Jobs finden parallel statt. Schauspieler*innen oder Kamerapersonen mit zehn bis 15 Beschäftigungsverhältnissen im Jahr sind sehr gut beschäftigt – aber noch lange nicht lückenlos angestellt. Übergänge sind nicht immer fließend. Mal handelt es sich um Anstellungen, dann wieder um selbstständige Tätigkeit. Wem es hier gelingt, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erreichen, hat vermeintlich das große Los gezogen – scheitert dann allerdings schnell an der Definition von Arbeitslosigkeit. Und dazu zählt seit 1.1.2026 auch, dass keine geringfügige Tätigkeit bestehen darf. Nur 100 % arbeitslos ist möglich. Wtf?! 


Alte Probleme am AMS

Das AMS fokussiert schon aus historischen Gründen auf unselbstständige Arbeit. Sobald selbstständige Tätigkeiten (oder auch andere sozialversicherte Erwerbseinkommen) dazukommen, wird es kompliziert. Die Einführung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ab 2009 hat das nicht besser gemacht, im Gegenteil: Damit einher ging die Einführung der Pflichtversicherungsklausel (sobald eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung vorliegt, liegt keine Arbeitslosigkeit mehr vor). Klingt auf den ersten Blick vielleicht verständlich, ist aber ein Problem, wenn es keine Möglichkeit gibt, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit auf Zeiträume vor, während oder nach einem AMS-Bezug abzugrenzen. Warum? Folgt nach einer Arbeitslosigkeit nämlich ein größeres selbstständiges Einkommen und die selbstständige Tätigkeit bestand bereits zuvor, dann folgt bei Überschreiten der Versicherungsgrenze eine rückwirkende Einbindung in die Pflichtversicherung – und zwar durchgehend. Und das wiederum führt zu einer Rückforderung von AMS-Geldleistungen, weil rückwirkend eben doch eine Pensionsversicherung vorliegt in der vermeintlichen Zeit der Arbeitslosigkeit. 

Zwischenzeitlich eingeführte Versuche, dieser Regelung praxisorientierte Lösungen entgegenzusetzen (z.B. Ruhendmeldung) sind jeweils so eng konzipiert, dass sie immer nur für wenige nutzbar sind. Eine sinnvolle Abgrenzungsmöglichkeit von selbstständigen Einkünften auf Teile des Kalenderjahres gibt es bislang nur beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld, um die Einhaltung von Zuverdienstgrenzen nachzuweisen.
 

Ausnahmen vom Zuverdienstverbot

Seit Jahresbeginn 2026 heißt es also: Wer ein geringfügiges Einkommen hat, gilt nicht als arbeitslos. Lediglich fünf Ausnahmen kennt das Arbeitslosenversicherungsgesetz, allesamt unzureichend, zum Teil auch zeitlich befristet: Dem Grunde nach entweder für Personen, die ununterbrochen (zumindest 26 Wochen lang ohne auch nur einen Tag Unterbrechung) parallel zu einer vollversicherten Tätigkeit auch geringfügig erwerbstätig waren (und weiterhin sind!), oder für jene, die bereits ein Jahr Arbeitslosengeld (und Notstandshilfe) hinter sich haben. Selbst Aus- und Fortbildungen des AMS (auch jene mit Praktikum oder Arbeitsbeginnphasen mit geringfügiger Beschäftigung) sollten ursprünglich dem Zuverdienstverbot unterliegen – das wurde erst im Dezember 2025 korrigiert.
 

Erwerbsrealitäten aus Kunst und Kultur sind hier kaum abgebildet. Erschwerend kommt hinzu, dass die Vorgaben aus den Ausnahmenregelungen nicht am Datum des Arbeitslosengeldantrags hängen, sondern am Zeitpunkt der jeweils letzten erfüllten Anwartschaft. Personen mit langfristigen Beschäftigungen und Phasen der Arbeitssuche dazwischen werden hier nicht rechnen müssen; jene mit vielfältigen Erwerbstätigkeiten und komplexen Zeitläufen dagegen werden sich in AMS-Mathematik üben müssen oder Überraschungen erleben.


Geringfügige Einkommen in Kunst und Kultur

In aller Kürze: Geringfügige Tätigkeiten sind ein typischer und essenzieller Bestandteil von – tendenziell ohnehin niedrigen – Erwerbseinkommen in Kunst und Kultur. Einzelne Drehtage beim Film, Aufführungsabende am Theater, Performance, Lesung oder Konzert: Sie alle erfordern kontinuierliche Arbeit (Proben, Recherchen, Projektentwicklung usw.), finden aber nur punktuell bezahlt statt. Und last not least, geringfügige Tätigkeiten sind ein entscheidender Arbeitsmarkt. Wer im Feld nicht präsent ist, wer einen Job, einen Auftritt, einen Auftrag ablehnt, gerät schnell aus dem Blickfeld für auch zukünftige Engagements, landet am Abstellgleis. Kurzer Exkurs: Auch für mehrfach geringfügig Beschäftigte enthalten die neuen Regelungen seit 1.1.2026 neue Gemeinheiten – dafür ist hier aber nicht der Platz. 

Dieses Zuverdienstverbot trifft aber nicht nur die Auftrag- und Arbeitnehmer*innen, sondern auch die Auftrag- und Arbeitgeber*innen: Festivals oder Museen, die bei manchen Jobs auf Geringfügige angewiesen sind; Literaturhäuser, die Autor*innen für einzelne Lesungen einladen; (Kultur-)Zeitschriften, die Rezensionen beauftragen u.a.m. Sie alle werden an Grenzen stoßen, die Personen ihrer Wahl zu engagieren, wenn diese zum falschen Zeitpunkt auf Arbeitslosengeld angewiesen sind.


Wie kam es überhaupt zum Zuverdienstverbot?
 

Bekanntermaßen reitet die ÖVP schon lange gegen soziale Absicherung der breiten 
Masse. Abschaffung der Notstandshilfe, degressive Höhe beim Arbeitslosengeld und Beschränkungen bei der Sozialhilfe sind bekannte Ansatzpunkte. So lässt sich der Pool aus Personen gut vergrößern, die ökonomisch gezwungen sind, jede Arbeit anzunehmen. Ursprünglich verankert im letztlich nicht zustande gekommenen Sparplan einer blauschwarzen Regierung, fand das Zuverdienstverbot (und geplante weitgehende Einschränkungen bei der Sozialhilfe) schließlich auch Eingang ins aktuelle Regierungsprogramm. 
Das birgt Widersprüche. Denn gleichzeitig enthält das Regierungsprogramm auch das Vorhaben, die soziale Absicherung in Kunst und Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen im Feld zu verbessern. Deren schrittweise Zerstörung geht aber offenbar vor. Besonders absurd ist das für die SPÖ, wo von der Parteispitze abwärts verschiedene Akteur*innen auf Verbesserungen drängen, im Rahmen der Debatte um das Zuverdienstverbot aber gerade im SPÖ-geführten Sozialministerium auf stabilen Widerstand stoßen. Seit Ende 2025 gibt es im Sinne des Regierungsprogramms auf Initiative des Kulturministeriums nun eine interministerielle Arbeitsgruppe. Diese soll Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Kunst und Kultur erarbeiten. Den angerichteten Schaden zurückzunehmen, wäre ein erster Schritt. Bleibt es beim Aus zum AMS-Zuverdienst, können bestenfalls Schadensbegrenzungen Thema sein. 


Was ist zu tun?


Ausnahmen vom Zuverdienstverbot für Tätigkeiten in Kunst und Kultur verfehlen das Thema, weil viele Betroffene – zwecks ökonomischer Basis – eben auch Einkommensquellen außerhalb dieses Feldes haben. Ausnahmen für Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen müssen an Definitionsschwierigkeiten scheitern, zumal es auch andere Beschäftigungsfelder gibt, die ähnliche Strukturmerkmale aufweisen. Jede vernünftige Lösung muss also ein Zurück zum generellen Zulassen eines Zuverdiensts beinhalten. Viele Interessenvertretungen in Kunst und Kultur haben von Beginn an auf eine Forderung fokussiert: Geringfügiger Zuverdienst zum Arbeitslosengeld muss weiterhin möglich sein! (1) Eine Forderung, die auch der öffentlichen Position von ÖGB und AK entspricht – aber offenbar von der Sozialministerin nicht vertreten wird. 

Ende Jänner 2026 ist die Übergangsfrist abgelaufen, um noch bestehende geringfügige 
Tätigkeiten zu beenden. Wer das nicht gemacht hat, gilt nicht mehr als arbeitslos und wird keine AMS-Geldleistung mehr erhalten – es sei denn, es ist tatsächlich eine der fünf Ausnahmen erfüllt. Was Interessenvertretungen zunächst an möglichen Konsequenzen der Reform skizziert haben, wird nun Realität und absehbar eine weitaus größere Bandbreite an Betroffenheiten aufzeigen. Das ist auch ein Handlungsauftrag für weitere Kritik von verschiedenen Akteur*innen, für die Bündelung von Kräften. Auch eine Chance, in neuen Allianzen gemeinsam für eine gute soziale Absicherung einzutreten und Armut entgegenzuwirken. 

 

 

Aus: Kurswechsel Heft 1/2026 – Zeit­schrift für gesellschafts‑, wirt­schafts- und umwelt­po­li­ti­sche Alter­na­ti­ven
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Kurs­wech­sel ist die Zeit­schrift des Bei­rat für gesellschafts‑, wirt­schafts- und umwelt­po­li­ti­sche Alter­na­ti­ven (BEIGEWUM). Sie erscheint seit 1986 und ver­sam­melt vier­tel­jähr­lich wis­sen­schaft­li­che Bei­trä­ge zu jeweils einem Schwer­punkt­the­ma. Ziel ist das Ein­brin­gen von Ergeb­nis­sen kri­ti­scher sozi­al­wis­sen­schaft­li­cher For­schung in die poli­ti­sche Debatte. 

 


Anmerkung

(1) #ZuverdienstAMS: Positionen, Aktivitäten und weitere Informationen sind auf den Websiten der Interessenvertretungen zu finden, zum Beispiel: https://kulturrat.at/zuverdienstams, 2.2.2026.
 

Literatur

  • Unger, Petra/Klotz, Johannes/Lebisch, Michaela/Toplitsch, Alexander (2024): Gender Report im Bereich Kunst und Kultur 2017–2021. Wien: OGM research & communication.
     
  • Wetzel, Petra/Danzer, Lisa/Ratzenböck, Veronika/Lungstraß, Anja/Landsteiner, Günther (2018): Soziale Lage der Kunstschaffenden und Kunst- und Kulturvermittler/innen in Österreich. Wien: L&R Sozialforschung, österreichische kulturdokumentation.
     

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