10 Februar 2015 /
Politik /
Stefan Schmitzer
Instanzen im Machtapparat, unabhängig von der Staatsform oder allfälligen inhaltlichen Erwägungen, können irgendwie gewünschte Effekte in ihrer Bevölkerung auf zwei Arten erzielen. Sie können, erstens, Gesetze, Dekrete, Anordnungen, Verbote erlassen. Das heißt, dass sie die Durchsetzung des Gewünschten an ihre diversen Verwaltungsund Exekutivorgane weiterreichen (von denen der Kieberer im Hinterkopf des einzelnen Bürgers, vormals „der liebe Gott“, nicht das unwichtigste ist). Sie können aber auch, zweitens, Geld ausgeben. Damit kaufen und/oder fördern sie dann entweder das Ding oder die Dienstleistung, das/die sie wollen, ganz direkt – Beachvolleyballplätze, Solarpaneele, Straßen und wohlverputzte Barockfassaden fallen einem auf die Schnelle ein – oder sie kaufen/fördern irgendwas, das das Gewünschte zum Effekt hat (touristisch verwertbare Hochalmen dank Agrarförderung zum Beispiel, oder Industriearbeitsplätze dank militärisch sinnloser Panzerankäufe). Die Durchsetzung des Gewünschten geschieht in diesen Fällen, wenn der Investition eine korrekte Einschätzung der Sachlage vorangeht, „von selbst“, das heißt aufgrund des Eigeninteresses der GesellschaftsinsassInnen, das solche oder solche objektiven Bedingungen vorfindet.