mieten

Die Nutzung und Vermietung von Räumen ist für Kulturvereine oft ein zentraler Bestandteil in der täglichen Vereinsarbeit. Egal, ob es um die Durchführung von Veranstaltungen, die Anmietung von Proberäumen oder das Vermieten eigener Infrastruktur geht – rechtliche, steuerliche und organisatorische Fragestellungen prägen diesen Bereich maßgeblich. Ein Überblick über die wichtigsten Aspekte, die Verantwortliche in Kulturorganisationen wissen sollten.
Auf dem alten Fabriksgelände FASSFABRIK können Proberäume und Veranstaltungsräume für bis zu 3 Monate (Option auf Verlängerung) zur Zwischennutzung angemietet werden.
Kulturvereine, die Vereinsräumlichkeiten haben, sind in der Regel Mieter, manchmal auch gleichzeitig Vermieter. Welche Probleme durch die Nutzung von Räumlichkeiten entstehen können, worauf in der Praxis zu achten ist und welche Rechte Mieter, als auch Vermieter grundsätzlich haben, klären wir im Webinar am 12. Juni. Teilnahme für IG Kultur Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.
Bei Miet- und Pachtobjekte, die aufgrund der aktuellen behördlichen Anordnungen nicht zu dem Zweck benutzbar sind, für den sie angemietet wurden, besteht die Möglichkeit der Mietfreistellung oder Mietzinssenkung. Beispiele dafür wären Veranstaltungsräume für Kulturveranstaltungen oder Galerien, die aufgrund der behördlichen Covid-19-Verordnungen geschlossen werden mussten. Dabei gilt es jedoch einiges zu beachten.
„Warum steigen die Mieten bloß SOHOch?“ steht seit rund einem Jahr in blauen Lettern auf eine Wand am Yppenplatz in Wien-Ottakring gesprayt. Die Wand gehört zu einem der schnieken neuen Cafés und Restaurants in der Gegend, die von manchen hier als Sinnbilder des Vordringens der viel bemühten bourgeoisen Bohemiens (sprich: Bobos) in „unser Grätzel“ wahrgenommen werden.